LDN233 Energie Erzeuger_innen ?

Zunächst: Vielen Dank für viele tolle Podcastfolgen - jeden Donnerstag in der Woche warte ich mit Vorfreude auf die nächste Folge!

Was mich in der aktuellen Folge ein wenig verwundert hat war das Gendern des Begriffes Energieerzeuger, also Erzeuger_innen (in Min 48:xx). Ich bin inzwischen durchaus Anhänger einer möglichst inklusiven Sprache, halte das Gendern von juristischen Personen aber für weder sinnvoll noch zielführend. Wenn ich auf das Generum der Rechtsform abstelle, könnte ich noch die rein weibliche Form nachvollziehen, es gibt jedoch keine Energieerzeuger die sich als männlich, weiblich oder als divers identifizieren.

Ich zitiere mal aus https://www.genderleicht.de/tricks-und-tipps-zum-gendern-von-juristischen-texten/:
Tipp 3: „Fachwörter“ im generischen Maskulinum

Beispiele :

** Arbeitgeber*
** Mieter*
** Vermieter*

Solch eine Bezeichnung kann sowohl für natürliche Personen (z. B. einen Mann) als auch für juristische Personen (z. B. eine GmbH) gelten. Wir haben wir es dann mit Menschen und „Nicht-Menschen“ zu tun. In diesem Fall empfiehlt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit das generische Maskulinum. Solche Begriffe können wir als „Fachwörter“ verstehen.

Um das Anliegen der inklusiven Sprache nicht der Lächerlichkeit preiszugeben, halte ich es in solchen Fällen für zielführender, auf das generische Maskulinum zu setzen.