LdN252: Doppelbestrafungsverbot: In The Dark Staffel 2

„In The Dark“ von APM Reports. US-Podcast, Themenrichtung investigativ mit einem Schwerpunkt pro Staffel. Persönlich hoffe ich, dass bald eine neue Staffel beginnt.

In der Staffel 2 geht es um einen Mordfall der sechs Mal verhandelt wird und durch Revision zurück zur Hauptverhandlung gesendet wird.

Wer die Staffel gehört und dann das Thema rund um Aufhebung der Doppelbestrafung gehört hat, wünscht sich ein Limit oder sieht große Probleme, wenn tatsächlich diese Änderung kommt.

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Ich sehe auch ein massives Problem, denn eine Anklage als Mordverdächtiger ist ja etwas, dass die jeweilige Person sehr belastet und der gesellschaftlichen Ächtungen aussetzt.

Selbst nach einem Freispruch bleibt ja „immer was hängen“. Mit der geplanten Gesetzesänderung ist es für einmal Angeklagte Personen nie mehr möglich einen Frieden zu finden.

Bitte versteht mich nicht falsch, ich will keine potentiellen Mörder schützen, aber wenn ein Gericht letztinstanzlich entschieden hat, muss danach Rechtssicherheit herrschen.

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Um welchen Fall geht es denn? Sind ja über 20 Episoden. Dachte eigentlich dass es das Doppelbestrafungsverbot in den USA auch gäbe.

Die Chance das diese Person nochmal vor Gericht steht ist doch genauso hoch wie für jeden anderen, trotzdem würde ich nicht sagen dass ich täglich mit der Angst lebe für ein Verbrechen angeklagt zu werden, dass ich nicht begangen habe.
Möchte nicht kleinreden, dass eine falsche Anklage natürlich traumatisch sein kann, rational bleibt es aber sehr unwahrscheinlich, dass man das erneut erleben muss.
Wenn man im Übrigen wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden sollte, wird keine Staatsanwaltschaft mehr Anklage erheben. Zumindest in diesen Fällen ist 100%iger Rechtssicherheit für den Angeklagten erreicht; auch mit Doppelbestrafung.

Es geht ja nicht darum dass nach einem Freispruch immer weiter gegen diese Person ermittelt wird, bis es dann vielleicht doch reicht.
Wenn aber nach dem Freispruch doch noch Beweise auftauchen, die für eine Anklage/Verurteilung reichen würden, müssen diese auch gewürdigt werden unabhängig davon wen sie belasten.

Warum muss nach einem letztinstanzlichen Urteil zwingend Rechtsfrieden herrschen, wenn sich sich dieses im Nachhinein als krasses Fehlurteil beweisen lässt?! Das Gesetz, das nun geändert werden soll (§ 362, StPO) stammt aus einer Zeit, in der die Kriminaltechnik noch in den Kinderschuhen steckte. Eine Anpassung des Gesetzes an die heutigen Möglichkeiten der DNA-Analyse ist m.E. längst überfällig. So kann einigen Opfern eines Kapitalverbrechens und deren Familien doch noch ein Funke Gerechtigkeit widerfahren.
Danke, Hans von Möhlmann.