LdN215: Corona und parlamentarische Kontrolle

Hallo,

Die Thüringer Coronaverordnung hat übrigens (als m.W. einzige aller Länder) bereits einen expliziten Parlamentsvorbehalt (in §11), der Ministerien dazu zwingt, die Verordnung auf Beschluss des Landtages zu ändern oder aufzuheben. Eine Abwahl von Bodo Ramelow braucht es hier also gar nicht.

Gruß,

Heide_Witzka

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