Erst einmal danke für die ausführliche Antwort. Ich mag es ja wirklich, mit Dir zu diskutieren, auch wenn ich es schade finde, wenn Du m. E. manchmal leicht persönlich wirst, etwa wenn Du sagst, ich würde „die Realität ignorieren“ oder es ginge mir nur darum, Recht zu haben, aber nicht um das Thema. Ich möchte deshalb noch einmal beschreiben um welche strittigen Fragen es meiner Meinung nach geht.
Ich denke, dass wir es mit zwei veschiedenen Abwägungen oder auch Ebenen zu tun haben. Die eine Ebene (A) ist, ob eine Ungleichbehandlung wie bei 2G rechtmäßig ist. In anderen Worten: Sind die Ungleichbehandlung und die Einschränkung von Freiheitsrechten gerechtfertigt. Das Problem hat @Cornelius_S ziemlich zu Beginn dieses Threads dargelegt. Hier geht es um eine Abwägung des Nutzens gegenüber den negativen Auswirkungen.
Die zweite Ebene (B) ist, wie sinnvoll oder hilfreich 2G aus epidemiologischer Sicht ist, also wie sehr es dazu beiträgt, Infektionszahlen zu senken und damit mittelbar schwere Erkrankungen zu verhindern. Hier geht es um eine Einschätzung, ob bestimmte Ziele mit 2G besser erreicht werden können, als mit anderen Maßnahmen. Auch hier geht es also um eine Abwägung.
Man könnte also sagen, dass die Abwägung zu A entscheidend von der Abwägung zu B abhängt. Und ich habe Dich (aber z. B. auch Ulf in der Lage) sinngemäß so verstanden (ich verkürze mal bewusst): 2G ist super, weil es Infektionszahlen senkt und da sich alle impfen lassen können, sind die daraus folgenden Einschränkungen auch gerechtfertigt.
Ich habe mich ja vor allem an deinen drei Argumenten zur Legitimität von 2G gestoßen.
-
Nicht Geimpfte stecken Leute an, die die nicht geimpft werden können.
-
Ungeimpfte binden durch ihr „unsolidarisches Verhalten“ Krankenhauskapazitäten.
-
Jede Infektion berge das Risiko weiterer Mutationen des Virus.
Bei 1. habe ich gezeigt, wie unwahrscheinlich das im epidemiologischen Sinne ist, weshalb ich das Argument – auch so wie es in der Öffentlichkeit benutzt wird – vor allem für ein moralisches halte.
Bei 3. habe ich ebenfalls argumentiert, dass das Argument aus epidemiologischer Sicht kein großes Gewicht hast. Was die geringe epidemiologische Rolle angeht, hast Du ja diesen beiden Einwänden im Kern zugestimmt.
Bei 2. habe ich durch den Vergleich mit Rauchen etc. darauf hingewiesen, dass die moralische Bewertung („unsolidarisches Verhalten“) in keinem anderen Bereich im Gesundheitswesen angewandt wird – im Übrigen ein Grundsatz der modernen Medizin! Auf diesen Einwand auf Dein moralisches Argument bist Du nicht eingegangen. Stattdessen hast Du hier die Ebene gewechselt und hast gesagt, die Krankenhausbelastung durch Covid-Fälle sei im Gegensatz zu den von mir genannten Beispielen aufgrund der zu erwartenden hohen Fallzahlen nicht planbar.
Das bedeutet dreierlei:
- die Fallzahlen werden haargenau so steigen, wie in der von Dir angeführten Modellierung
- trotz einer Impfquote von >70% der Erwachsenen und >85% der Über-59-Jährigen kommt es dadurch zu ähnlichen Belastungen wie im letzten Winter
Selbst wenn man diese Annahmen teilt (was ich nicht tue), fehlt ein Argument, warum 2G in der demnächst praktizierten Weise (also Zugang nur für Geimpfte/Genesene und keine kostenlosen Tests für Ungeimpfte mehr) irgendetwas daran ändern sollte. Das einzig mögliche Argument wäre, dass mehr 2G mehr Leute motiviert, sich impfen zu lassen (deshalb sprach ich wiederholt von der Impfquote) – ich bezweifle das. Die Hoffnung, dass es weniger Kontakte und damit Infektionen bei Ungeimpften geben wird, wenn keine Restaurants, Fitnesscenter etc. mehr besuchen dürfen, halte ich für bestenfalls naiv. Die Folge wird eher sein, dass ohne Testpflichten und Testmöglichkeiten viele Infektionen erst erkannt werden, wenn Leute im Krankenhaus landen. Selbst die von Dir zitierten Modellierer plädieren ja dafür, auch Ungeimpfte und Geimpfte weiter kostenlos zu testen – also genau das Gegenteil von dem, was ab Oktober gelten soll.
Als einziges Argument für 2G führst Du an, dass 3G sei wegen der nicht ausreichenden Sicherheit von Tests keine Alternative sei. Aber das ist so pauschal einfach nicht richtig. Ja, es gibt die von Dir genannten Einwände, aber auch diese muss man in Relation setzen. Es gibt gute und weniger gute Antigentests und es gibt gute und weniger gute Teststrategien. Man wird nie alle Infektionen erkennen können, aber z. B. an Schulen ist das Screening durch Schnelltests ja recht erfolgreich.
Hinzu kommt, dass auch eine Impfung ja keinen sicheren Schutz vor Infektionen bietet. Laut RKI machen in den letzten Wochen Geimpfte einen beträchtlichen Anteil der symptomatischen Infektionen aus – knapp 20% bei den 18-59-jährigen und über 40% bei denen ab 60. Ob die Fehlerquote von Schnelltests das wirklich toppt, müsste man zumindest mal untersuchen, aber die Behauptung, dass 2G per se einen besseren Infektionsschutz darstellt als 3G ist aus meiner Sicht nicht haltbar.
Diese Argumente bewegen sich alle auf Ebene B. Aber diese hängt natürlich mit Ebene A – also dem worum es in diesem Thread eigentlich ging – zusammen. Kurz gesagt: Wenn nicht mal sicher ist, ob 2G überhaupt epidemiologisch etwas bringt, fällt damit auch das entscheidende Argument für die juristische Rechtfertigung von 2G. Und selbst wenn 2G absolut etwas bringen würde, wäre immer noch die Frage, ob der Vorteil gegenüber anderen Maßnahmen die negativen Konsequenzen aufwiegt.
Zu dieser Abwägung habe ich bisher in diesem Thread kaum etwas gelesen, stattdessen jede Menge moralische Bewertungen, unhinterfragte Behauptungen und Bewertungen ohne ausreichende Abwägung. Und dagegen richtet sich meine Kritik.