LdN252 - Visa mit Vorbehalt

In Afghanistan gab es Probleme damit, Visaanträge und Sicherheitsüberprüfungen für die sogenannten Ortskräfte rechtzeitig durchzuführen. Eine solche Situation kann sich bei allen solchen Einsätzen wieder ergeben, z.B. in Mali.
Wäre es möglich, eine Art “Visum mit Vorbehalt” auszustellen, sobald eine Ortskraft ihren Dienst antritt (inkl. Sicherheitsüberprüfung), das eine individuell festgelegte Zahl von Jahren gültig ist, aber alleine noch nicht zur Einreise in die Bundesrepublik berechtigt? Diese Funktion bekämen diese Visa erst, wenn das AA eine entsprechende Lagebeurteilung veröffentlicht, dann aber alle gleichzeitig und ohne weitere Behördeninteraktionen.
Die Gültigkeit (über den Dienstzeitraum hinaus) kann von der Rolle der Ortskraft und der Gefährdungsbeurteilung abhängig gemacht werden. Es wird jährlich verlängert, solange man im Arbeitsverhältnis bleibt.
Gibt es eine solche Konstruktion bereits? Wäre das denkbar? Was übersehe ich?

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Ich gehe doch davon aus, dass Ortskräfte nur nach einer Sicherheitsüberprüfung bei der Bw oder BuPoli, o.ä. beschäftigt werden. Somit wäre eine erneute Überprüfung zur Visaerteilung von aktuell Beschäftigten m.E. entbehrlich.

Dieser Grund wurde (ich glaube auch in der LdN) genannt. Vielleicht trifft das nicht für alle Betroffenen zu, je nach Tätigkeit oder z.B. für Familienangehörige? In den Fällen (also möglicherweise allen) wo es so ist, ändert es nichts an dem Vorschlag, außer dass er noch einfacher umzusetzen wäre.