Ldn257: Durchsuchungsbeschluss vom 9.9.2021 für BMF und BMJ(V) aufgehoben

Landgericht Osnabrück hebt Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV auf mit harter Watschen als Begründung, u. a:

"Im Übrigen sei die Anordnung der Durchsuchung (am 9. September 2021) auch unverhältnismäßig.

Da das telefonisch angeforderte Schriftstück der Staatsanwaltschaft bereits vorgelegen habe, sei die Durchsuchung bereits nicht erforderlich gewesen. Auch die sonst erstrebten Beweismittel hätten sich bereits seit der Durchsuchung bei der FIU am 14.Juli 2020 bei den Ermittlungsakten befunden, weil sie Bestandteil der von der FIU an die Zentrale Kriminalinspektion Osnabrück übergebenen Akten waren."