LdN215 Sternstunde!

LdN215 ist mE wirklich eine Sternstunde in Sachen differenzierte, fundierte, und objektive (das „uns laufen die Intensivstationen zu“ einmal ignoriert) Berichterstattung! Hier gibt es alles, wirklich alles zur Novelle des Infektionsschutzgesetz, ausgewogen und fundiert … (und Euer Vorschlag für eine demokratiefreundlichere Formulierung von Gesetzesvorlagen - hoffentlich wird er erhört!) Eure Generaleinschätzung: «grund- und staatsrechtlich unbedenklich» - teile ich; insbesondere die Konkretisierung des früheren Absatz (2), jetzt (3), und der Verzicht auf die undefinierten Kategorien «einfache», «stark einschränkende» und «schwerwiegende» Schutzmassnahmen durch deren nähere Beschreibung ist zu begrüssen. Die Begrenzung des Gesetzes auf Corona und zunächst auf März 2021, die Auflage zur Darlegung einer Begründung in der Verordnung und die grundsätzliche Beschränkung von Massnahmen auf 4 Wochen (verlängerbar) sind ein Gewinn für die demokratische Kultur und die Vermeidung jeglicher Versuchung des Missbrauchs. Insgesamt wird nun auch klar, welche Massstäbe für eine Verhältnismässigkeitsprüfung anzulegen sind; das war im Koalitionsentwurf vom 3.11. nicht der Fall. Durch die erstmalige Parlamentsbefassung mit den möglichen Grundrechtseinschränkungen ist das Gesetz massvoll geworden - ein qualitativer Unterschied zum Frühjahr 2020! – Auch der Äthiopien-Beitrag war eine Perle für den Zugang zu diesem komplexen Thema! Danke!