LdN224 Arbeitgeberverantwortung

Hey Ulf, Hey Philip,

danke für den Podcast und die gute Arbeit die ihr beide jede Woche abliefert.

Ich habe eine Anmerkung bzw. einen Vorschlag zur Verantwortung von Arbeitgeberinnen im Bezug auf den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen vor Corona und eure Diskussion dazu in der aktuellen Folge.

Es gibt meiner Auffasung nach ja eine Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen im Arbeitsverhältnis.
Wenn jetzt ein Arbeitgeber
inn dieser nicht nachkommt, indem er Beispielsweise auch in Fällen in denen es Objektiv möglich wäre aus dem Homoffice zu arbeiten, die Arbeitnehmer*innen zwingt ins Büro zu kommen, dann sollte es dafür Strafen geben.

Sollte es zum Beispiel Nachweislich ein Corona Ausbruch in einem Betrieb geben so könnte zum einen der Staat eine Strafe dafür erheben um die Kosten der Pandemiebekäpfung zu refinanzieren.
Hier würde ich mindestens 1000€ höchstens 10.000€ pro Coronafall und in Summe bis zu 15% des Umsatzes des Geschäftsjahres 2019 als angemessen betrachten.

Zum anderen sollte eine möglichkeit geschaffen werden das Angestellte die Aufgrund von Entscheidungen ihrer Arbeitgeberinnen mit Corona infiziert wurden zivilrechtlich Schadensersatz von Ihren Arbeitgeberinnen einfordern können.
Hier sollten ebenfalls möglichst hohe Beträge fällig werden so das für Unternehmen ein realer finanzieller anreiz geschaffen wird Ihr möglichstes zu tun um diese Pandemie zu bekämpfen.

Ich freue mich auf euer Feedback.

Mit freundlichen Grüßen
Leo

Die Frage ist - wie soll das nachgewiesen werden und durch wen? Ich glaube nicht daran, dass das möglich ist, aufgrund der aktuellen Vielzahl von Fällen.

Naja a müssen wir wieder in einen Bereich kommen in dem die Infektionen alle Nachvollziehbar sind dann kann das Gesundheitsamt das tun und b sollte bis dahin allein die Möglichkeit das es solche Strafen und Schadensersatzforderungen gibt schon ein ausreichend großer Ansatz für Arbeitgeber*innen sein die Anwesenheitspflicht auf das wirklich notwendige zu beschränken.