Long Story Short:
Die Polizei München (PM) und das bayrische Polizeiverwaltungsamt Straubing (PVA) als zentrale Bußgeldstelle speichern personenbezogene Daten (Name & Anschrift von Zeugen) bei Bürgeranzeigen zu Falschparkern. PM erfasst die Bürgeranzeigen aus E-Mails direkt in das ProVi-System der Bußgeldstelle (PVA). Auskunftsersuchen nach Art. 15 DS-GVO ergeben zunächst, dass beide Behörden in meinem Fall keine Daten zu meiner Person gespeichert haben: Die Polizei teilt mit, dass die Daten direkt an das PVA gehen. Das PVA behauptet, es hat keine Daten:
Bei Nachfrage mit KfZ-Kennzeichen aus einer Anzeige beim PVA kommt raus: man hat doch pb-Daten, findet die aber nur mit der Suche nach Kennzeichen:
Eine Suche nach Namen sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, auch nicht für die PVA-interne Datenschutzbeauftragten bei Auskunftsersuchen:
Polizei München bearbeitet Anzeigen nur, wenn bei Anzeigenerstattung per Mail eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt wird. Diese wird auch an das PVA übermittelt. Das PVA findet aber in o.g. Beispiel keine Anschrift, nur meinen Namen:
Sofern das kein Einzelfall ist (weiteres und umfangreiches Auskunftsersuchen läuft noch) sind entweder Daten wie Anschrift nicht erfasst worden oder sind im System nicht auffindbar.
Neben dem rechtswidrigen Auskünften und unsauberen Verfahren bei der Datenverarbeitung stellt sich dir Frage, wie die bayrische Polizei auf dieser Basis einen Zeugen bei Einspruch laden will. Wenn Sie das regelmäßig nicht kann, könnte jeder Angezeigte mit einem Einspruch eine Einstellung erreichen und die Polizei würde mit den mangelhaften Prozessen die bayrische Justiz fahrlässig belasten.
Long Story Long:
Im Dezember 2021 stellte ich eine Auskunft zu von mir bei Polizei München gespeicherten personenbezogene Daten. Dazu benötigte ich zur Legitimierung eine Ausweiskopie, die ich nachgesendet hatte.
Die Ausweiskopie kommt von der Polizei unverzüglich zurück, die Daten etwas später. Bei der Durchsicht fällt auf: Jede Anzeige, bei der eine Streife vor Ort war oder ich auf der Dienststelle Anzeige erstattet hatte, war aufgeführt. Alle weg.li Anzeigen, die per Mail an die Polizei gingen, fehlten.
Auf Nachfrage teilt die Polizei mit, dass diese Daten direkt an das PVA (direkte Erfassung in ProVi) gehen.
Im Januar frage ich beim PVA nach. Diesmal sende ich die Ausweiskopie gleich mit.
Die Antwort vom PVA aus Straubing kommt prompt: Keine Daten verfügbar. Die Ausweiskopie behält man.
Stand bis hier: Anzeigen gehen per Mail an PM, dort werden meine Daten und Fotos in das System ProVi der PVA eingegeben. Anzeigen ohne Anschrift werden nicht bearbeitet, bzw. auch nicht weitergeleitet. PVA behauptet, dass keine Daten von mir gespeichert sind. Telefonische Nachfrage auf meiner Polizeiinspektion ergibt: Meine Personaldaten werden in einem besonderen Datenfeld im System der PVA erfasst, damit nicht mein Name mit Anschrift als Zeuge bei Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid angedruckt werden. Diese soll mich und meine Daten schützen, bei Einspruch sind die Daten aber im System ProVi verfügbar.
Erneute Anfrage (02) beim PVA, diesmal mit einem KfZ-Kennzeichen und Tatort- und Zeit. Und die Aufforderung, meine Ausweiskopie unverzüglich zurück zusenden.
Antwort kommt im Februar: Ja, mit Kfz-Kennzeichen können wir auch pbDaten finden. Ohne nie, das ist ja aus Gründen des Datenschutzes auch geboten. Aber, obwohl auch die Anschrift für ein OWI-Verfahren zwingend benötigt wird, kann man keine Anschrift von mir finden.
Die Ausweiskopie ist gelocht. Wollte man die behalten?
Neue Anfrage von mir (03): Um sicherstellen, dass wir hier kein kleines Problem haben habe ich alle von mir per Mail gestellten Anzeigen mit Kennzeichen und Tatzeit- und ort aufgelistet und um Auskunft gebeten.
Die Antwort auf (03) liegt noch nicht vor.
Die vollständige Antwort des PVA zu Anfrage 02:
(@ Ulf: diese Geschichte liegt Euch in Form diverser weitergeleiteter Mails bereits vor. Aber hier etwas besser strukturiert. Rückfragen gern! Wäre auch ein tolles Thema für München
LdN wieder auf Tour: München, Dresden, Hamburg)