Guten Tag zusammen,
warum wird bei fehlender Bankverbindung für die Auszahlung des „Klimageldes“ (Laufzeit 45 Minuten, 38 Sekunden bis 53 Minuten, 55 Sekunden) nicht auf die § 24 c KWG-Datei zurück gegriffen?
[Start Exkurs]
Nach § 24 c KWG müssen für alle Personen, Konten, Depots, Bausparverträge, Schrankfächer, … bei einem Kreditinstitut im Inland, in dieser zentralen Datei eingepflegt werden. Die steuerliche Identifikationsnummer (umgangssprachlich „Steuer-ID“ genannt), bezeichnet alle in Deutschland gemeldeten Personen eindeutig und ist in der § 24 c KWG-Datei enthalten. Für die Eröffnung eines Kontos/Depots, Abschluss eines Bausparvertrages, Anmietung eines Schrankfaches, …. muss die Steuer-ID dem Kreditinstitut vorliegen. Liegt dem Kreditinstitut die Steuer-ID beim Kontoeröffnung nicht vor, wird diese Information regelmäßig durch das Kreditinstitut beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt und in der § 24 c KWG-Datei „nachgepflegt“. In der § 24 c KWG-Datei sind auch erteilte Vollmachten vermerkt.
Wird für ein Kind z. B. eine Spareinlage angelegt, ist dieses Konten ebenfalls mit der Steuer-ID des Kindes in der § 24 c KWG-Datei enthalten - hierdurch sind auch Konten für Kinder in der § 24 c KWG-Datei erfasst.
Als Lücke bleiben „nur“ Personen, die kein Konto haben. Da jede volljährige Verbraucherin/jeder volljährige Verbraucher ein Recht auf Basiskonto hat (siehe Zahlungskontengesetz), dürfte die Anzahl von Personen ohne Konto überschaubar sein.
[Stop Exkurs]
Da ALLE Konten, Depots, Bausparverträge und Schrankfächer mit Datum der Eröffnung und Löschung in der § 24 c KWG-Datei enthalten sind, muss nur nach der Steuer-ID gesucht werden und schon ist ersichtlich, bei welchen Kreditinstituten, welche Konten, Depots, Bausparverträge, Schränkfächer für diese Person geführt werden. Wenn also zu einer Person keine Bankverbindung vorhanden ist (für die Auszahlung des „Klimageldes“), ist diese Information im Zweifel sehr schnell verfügbar. Da aus der § 24 c KWG-Datei auch hervorgeht, ob es sich um ein Depot, Bausparvertrag, Kontokorrentkonto, Pfändungsschutzkonto nach § 850 k ZPO, Schrankfach, …… handelt, kann ausgeschlossen werden, dass die Zahlung des „Klimageldes“ versehentlich auf ein Depot geleistet wird bzw. auf ein Konto, welches gelöscht wurde.
Ich bin kein Jurist. Daher kann ich nicht einschätzen, was nötig ist, damit auf die § 24 c KWG-Datei wegen Anfrage der Bankverbindung für die Auszahlung des „Klimageldes“ zugegriffen werden darf. Möglicherweise gibt es hier Leute, die das prüfen können?