LdN280 Flüchtlinge und Rassismus an der deutsch-polnischen Grenze (Frankfurt Oder)

Hey liebes Lage Team,

ihr sprecht in eurer neusten Folge von dem Rassismus an der polnisch-ukrainischen Grenze.
Ich wohne in Frankfurt Oder und erlebe seit einigen Tagen Racial Profiling on mas hier:
Jeder Zug, der zurzeit aus Polen kommt, wird in FFO angehalten. Am Bahnhof warten ca. 150 BPolizistIinnen, die dann durch den Zug laufen und angeblich stichprobenartig Menschen nach ihren Dokumenten fragen. Ihr Ziel: Menschen ohne glaubhafte Dokumente werden zur Identitätsfeststellung aus dem Zug geholt und auf die Wache direkt neben dem Bahnhof genommen. Ich habe mir das Szenario bei mehreren Zügen angeschaut: JEDES MAL war der ankommende Zug gefüllt mit ca. 99,5% weißen Menschen. Die Gruppe, die von der BP nach der Maßnahme den Zug verlassen musste bestand JEDES MAL zu 99,5% aus Schwarzen (ab und zu war auch eine weiße Person unter ihnen, die dann aber oft in eine Beziehung zu einer Schwarzen stand). Wir (ich und KommilitonInnen) konnte auch erkennen, dass natürlich nicht jede Person im Zug nach den Dokumenten gefragt wurde, sondern vor allem Nichtweiße.
Ich studiere hier Jura und soweit ich das überblicke, werden diese Maßnahmen auf § 22 Abs. 1a BPolG gestützt. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn ihr auf das rechtliche Spannungsfeld zwischen dem § 22 BPolG und dem Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse eingehen könntet. So wie ich das sehe, ermöglicht gerade § 22 BPolG den PolizistInnen Racial Profling zu betreiben, da ihre Erfahrung regelmäßig zeigt, dass sie bei Nichtweißen eine erhöhte Chance haben, auf unzureichende Dokumente zu stoßen. Hierzu müssen sie aber natürlich die Hautfarbe der Betroffenen in den Blick nehmen, was wiederum dem Diskriminierungsverbot zuwider läuft. Als erfahrener Jurist würde ich mich sehr über deine Einschätzung @vieuxrenard freuen. Danke im Voraus und alles Gute

Jacob

Ps, ich habe ein paar Bilder von meinen Beobachtung mit hochgeladen, falls ich das jetzt hinbekomme :smiley: :confused: