Ich möchte mich hier zum Thema Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nochmal einklinken.
Durch meine Mutter wurde ich auf einen Zeitungsartikel aufmerksam dass nicht nur mir selbst sondern Tausenden anderen blühen kann, im Bezug auf die Maßnahmen. (Ich lebe auch in Bayern).
Quarantänebrief: Bescheid mit Einschüchterungspotenzial
Kritik an drastischer Formulierung in Quarantänebrief – Zwangsunterbringung des Kindes bei Nichtbeachtung
09.12.2020 | Stand 09.12.2020, 06:02 Uhr
Wenn ein Kind in Quarantäne muss gelten strenge Vorschriften. Was Eltern noch beachten müssen, teilt das Gesundheitsamt mit – und formuliert drastische Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
Hunderte Kinder in Stadt und Landkreis müssen in Quarantäne, weil es in ihrer Umgebung einen Corona-Fall gab. Derzeit sind im Landkreis Passau allein um die 600 Grund- und Mittelschüler zuhause. Daheim im Briefkasten landet dann der entsprechende Bescheid vom Gesundheitsamt. Die Auflagen zur „Absonderung des Kindes“ sind streng – und innerhalb einer Familie, besonders mit kleinen Kindern, ohnehin nur schwer umsetzbar.
Keine gemeinsamen Mahlzeiten, möglichst viel Abstand und Hausarrest sind das eine – an die PNP hat sich aber auch eine Mutter gewandt, die sich an der drastischen Formulierung in dem Bescheid stört. Denn im letzten Absatz des Quarantänebescheids ist ein Hinweis untergebracht, der lautet: „Sollten Sie den Anordnungen zur Absonderung Ihres Kindes nicht nachkommen, so kann dessen Absonderung gegebenenfalls zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung erfolgen.“ Zudem werden die Eltern darüber unterrichtet, dass das Gesundheitsamt im Zeitraum der Quarantäne Untersuchungen an dem Kind vornehmen kann wie Abstriche aber auch Blutentnahme oder Röntgen.
Betroffene Mutter empfindet Schreiben als Einschüchterung
„Das geht doch entschieden zu weit“, sagt die betroffene Mutter, deren Tochter in Quarantäne musste und zeigt sich zudem schockiert über die Androhung einer Zwangsunterbringung. Sie empfinde das als Angstmacherei und Einschüchterung, sagt sie.
Diese Passage müsse aus verwaltungsrechtlichen Gründen in dem Schreiben stehen, erklärt der Sprecher des Passauer Landratsamts, Christoph Kölbl, auf Nachfrage. Der Hinweis sei sowohl im Quarantänebescheid für Erwachsene als auch in dem für Kinder enthalten. Mit diesem Satz werde auf die möglichen Folgen einer Nichteinhaltung der Quarantäne-Anordnungen hingewiesen.
Formulierung muss vorsorglich im Bescheid sein
Die Formulierung „muss aus verwaltungsrechtlichen Gründen angeführt werden“, heißt es aus dem Landratsamt. Es werde damit der sogenannte Verwaltungszwang angedroht. „Dies muss vorsorglich bereits im Quarantänebescheid geschehen, um die Quarantänemaßnahmen im Falle einer Nichteinhaltung der Anordnung verwaltungsrechtlich durchsetzen zu können.“ Tatsächlich eingetreten ist ein solcher Fall bei einem Kind seines Wissens aber noch nicht, so der Sprecher des Passauer Landratsamts.
„Mit solchen Anschreiben wird die Akzeptanz der Bevölkerung für die Corona-Maßnahmen nicht besser“, kritisiert die Mutter, die das Schreiben bezüglich ihrer Tochter erhielt. "Im Endeffekt ist das bloß Wasser auf die Mühlen der Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker."− gbe
Vermutlich werden diese sogenannten Quarantänebriefe vom Gesundheitsamt regional unterschiedlich ausfallen, dies konnte ich nicht eindeutig herausfinden nach meiner Internetrecherche.
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob solche Formulierungen überhaupt rechtmäßig sind?
Mindestens sind sie für Kinder einfach überzogen. Man kann Kleinkinder und Babys nicht einfach von den Eltern isolieren oder gar in einer geschlossenen Anstalt fernhalten.
Bei Erwachsenen ist es schon hart, aber okay. Aber Kinder? Ist das euer Ernst?