Die Jobrotation findet nicht „nach dem Ausscheiden aus dem Ministerium“ statt, sondern ist eine (Personalentwicklungs-)Maßnahme, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschieht und ist zeitlich befristet, erstreckt sich aber nicht selten über mehrere Jahre. Sie findet oft auch zwischen Ministerien/Behörden statt. Hintergrund ist, dass so die eigene Kompetenzentwicklung fokussiert werden soll und so mehrere Behörden/Referate/Abteilungen kennengelernt werden können. Der ‚Blick über den Tellerrand‘ soll damit gewährleistet werden, was natürlich ein Geschmäckle hat, wenn der Austausch zwischen Politik und Privatwirtschaft derart fließend ist.
Auf Referatsebene ist es, glaube ich, weder Inkompetenz noch die Motivation, sich bestechen zu lassen (der Begriff unterstellt etwas, was es in dieser Form auf dieser Ebene eher nicht gibt oder zumindest geben sollte), Geld anzunehmen oder parteiisch zu agieren. Die, so nenne ich sie mal, groben politischen Rahmenbedingungen und Leitlinien kommen von der Hausleitung (dargelegt im Koalitionsvertrag usw.) und ‚sickern‘ dann in die Arbeitsebene durch. Dort müssen sie verarbeitet werden und in konkrete Gesetzesentwürfe, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen usw. gegossen werden. Die Referenten/-innen sind i. d. R. Volljuristen, die ‚Allrounder‘ sind, aber nicht unbedingt eine spezifische Fachkompetenz haben müssen. Da ist der Input aus der ‚Praxis‘, also den Lobbyisten (Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Vereine, NGOs usw.), willkommen. Das hat aber nichts mit Bestechung zu tun, sondern mit (normaler) Einflussnahme und dem Durchsetzen von (legitimen) Interessen. Es kam aber auch in der Vergangenheit häufig vor, dass teilweise ganze Passagen aus Entwürfen von externer Seite in Gesetzestexte eingeflossen sind. Man darf auch nicht vergessen: Gesetzesentwürfe können zwar auch aus dem Parlament heraus eingebracht werden, aber es wird sich dann auch mal einer sog. Formulierungshilfe aus einem Ministerium („Formulierungshilfe der Bundesregierung“) bedient, denn dort ist die Kompetenz vorhanden, so etwas zu schreiben (Ulf hatte das mal in einer Folge kurz erläutert). Das ist nicht unproblematisch.
Letztlich findet auch in den Referaten eine Interessenabwägung statt, aber dass der potenzielle Einfluss von bspw. BDA, BDI usw. viel größer ist, als von einer kleinen NGO oder einem Verein, liegt auch auf der Hand. Daher wäre ein Lobbyregister, das den ‚exekutiven Fußabdruck‘ abbildet, sehr hilfreich, denn dann kann ich sehen, wer (und ggf. in welchem Umfang und wie) an einem Entwurf mitgewirkt hat oder angehört wurde – und wer nicht. Denn noch mal: Die konkrete und tagtägliche Arbeit findet in den Referaten statt, nicht auf Abteilungsebene und schon gar nicht bei einem Minister oder einer Ministerin! (Da sind m. E. viele Fehlvorstellungen im Umlauf…). Wenn bspw. Stellungnahmen oder Positionspapiere von Verbänden im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens oder einer Anhörung in die Ministerien kommen, dann gelangen sie zuerst in die Referate und werden dort weiter bearbeitet. Kein/e Minister/in liest sich das durch (wann soll diese/r das zeitlich auch machen?).
Sicherlich haben auch persönliche Umstände Einfluss auf die konkrete Arbeit. Man will ja vielleicht auch mal befördert werden, eine Leitungsposition bekommen usw. Da ist es in den Referaten wie so oft im Arbeitsleben… Und wenn eine Anwaltskanzlei mit einem Entwurf beauftragt wird, hat diese ganz sicher ein Interesse, mal wieder beauftragt zu werden.
Nicht Lobbyismus (was eigentlich nur ‚Interessenvertretung‘ meint) an sich ist das Problem, sondern die Tatsache, dass diese Interessen mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit Gehör finden – Und je mehr Mitglieder ein Verband hat und je höher sein finanzieller Spielraum/Einfluss ist (also seine Macht insgesamt), desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, auch wirklich Einfluss auf auf ein Gesetz zu nehmen und andere (Minderheiten-)Interessen möglicherweise geringer zu gewichten. Und das muss im Prozess transparent sein.
Man muss sich ja nur mal anschauen, wie viele externe Beratungsfirmen (namentlich die „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) hochdotierte Aufträge in den Ministerien wahrnehmen, wie viele Ausschreibungen und Vergaben insgesamt stattfinden. Ein besonders eindrückliches Beispiel ist dieses: Die Maut-Affäre von Scheuer: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/neue-details-zu-scheuers-maut-debakel-100.html
Dazu noch ein lesenswertes Interview auf Abgeordnetenwatch: Im Gespräch mit zwei Interessenvertretern: "Ohne Lobbyismus hätten wir weit schlechtere Gesetze" | abgeordnetenwatch.de
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.