LdN290: Auszahlung des "Klimageldes" (Laufzeit 45 Minuten, 38 Sekunden bis 53 Minuten, 55 Sekunden

Guten Tag zusammen,

warum wird bei fehlender Bankverbindung für die Auszahlung des „Klimageldes“ (Laufzeit 45 Minuten, 38 Sekunden bis 53 Minuten, 55 Sekunden) nicht auf die § 24 c KWG-Datei zurück gegriffen?

[Start Exkurs]
Nach § 24 c KWG müssen für alle Personen, Konten, Depots, Bausparverträge, Schrankfächer, … bei einem Kreditinstitut im Inland, in dieser zentralen Datei eingepflegt werden. Die steuerliche Identifikationsnummer (umgangssprachlich „Steuer-ID“ genannt), bezeichnet alle in Deutschland gemeldeten Personen eindeutig und ist in der § 24 c KWG-Datei enthalten. Für die Eröffnung eines Kontos/Depots, Abschluss eines Bausparvertrages, Anmietung eines Schrankfaches, …. muss die Steuer-ID dem Kreditinstitut vorliegen. Liegt dem Kreditinstitut die Steuer-ID beim Kontoeröffnung nicht vor, wird diese Information regelmäßig durch das Kreditinstitut beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt und in der § 24 c KWG-Datei „nachgepflegt“. In der § 24 c KWG-Datei sind auch erteilte Vollmachten vermerkt.

Wird für ein Kind z. B. eine Spareinlage angelegt, ist dieses Konten ebenfalls mit der Steuer-ID des Kindes in der § 24 c KWG-Datei enthalten - hierdurch sind auch Konten für Kinder in der § 24 c KWG-Datei erfasst.

Als Lücke bleiben „nur“ Personen, die kein Konto haben. Da jede volljährige Verbraucherin/jeder volljährige Verbraucher ein Recht auf Basiskonto hat (siehe Zahlungskontengesetz), dürfte die Anzahl von Personen ohne Konto überschaubar sein.
[Stop Exkurs]

Da ALLE Konten, Depots, Bausparverträge und Schrankfächer mit Datum der Eröffnung und Löschung in der § 24 c KWG-Datei enthalten sind, muss nur nach der Steuer-ID gesucht werden und schon ist ersichtlich, bei welchen Kreditinstituten, welche Konten, Depots, Bausparverträge, Schränkfächer für diese Person geführt werden. Wenn also zu einer Person keine Bankverbindung vorhanden ist (für die Auszahlung des „Klimageldes“), ist diese Information im Zweifel sehr schnell verfügbar. Da aus der § 24 c KWG-Datei auch hervorgeht, ob es sich um ein Depot, Bausparvertrag, Kontokorrentkonto, Pfändungsschutzkonto nach § 850 k ZPO, Schrankfach, …… handelt, kann ausgeschlossen werden, dass die Zahlung des „Klimageldes“ versehentlich auf ein Depot geleistet wird bzw. auf ein Konto, welches gelöscht wurde.

Ich bin kein Jurist. Daher kann ich nicht einschätzen, was nötig ist, damit auf die § 24 c KWG-Datei wegen Anfrage der Bankverbindung für die Auszahlung des „Klimageldes“ zugegriffen werden darf. Möglicherweise gibt es hier Leute, die das prüfen können?

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Ich konnte die Diskussion von Philip und Ulf bezüglich Auszahlung nicht nachvollziehen.

Beim Kindergeld kümmert es auch niemanden, ob es vielleicht irgendwo in Deutschland ein Elternpaar gibt, das von dieser Transferleistung nichts mitbekommen hat. Stattdessen erwartet man von den Leistungsberechtigten selbstverständlich, dass sie einen Antrag stellen und dabei auch ihre Bankverbindung mitteilen. Wer diese Hürde genommen hat, bekommt dann einen Bescheid für die nächsten ~20 Jahre und das Geld landet monatlich auf dem Konto. Fertig.

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Das klingt für einen Menschen, der sein Leben weitgehend im Griff hat, logisch und nachvollziehbar. Aber die gesellschaftliche Solidarität endet nicht bei der Grenze der Ratio. Es gibt viele Menschen, die sich um sowas einfach nicht kümmern (können) - nicht umsonst gibt es gesetzliche Betreuer (und die sind nicht nur für Menschen mit geistiger Behinderung zuständig).

