LdN278 Anzeigen gegen Falschparkende

Das bay Polizeiverwaltungsamt teilt hierzu mit, dass §66 OWiG den Inhalt des Bußgeldbescheids und auch die Anhörungsbögen etc. regelt: Anzeigenerstatter/Zeugen müssen mit Name und Anschrift aufgeführt werden.

Das ist meines Erachtens auch rechtsstaatlich so richtig. Der Angezeigte muss sich wehren können und die vorliegende Beweise, auch Personalbeweise, würdigen und einschätzen können.

Was in Bayern völlig schräg läuft: Die Bußgeldstelle erklärt, dass in einem konkreten Fall ein Anhörungsbogen an die Fahrzeughalterin versendet wurde, in dem nur mein Name, aber nicht meine Anschrift als Zeuge übermittelt wurde. Wegen Datenschutz.
Dann führt Sie auf, dass von der Polizeidienststelle meine Anschrift gar nicht übermittelt wurde und nicht vorliegt.
Anschließend beschreibt die Bußgeldstelle die Notwendigkeit für Personaldaten inkl. Anschrift analog §66 OWiG.
Dann beschreibt die Behörde erneut, dass meine Anschrift nicht übermittelt wurde und erklärt abweichend zu §66 OWiG, dass ohne meinen Namen ein Tatnachweis nicht zu führen ist.
Und dann kommt die Auflistung der Daten zu meiner Person. Gespeichert ist nur mein Name.

Für den Fall, dass ein Widerspruch aus dem Bußgeld ein Gerichtsverfahren notwendig machen würde, könnte das Gericht mich nur vorladen, wenn in der Bußgeldakte mein Auskunftsersuchen gespeichert ist. Denn da steht meine Anschrift. Sonst nirgendwo.

Das ist völlig irre und führt zu kaum abschätzbaren Folgen im Rechtsverkehr. Der Schaden würde sich vielleicht gering halten lassen, wenn man möglichst viele Bürger abschrecken könnte, überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Die Frage ist nur: Wie soll man Bürger davon abhalten, Anzeigen zu erstatten? Jemand eine Idee?

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Hallo Heiner und Forum,
wie Heiner F. und Andreas S. (letzterer aus FAZ-Artikel) hat mich die Bayr. Datenschutzaufsicht wegen meiner Anzeigen mit einem Bußgeld verwarnt, wogegen ich mit anwaltlicher Hilfe klage.
Auch ich suche Kontakt zu Gleichgesinnten.
Hier unten erstmal nur der [mobilogisch! Hinweis] zur Broschüre [Parken auf Gehwegen] und meine [„Petition“].
Ich habe die Hoffnung, dass Gehweg und Radweg in den geschätzt über Tausend derzeit toleriert illegal beparkten Münchner Wohnstraßen demnächst vorrangig nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern und (radelnden) Kindern zur Verfügung stehen und Grünstreifen/Baumgraben nicht weiter von Kraftfahrern als Fahrbahn und Halteplatz missbraucht werden.
Vermutlich strebt dies auch der Münchner Mobilitätsreferent [Georg Dunkel, siehe unten] an. Seine eigenen Mitarbeiter, weitere Behörden und die Bayr. Datenschutzaufsicht allerdings arbeiten vielfach am Gegenteil - was ich bei Interesse gern weiter belege
Viele Grüße, Robert

Meine „Petition“: Für ein kinder- und fahrradfreundliches München Ost | WeAct?

Georg Dunkel: Parkplatzentfall durch neue Halteverbote in reinen Anwohnerstraßen - muenchen.de - Das offizielle Stadtportal muenchen.de

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Sehr guter Beitrag dazu in der aktuellen Lage.

Gerade der „workaround“, dass man als Ladungs-fähige Adresse auch seinen Arbeitgeber, sofern man dort regelmäßig vor Ort ist, angeben kann finde ich sehr gut.

Solche Themenblöcke und die sehr guten Interviews machen für mich den Mehrwert der Lage aus. :slight_smile:

Danke :slight_smile:

Ich persönlich finde es einfach extrem irritierend, dass Behörden ernsthaft versuchen, Bürger:innen davon abzuhalten, Rechtsverstöße zu melden. Mag ja sein, dass die Behörden gut zu tun haben, aber dann muss man eben Überlastungsanzeigen im Dutzend schreiben und dafür sorgen, dass sich die Personalausstattung bessert.

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Zur Frage warum Behörden Menschen versuchen davon abzuhalten, Falschparkende anzuzeigen brachtet ihr folgendes Zitat eines Polizisten:

Anzeigen von Bürger:innen machen einfach erheblichen Mehraufwand im Vergleich zu Anzeigen die eigene Mitarbeiter:innen erstellen.

und meintet selbst

die Behörden verwenden wahnsinnig viel Geld und Mühe darauf, selber Parkverstöße nachzuweisen.

Das kann ich zumindest für Mannheim nicht bestätigen (und wenn stimmt, was man in der Fahrrad-Bubble liest, existiert die Problematik deutschlandweit). Hier werden Falschparker aktiv geschützt von der Kommune und sowohl KOD / BOD als auch Polizei verweigern teilweise eine Ahndung und schüchtern auch hier Menschen ein, die sich gegen Falschparker engagieren. Ein existierender Erlass des Verkehrsministeriums BW unter Winne Hermann wird weitestgehend ignoriert seitens der Kommune. Auch über ein Jahr nach Erlass vom Mai 2020 kennen die meisten Außendienst-Mitarbeiter:innen den Erlass nicht einmal. Von der Amtsleitung erster Bürgermeister Christian Specht Dezernat I wurde der Erlass entweder nicht zur Kenntnis genommen oder wissentlich ignoriert lange Zeit.

Zum angeblichen Mehraufwand:

  1. diese Aussage ist nur bedingt haltbar. Zum einen können auch Privatanzeigen sehr wohl automatisiert (und nicht wie Philipp fälschlicherweise 1:12:52 darstellt „läuft null automatisch“) abgewickelt werden. Das derzeit wichtigste Projekt in dem Bereich https://weg.li biete sogar API-Schnittstellen für Behörden an (siehe weg.li API Alle Informationen zum automatisierten Zugriff · 📸 📝 ✊ weg.li: 1, 2, 3 - Macht die Bahn frei!). Dies wurde mit mindestens einer Kommune erprobt und ist dort nun afaik im Einsatz via der Schnittstelle WiNOWiG). Für die Kommunen senkt genau das den vorgeschobenen Mehraufwand. Klarerweise sind weiterhin die eingehenden Anzeigen zu prüfen. Es entstehen den Kommunen allerdings auch massive Mehreinnahmen. An der Finanzierung einer Stelle zur Anzeigenprüfung kann es also nicht scheitern. Was uns zu Punkt 2 bringt:

  2. Warum werden Privatanzeigen angefertigt? In den meisten Kommunen ist es so, dass Ordnungsbehörden im Bereich Falschparker systematisch versagen. Teils ist das, wie z.b. in Mannheim von ganz oben so gewollt. Ein Abschleppen wird verweigert, obwohl dies im Erlass als Regelfall definiert ist, allein schon wegen der negativen Vorbildfunktion, welche von Falschparkern ausgeht. Würde Deutschland die, auch nach StVO-Novelle im internationalen Vergleich viel zu geringen Bußgelder bei Kfz-Vergehen auf internationales Niveau anpassen, würde sich das im Parkverhalten von Kfz-Halter:innen widerspiegeln. Wenn aber Falschparker fast alles dürfen, ändert sich halt auch nichts. Das ist seit Jahren in diversen Kommunen zu beobachten. Die Privatanzeigen kosten Zeit, welche nicht vergütet wird. Im Grunde ist es der Zivilgesellschaft hoch anzurechnen, dass sie sich dafür einsetzt, dass Geh- und Radwege auch für ältere Menschen oder Kindern benutzbar bleiben. Den Ordnungsämtern scheint das weitestgehend egal zu sein. Zumindest in Mannheim ist es ein einziges Desaster, was die Kommune in dem Bereich (nicht) auf die Reihe bekommt.

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Long Story Short:
Die Polizei München (PM) und das bayrische Polizeiverwaltungsamt Straubing (PVA) als zentrale Bußgeldstelle speichern personenbezogene Daten (Name & Anschrift von Zeugen) bei Bürgeranzeigen zu Falschparkern. PM erfasst die Bürgeranzeigen aus E-Mails direkt in das ProVi-System der Bußgeldstelle (PVA). Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO ergeben zunächst, dass beide Behörden in meinem Fall keine Daten zu meiner Person gespeichert haben: Die Polizei teilt mit, dass die Daten direkt an das PVA gehen. Das PVA behauptet, es hat keine Daten:

Screenshot 2022-02-12 180041 (2)

Bei Nachfrage mit KfZ-Kennzeichen aus einer Anzeige beim PVA kommt raus: man hat doch pb-Daten, findet die aber nur mit der Suche nach Kennzeichen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (5)

Eine Suche nach Namen sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, auch nicht für die PVA-interne Datenschutzbeauftragten bei Auskunftsersuchen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (4)

Polizei München bearbeitet Anzeigen nur, wenn bei Anzeigenerstattung per Mail eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt wird. Diese wird auch an das PVA übermittelt. Das PVA findet aber in o.g. Beispiel keine Anschrift, nur meinen Namen:

Screenshot 2022-02-12 180041 (6)

Sofern das kein Einzelfall ist (weiteres und umfangreiches Auskunftsersuchen läuft noch) sind entweder Daten wie Anschrift nicht erfasst worden oder sind im System nicht auffindbar.

Neben dem rechtswidrigen Auskünften und unsauberen Verfahren bei der Datenverarbeitung stellt sich dir Frage, wie die bayrische Polizei auf dieser Basis einen Zeugen bei Einspruch laden will. Wenn Sie das regelmäßig nicht kann, könnte jeder Angezeigte mit einem Einspruch eine Einstellung erreichen und die Polizei würde mit den mangelhaften Prozessen die bayrische Justiz fahrlässig belasten.

Long Story Long:

Im Dezember 2021 stellte ich eine Auskunft zu von mir bei Polizei München gespeicherten personenbezogene Daten. Dazu benötigte ich zur Legitimierung eine Ausweiskopie, die ich nachgesendet hatte.

Die Ausweiskopie kommt von der Polizei unverzüglich zurück, die Daten etwas später. Bei der Durchsicht fällt auf: Jede Anzeige, bei der eine Streife vor Ort war oder ich auf der Dienststelle Anzeige erstattet hatte, war aufgeführt. Alle weg.li Anzeigen, die per Mail an die Polizei gingen, fehlten.

Auf Nachfrage teilt die Polizei mit, dass diese Daten direkt an das PVA (direkte Erfassung in ProVi) gehen.

Im Januar frage ich beim PVA nach. Diesmal sende ich die Ausweiskopie gleich mit.

Die Antwort vom PVA aus Straubing kommt prompt: Keine Daten verfügbar. Die Ausweiskopie behält man.

Stand bis hier: Anzeigen gehen per Mail an PM, dort werden meine Daten und Fotos in das System ProVi der PVA eingegeben. Anzeigen ohne Anschrift werden nicht bearbeitet, bzw. auch nicht weitergeleitet. PVA behauptet, dass keine Daten von mir gespeichert sind. Telefonische Nachfrage auf meiner Polizeiinspektion ergibt: Meine Personaldaten werden in einem besonderen Datenfeld im System der PVA erfasst, damit nicht mein Name mit Anschrift als Zeuge bei Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid angedruckt werden. Diese soll mich und meine Daten schützen, bei Einspruch sind die Daten aber im System ProVi verfügbar.

Erneute Anfrage (02) beim PVA, diesmal mit einem KfZ-Kennzeichen und Tatort- und Zeit. Und die Aufforderung, meine Ausweiskopie unverzüglich zurück zusenden.

Antwort kommt im Februar: Ja, mit Kfz-Kennzeichen können wir auch pbDaten finden. Ohne nie, das ist ja aus Gründen des Datenschutzes auch geboten. Aber, obwohl auch die Anschrift für ein OWI-Verfahren zwingend benötigt wird, kann man keine Anschrift von mir finden.

Die Ausweiskopie ist gelocht. Wollte man die behalten?

Neue Anfrage von mir (03): Um sicherstellen, dass wir hier kein kleines Problem haben habe ich alle von mir per Mail gestellten Anzeigen mit Kennzeichen und Tatzeit- und ort aufgelistet und um Auskunft gebeten.

Die Antwort auf (03) liegt noch nicht vor.

Die vollständige Antwort des PVA zu Anfrage 02:


(@ Ulf: diese Geschichte liegt Euch in Form diverser weitergeleiteter Mails bereits vor. Aber hier etwas besser strukturiert. Rückfragen gern! Wäre auch ein tolles Thema für München LdN wieder auf Tour: München, Dresden, Hamburg)

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Der Beitrag hat finde ich die Rechtslage sehr schön erklärt und ich habe wieder mal was dazu gelernt. Einen Punkt in der Argumentationskette habe ich allerdings nicht verstanden – gut möglich, dass ich da was übersehe:

Es geht ja jetzt hier um Anzeigen gegen Falschparker und nicht um Anzeigen im Allgemeinen*. Jetzt wurden ja Hinweise genannt, dass es für die Behörden weniger Aufwand ist, wenn das Ordnungsamt die A) Falschparker selbst sucht und dann anzeigt, als wenn B) private Anzeigen daraufhin bearbeitet werden. Das verstehe ich so, dass mit x Arbeitsstunden der Behörden über Weg A) mehr Falschparker bestraft werden könnten, als über Weg B).

