Wiederholt ist von der Option die Rede, die Ukraine rasch in die EU aufzunehmen. Was sich genau davon versprochen wird, wird nicht ausgeführt. Andererseits wird der Nato-Beitritt aufgrund des Eskalationspotentials einhellig ausgeschlossen.
Was unbeachtet bleibt: die EU ist auch ein Militärbündnis, die Beistandregeln deutlich „aggressiver“ gefaßt sind als in der Nato.
Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV):
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.
Im Bündnisfall laut Nato-Vertrag beteiligen sich die Nato-Staaten nach Maßgabe:
Artikel 5 Nordatlantikvertrag:
Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
In der aktuellen Situation kann ein rascher EU-Beitritt daher keine Option sein.
Dieser Aspekt ist sicher auch relevant, um nachvollziehen zu können, warum sich Rußland auch durch die Ausweitung der EU in seiner Sicherheit bedroht sieht/sah.