LDN215: EU-Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Hallo zusammen,
mal für Doofe wie mich:
Ist die Rechtsstaatlichkeit nicht ein Teil der umfangreichen Aufnahmekriterien?
Und gelten diese Kriterien etwa nicht mehr wenn man Teil der EU ist?
Auch die Definition sollte damit doch eigentlich auch längst abgehakt sein, oder nicht?
Und sind wirklich gar keine Sanktionen bei Verstößen vorgesehen (bei der Verschuldung gibt es das doch auch)?

Beste Grüße
G.