Jetzt kann man erstens hinterfragen, ob diese Logik stimmt und zweitens hinterfragen, ob nicht durch die von @worldmayer genannten Maßnahmen doch der Weg B) effizienter werden könnte. Aber gegeben den Fall, dass A) besser funktioniert als B): sollten wir dann nicht – sofern wir möglichst viel Falschparken verhindern möchten – diese Anzeigen unterlassen und die Behörden das selbst erledigen lassen? Wie das Ganze von öffentlicher Seite kommuniziert wird (Ignorieren, Abschreckung bei Anzeige etc.) ist nochmal eine andere Sache.

*in dem Zusammenhang ist auch der Vergleich mit dem Mörder spannend :slightly_smiling_face:

Sich selbst straffällig zu machen, gar Selbstjustiz zu üben, ist vermutlich auch nicht der richtige Weg. Auch wenn im Zweifel eine Haftpflicht für den Schaden aufkäme. Unfallflucht wäre es trotzdem. Und dafür würde schon reichen, wenn ein Zeuge dich und das Auto erkennt und es dem Halter erzählt.

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Ganz schlechte Idee! Ich hoffe das bringst du nicht deinen Kinder bei… (sofern vorhanden)

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Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: LdN278 Falschparker: Gesellschaftliches Miteinander

Gut möglich, dass ich da was übersehe, aber ich glaube, ich habe nach wie vor was Grundsätzliches nicht verstanden:
Mal pragmatisch gedacht: wenn es doch so zu sein scheint, dass die Behörden ohne das Verfolgen privater Anzeigen effizienter Falschparker ausfindig machen können als über das Verfolgen dieser Anzeigen – wenn ihnen die privaten Anzeigen also nicht wirklich eine Hilfe dabei sind – warum sollten wir dann ein gesamtgesellschaftliches Interesse daran haben, dass diese Behörden im großen Stil Falschparker-Anzeigen nachverfolgen?

Überlastungsanzeigen im Dutzend schreiben und dafür sorgen, dass sich die Personalausstattung bessert

Genau dazu hab ich JM, Verkehrsleiter Münchner PI23 aufgefordert. Seine Reaktion:
Autos können sich nicht in Luft auflösen :sunglasses: man muss das tolerieren; bei neu erbauten Gehwegen, die nicht für Kfz-Lasten ausgelegt sind, ist die Stadt zuständig … die Stadt verweist mich dagegen wieder an die PI23 :sweat_smile:
JM ignoriert Kfz-Ausuferung in vielen Straßen seines Inspektionsbereichs, anscheinend bearbeitet er private Anzeigen aber doch.
Wie sonst ist zu erklären, dass jetzt zusätzliche abs. Haltverbote angeordnet sind (Doppelanordnungen sind eigentlich verboten) in Einmündungen, wo vorher Falschparker permanent die Sichtbeziehung verstellt hatten (- dort versperren jetzt bevorzugt Zusteller-, Pflegedienst-Kraftfahrer:innen etc. mit/ohne Sonderparkgenehmigung den notwendigen freien Blick) ?
Oder warum stehen jetzt in der Ls- und der Ln-Straße zusätzlich zu der physich spürbaren Bordsteinkante Haltverbotsschilder, wo Kinder und Fußgänger:innen vorher den Gehweg wegen der Autoparker jahrelang gar nicht nutzen konnten?
Der Leiter Verkehr, PI24 dagegen ahndet allein schon aufgrund eines telefonischen Hinweises, z.B. Pb-Straße, deren Gehwege vorher jahrelang unbenutzbar waren und jetzt begehbar gehalten werden.
Die PI21, wo Gehwege vieler schulnaher Wohnstraßen nicht oder nur teilweise begangen werden können, sorgt dafür, dass mich die Datenschutzaufsicht mit € 100 verwarnt - siehe mein obiger Beitrag an Heiner Fuhrmann rerpol.

Die Linke Fraktion im Römer fragt nach der Definition von „Parkdruck“ https://twitter.com/SPDbenzin/status/1413221860813201410

Danke Ulf für das Aufgreifen des vielschichtigen Themas

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Für meine frühere Antwort bitte hier klicken:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/33?u=helg

Siehe auch meine Antwort auf Beitrag #35 von vieuxrenard Ulf:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/35?u=helg

Pardon, ich hoffe mit dem handling künftig besser klar zu kommen

Joah, Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung und ist nicht zu empfehlen. Allerdings kann man ja mal aus der bereits oben von @helg geteilten sehr guten Broschüre Parken auf Gehwegen des Fuß e.V.

zitieren:

[…] Was Autofahrer teilweise noch mehr schmerzt als Bußgeld und Punkte in Flensburg sind teure Schäden am Fahrzeug. Wer illegal auf einem Gehweg parkt, sollte deshalb bedenken, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Rollern und Fahrrädern auf dem Gehweg fahren müssen und ihre Kinderfahrzeuge nicht unbedingt perfekt beherrschen.

