LdN277 Bezeichnung "Krankenschwestern und Krankenpfleger"

Hallo Lage-Team,

in der neuesten Folge ist mir wieder der etwas unsichere Umgang mit den Bezeichnungen für Pflegekräfte aufgefallen, da sie in vielen anderen Bereichen bemüht sind eine Bezeichnung zu finden die keinen Menschen diskriminiert denke ich ist es auch im Bereich der Pflegeberufe sicher in ihrem Interesse und vereinfacht hierbei sogar das Wording:

Im Pflegebereich haben sich mittlerweile die professionellen Bezeichnungen Pflegekraft oder Pflegefachkraft etabliert. Der Ausdruck Pflegekraft ist allgemeingültiger und umfasst alle in der Pflege tätigen Personen also examinierte Fachkräfte, ausgebildete Hilfs- und Assistenzkräfte sowie je nach Auslegung auch Personen welche ohne Ausbildung im Pflegebereich tätig sind. Der Ausdruck Pflegefachkraft umfasst hingegen nur Pflegende welche eine min. 3-jährige Berufsausbildung mit einer staatlichen Abschlussprüfung (Examen) abgeschlossen haben dazu zählen:

  • Krankenschwester und Krankenpfleger (Berufsbezeichnung bis 2003)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (Berufsbezeichnung bis 2020)
  • Altenpfleger*innen (Berufsbezeichnung bis 2020)
  • Pflegefachfrauen und -männer (Aktuelle Berufsbezeichnung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG))

Im genannten PflBG wird ebenfalls die Bezeichnung Pflegefachkräfte verwendet, wenn auch die älteren Berufsbezeichnungen gemeint sind, so z.B. in §23 Ausbildungsvergütung.
Hier noch Ergänzende Informationen v.a. zur Kritik an Verallgemeinerung der Bezeichnung (Kranken-)Schwester: Ist „Schwester“ eine geschützte Bezeichnung?

Leider konnte ich keine weiteren Belege für die allgemeine Akzeptanz der Bezeichnungen Pflege(fach)kraft finden somit kann ich hier im Großen und Ganzen nur meinen Eindruck aus meine Berufsfeld und meine Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit für eine Pflegegewerkschaft wiedergeben.
Geeignete Ansprechpartner, auch für andere Themen Rund um den Pflegeberuf wären:

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Lars H.

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