LDN215: Änderungsanweisungen für Gesetze

Danke für diesen Abschnitt zum Thema „Lesbarkeit von Entwürfen“. Ich wäre allerdings froh, wenn sich das nur auf Entwürfe beziehen würde. Tatsächlich hatte ich neulich so einen Moment der Frustration, denn als Vereinsvorstand und „Gastwirt“ des Vereinsheims wollte ich mich informieren, welche neuen Regelungen denn nun gelten. Dazu gibt es hier in Bayern die sogenannte „Verkündungsplattform“, was sich für mich als jemanden der im Studium nur ein Semester Rechtslehre als allgemeinswissenschaftliches Wahlpflichtfach hatte wie ein Portal anhört, in dem man nachgucken kann, was denn nun beschlossen wurde. Weit gefehlt, auch hier hauptsächlich nur „Änderungsanweisungen“. Also für mich die frustrierende Erkenntnis, dass ich mich an Verordnungen halten soll, die ich nicht mal verständlich kommuniziert bekomme. Und ja, ich komme aus der Software-Welt und frage mich, warum man nicht einfach mal die Änderungsanweisungen per „patch < aenderungen“ einspielen kann und dann die nun gültige Version der Verordnung oder des Gesetzes veröffentlichen kann.

Hier ist dringend Handlungsbedarf in Richtung Transparenz geboten. Wie so etwas ausufern kann könnt ihr gerne in meinem Blog nachlesen, meine Frau ist Italienerin und bekam 2009 einen Stimmzettel für eine Volksabstimmung. Die beiden Alternativen jeweils als „Änderungsanweisungen“ in Blocksatz mit 39cm Zeilenlänge in 8pt Schrift. Ich habe es fotografier (Foto im Blog) und zum Größenvergleich einen 10€-Schein auf den „Stimmzettel“ gelegt. Noch deutlicher kann man kaum kommunizieren, dass man keine Transparenz will.