LdN251 Rundfunkbeitrag

Interessant ist die Aussage:

„Das muß dann jetzt bei der Neuberechnung kompensiert werden, damit die Rundfunkanstalten an dieser Stelle nicht auf Dauer Geld verloren haben“

Als genau die selben Rundfunkanstalten, von 2013–2018, verfassungswidrig Wochenpendler doppelt abkassiert hatten, wurde nichts kompensiert. Da hat der mafiöse Verein das Geld einfach behalten (dürfen).

Seit damals ist meine Symapthie für den ÖR übrigens bei NULL.

Da trifft deine Antipathie allerdings die Falschen: Die Gebühren legen die Länder fest, die Nicht-Kompensation das BVerfG.

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Ich hab da auch noch eine Frage. Ist den Ländern bei Verabschiedung des Rudfunkstaatsvertrages bekannt, was das in Auftrag gegebene Programm kosten wird?
Das Ganze hört sich für mich nämlich gerade so an und da bemühe ich ein naheliegendes hypothetisches Beispiel:
Ich gehe in ein Restaurant und sage zum Ober bringen Sie mir bitte das Abendmenü mit Getränkebegleitung. Ich bin recht Ahnungslos und habe Herrn Siebeck (Gastrokritiker, +2016) dabei. Nachdem Dessert nennt Herr Siebeck den Preis für das von mir verzehrte Menü der Ober und ich knirschen mit den Zähnen, ich zahle und gehe.
Normalerweise würde ich anhand der Menükarte vorher schon die Kosten abschätzen.

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