Hallo liebes Lage-Team, gerne möchte ich mit euch meine Erfahrungen bei der Umsetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht teilen.
Ich arbeite in der Rechtsabteilung eines großen Wohlfahrtsverbandes, der über ganz Deutschland verteilt tätig ist und unzählige Gesundheitseinrichtungen unterhält.
Eure Ausführungen zu den praktischen Problemen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht teile ich ausdrücklich. Die Einrichtungen vor Ort haben einen Riesen Auffand, die Daten einzuholen, die Gesundheitsämter werden ab dem 15.3. auf einen Schlag mit einer Flut von Meldungen konfrontiert. § 20a ABS. 2 IfsG ist ja so gestrickt, dass vor Ablauf des 15.3. eine Meldung der Daten an des Gesundheitsamt gar nicht zulässig ist. Die Einrichtungen stehen vor der großen Herausforderung, dass absolut nicht absehbar ist wie die Gesundheitsämter agieren werden. Einige Länder haben schon hinter vorgehaltener Hand gesagt, dass sie die Gesundheitsämter anweisen werden, keine Verbote auszusprechen.
Eure Ausführungen, dass es besser gewesen wäre hier ab dem 15.3. einen sauberen Cut zu machen und per Gesetz ein Beschäftigungsverbot (durch einen Straftatbestand oder klaren OWI-Tatbestand) zu regeln, halte ich jedoch für realitätsfern. Gerade in den neuen Bundesländern liegen die Impfquoten in den Einrichtungen teilweise nur bei 70%. Dass das absolut inakzeptabel ist und man sich hier die Frage stellen muss, warum so viele Imfpverweigerer in Gesundheitsberufen arbeiten steht außer Frage, ist aber die Realität. Ein striktes Beschäftigungsverbot ab dem 15.03. würde teilweise dazu führen, dass die Gesundheitsversorgung nicht mehr stattfinden könnte und in manchen Landkreisen teilweise kein einziger Rettungswagen mehr fahren würde.
Die Delegation der Einzelfallentscheidung an das Gesundheitsamt mit einem Ermessen agieren zu können ermöglicht es immerhin, im Einzelfall vor Ort nicht nur die persönliche Situation der betroffenen Person, aber u.A. auch die Personalsituation in der Einrichtung oder die Versorgungssituation im Landkreis berücksichtigen zu können. Es entsteht der Eindruck, dass der Bund hier Plakativ tätig werden wollte und die Tatsache. Probleme auf Länder/Kommunen verschoben hat, so sind die Länder bzw. Kommunen die „Dummen“ wenn die Umsetzung nicht läuft.
Von der Vollziehbakrkeit des Gesetzes wäre ein automatisches Beschäftigungsverbot sicherlich besser, ließe jedoch die Berücksichtigung der Sicherstellung der Versorgung vollkommen außer acht.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Gesetz handwerklich sehr schlecht gemacht ist und die Umsetzungsprobleme auf die Gesundheitsämter und die Einrichtungen geschoben worden sind, was eine einheitliche und sinnvolle Umsetzung dieser Regelung nahezu unmöglich macht.