Deshalb sollte man mMn nicht mit der Einstellung „Soll man sich halt kümmern, sonst Pech gehabt. Fertig“ an etwas gesellschaftlich so Wichtiges wie das Klimageld gehen

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Das ist doch ein absurder Anspruch, der da an den Auszahlungsmechanismus des Klimageldes gestellt werden soll.

Wir haben in Deutschland mehrere 10.000 Menschen, die auf der Straße leben. Auf welche „gesellschaftlich wichtigen“ Leistung die nicht alle Anspruch hätten. Jeder von denen lässt monatlich mehrere hundert Euro liegen, weil er/sie/es nicht in der Lage ist, die entsprechende Leistung zu beantragen. Oder all die Geringverdiener und Rentner, deren Einnahmen so klein sind, dass sie noch Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen hätten.
Dennoch hat bei der Einführung z. B. des Wohngeldes niemand gefordert, das Projekt solange aufzuschieben, bis auch sichergestellt ist, dass jeder Anspruchsberechtigte seine Zahlung automatisch und zur Not per Hubschrauber auf irgendeine einsame Insel gebracht bekommt.

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Vorsicht: Ich plädiere auch nicht dafür, das aufzuschieben, bis bloß keiner mehr durchs Raster rutscht.

Ich finde aber auch, dass dieser stark eigenverantwortliche Gedanke ein bisschen akademische, bildungsbürgerliche Arroganz mitbringt. „Weil ich mich darum kümmern kann, kann das jeder. Muss das jeder.“ Das widerspricht aber nicht nur unserem Sozialstaatsprinzip, sondern auch der harten Realität des Viertels, das sich eben mit „kümmern“ schwer tut.

Ich denke daher, dass man schnell ein tragfähiges System finden muss, das hier „Preis-Leistungsmäßig“ den größten Benefit bietet, aber gleichzeitig muss aktiv und bewusst daran gedacht werden, wie man alle irgendwie ins Boot bekommt. Sonst werden diese Leute nur wieder schnell vom Tisch gewischt und landen am Ende im Nichtwählermilieu oder bei der AfD - genau wie die Generationen vor Ihnen, mit denen auch so „rational“ umgegangen wurde.

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Das ist aber gerade eine wesentliche politische Hürde für die Einführung des Klimageldes. Wurde von einer mit dem Thema befassten Politikerin sogar schon in der Lage vorgetragen (vielleicht kann’s jemand raussuchen) - und die war eher aus dem linken Spektrum (SPD oder Linke).
Wenn man dann das Einwohnermeldeamt als Datenquelle vorschlägt, geht’s noch um ungemeldete Obdachlose.

Nur deshalb diskutieren wir doch 9-Euro-Tickets, Tankrabatte und EEG-Umlagen (Fun Fact: Hilft Obdachlosen alles überhaupt nicht!), anstatt den Leuten einfach etwas Geld in die Hand zu geben. Mit den ensprechenden Reibungsverlusten durch Fehlanreize und Unterstützung von Leuten, die es überhaupt nicht brauchen.

Dann können diese gesetzlichen Betreuer sich ja auch ums Klimageld für ihre Betreuten kümmern?
(Mir ist natürlch bewusst, dass es noch genug Menschen ohne Betreuer gibt, die eigentlich einen bräuchten. Und wahrscheinlich betreut jeder Betreuer auch viel zu viele Menschen.)

Das Klimageld ist sicherlich eine politisch innovative Maßnahme, trotzdem sollten wir seine Bedeutung jetzt auch nicht überschätzen. Am Ende ist es etwas Geld vom Staat.
Die Personen, um die es hier geht, lassen deutlich größere Beträge liegen.

Das ist zweifelsohne eine Überweisung irgendeiner Behörde auf ein zu hinterlegendes Konto. Die Leute, die damit durch’s Raster fallen, kriegt man am „billigsten“ mit den von dir vorschlagenenen Betreuern - vor allem, wenn die dann noch weitere Leistungen beantragen.

Wer hätte es gedacht es nähert sich ein Meilenstein bei dem der Bürger seine IBAN melden kann.

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