Im Zusammenhang mit Schadensersatzforde- rungen für ein dadurch beschädigtes Fahrzeug wurde gerichtlich klargestellt, dass die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs in erster Linie der Parkende zu tragen hat und nicht die übrigen Passanten.

Ähnliches hab ich auch mehrfach erlebt.
Zum Beispiel beantwortet ein Anonymus der Unterabteilung Daueranordungen des Münchner Mobilitätsreferats meine Bürgerversammlungsanfrage Autofreie Gehwege - sichere Schulwege (viele Gehwege im Schul-Umkreis sind ständig verparkt) unverfroren, schlampig und wahrheitswidrig so:
„… Gehwegparken ist in der StVO nicht explizit verboten. … Es hat sich … eine natürliche Parkordnung eingestellt, bei der in der Regel die Fahrzeuge nur den Gehweg einer Straßenseite beparken und somit immer ein Gehweg ohne Einschränkungen benutzt werden kann …“

Reiner Fuhrmann, der das Forum eröffnet hat, habe ich ganz oben geantwortet. Falls nicht lesbar bitte hier klicken:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/33?u=helg

Siehe auch meine Antwort auf Beitrag #35 von vieuxrenard Ulf:
https://talk.lagedernation.org/t/ldn278-anzeigen-gegen-falschparkende/11508/35?u=helg

Wer hat Ideen zur Entwicklung einer Bayerischen Strategie?

Mit Jürgen Resch, DUH hab ich schon vor Jahren darüber gesprochen. Inwiefern gibt es jetzt dort Interesse?

möchte gern diese LdN anhören. Wie lautet denn die Nummer?

@cors: Danke für diese Infos! Das ist gut zu wissen, dass im Fall einer Beschädigung durch Kinder, die ihre Fahrräder oder ähnliches nicht so im Griff haben, die Ursache für die Regulierung des Schadens im Vordergrund steht. Das finde ich sehr gut und richtig!

Ich denke meine Intension war hoffentlich auch klar…
Es darf nicht zu einer Sanktionierung durch mutwillig hinzugefügten Schaden kommen.
Belassen wir es dabei :blush:

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Liebes LdN-Team,

gestern hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Bescheid des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht gegen mich aufgehoben. Die Pressemitteilung des VG Ansbach findet ihr hier.

Ihr habt mich bei der Suche nach einer Abhilfe sehr unterstützt und die Besprechung in der LdN278 hat ebenfalls geholfen. Letztlich habe ich mit Unterstrützung der DUH in Remo Klinger einen super Vertreter gefunden.

Mir ging es nie darum, flächendeckend massenweise Falschparkende anzuzeigen. Ich habe immer mal wieder einzelne Fälle gemeldet (1-3 pro Jahr) und habe dafür früher auch sehr konstruktives Feedback meiner lokalen Polizeidienststelle bekommen: die haben mich explizit darauf hingewiesen, was sie verfolgen und was nicht und wie genau ich die Fotos anfertigen soll. Irgendwann scheint in einer anderen Dienststelle in München jemand die „Hilfe“ des Bay LDA angefragt zu haben, um das Thema vom Tisch zu bekommen.

Die Ordnungsbehörden haben nach wie vor das Ermessen, ob sie gemeldete Verstöße verfolgen. Das ist auch richtig so, selbst wenn man einzelne Entscheidungen durchaus kritisch sehen kann. Nach der abwegigen Ansicht des Bay LDA wäre es praktisch unmöglich gewesen, die Ordnungsbehörden von den Verstößen überhaupt in Kenntnis zu setzen, zu Ermessensentscheidungen wäre es gar nicht erst gekommen.

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Moin,

vor einiger Zeit gab es ja im Podcast das Thema, dass Radfahrer Falschparker fotografiert haben und dann selber ne Strafe wegen Datenschutzverstößen bekommen haben.
Da gab es jetzt zwei Gerichtsentscheidungen:

Das Gericht hat entscheiden, dass das Übersenden eines Fotos ein berechtigtes Interesse im Sinne des Datenschutzes ist und dass so kein Datenschutzverstoß vorlag.

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