LdN211 EEG Novelle

Eine Sache die ich schon häufig von Elektroingeneur*innen gehört habe ist, dass die ungehemmte Einspeisung von Energien wie Sonne und Wind die Belastung des Stromnetzes immens erhöhen. Insbesodere PV hat, so habe ich das verstanden, das Problem dass besonders viel Energei genau dann bereitgestellt wird wenn der Energiebedarf gering ist. Dadurch kommt es zu immer größeren Schwankungen im Bedarf an Strom aus konventionellen Quellen. Dies hat jedoch die Auswirkung, dass Atom/Kohlekraftwerke ständig gedrosselt oder an- und ausgemacht werden müssen was deren Effizienz sowohl dem Treibstoff als auch der Investition gegenüber immens veringert.
Wenn dem so ist, dann kann ich gut verstehen, dass sowohl große Netbetreibende als auch die Bundesregierung versuchen die PV/Windenergie zu regulieren versuchen. Für die Netzbetreibenden würde es sonst nämlich bedeuten teure Kraftwerke betreiben zu müssen um gewährleisten zu können, dass der Strom generell geregelt zur Verfügung steht. Das kostet Geld.
Der Bund auf der anderen Seite ist natürlich (vor allem in den Augen der Wählenden) absolut verantwortlich dafür, dass Strom zur Verfügung steht. Durch einen bedingungslosen Ausbau der PV ist das aber gefährdet/kann teurer werden.

Ich würde mich echt freuen wenn jemand der da mehr Ahnung drüber hat das mal erklären könnte, vielleicht sogar in der Lage.

Zum Thema Eigenverbrauch:

Der Netzbetreiber wird staatlich reguliert (Bundesnetzagentur), da er regionaler Monopolist ist. Er ist sozusagen der Betreiber der Stromstrassen und nicht Eigentümer des Stroms, der über seine Leitungen fließt. Er ist somit nur Spediteur, daher macht er mit dem Produkt auch keinen Gewinn, da es ihm nicht gehört. Er transportiert es nur. Der Netzbetreiber bekommt durch die Regulierung seine Kosten erstattet. Die Details zur Regulierung findest du hier:

Anreizregulierung – Wikipedia oder hier

Wenn mehr Eigenkapital für die Investitionen ausgegeben werden, dann steigt absolut der Gewinn. Relativ liegt die Verzinsung für das eingesetzte Eigenkapital bei ca 5%, ab 2024 bei ca. 3,5%.
Aber Eigenkapital muss man halt auch erstmal haben, um es einzusetzen, sonst muss man mit Fremdkapital finanzieren, und da verdient man als Netzbetreiber nix dran.

Nein, die „Gewinne“der Netzbetreiber ergeben sich rein aus der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals bei Investitionen (Capex).

Kurze Ergänzung zu dem sehr guten Beitrag. Bei Leistungsgemessenen Kunden (RLM) werden die Kosten hauptsächlich anhand der Lastspitze des Kunden umgelegt und nicht an der durchgeleiteten Menge

Das mag so richtig sein, ist aber nicht das worum es ging oder nur zum Teil
Mein Netzbetreiber, dem ich meinen überschüssigen PV-Strom verkaufe, ist zugleich auch mein Stromanbieter.
Meinen Strom, dem ich aus dem Netz benötige, beziehe ich auch vom ihm.
Bildhaft kauft meine Stromanbieter/Netzbetreiber meine Strom (durch den EEG-Ausgleich zu den gleichen Konditionen wie als wenn er ihn sich an der Strombörse beschafft) und verkauft in mir dann mit Gewinn wieder.

Ihren Stromanbieter können Sie im Gegensatz zu Ihrem Netzbetreiber frei wählen.
Kleine Netzbetreiber (bspw. Stadtwerke) dürfen ausnahmsweise gleichzeitig auch Energieversorger sein, müssen jedoch trotzdem anderen Energieversorgern Ihr Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen.

Der Geldfluss durch die EEG-Wälzung ist meiner Auffassung nach folgender:
Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) ist verpflichtet die Energie aus Ihrer EEG-Anlage vorrangig abzunehmen, Sie erhalten im Gegenzug eine Einspeisevergütung. Der VNB gibt die Energie zum gleichen Preis an seinen überlagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ab, der ihn wiederrum an der Börse vermarktet.
Damit macht der ÜNB enorme Verluste, die er jedoch aus einem gemeinsamen EEG-Konto aller ÜNB ausgeglichen bekommt.
Um das EEG-Konto zu decken werden die Kosten (Ausschüttung an die EEG-Anlagenbetreiber minus Erlös aus der Vermarktung) auf die EEG-Umlagepflichtigen Verbraucher aufgeteilt. Sie zahlen diese EEG-Umlage Ihrem Energieversorger, dieser gibt sie (wie die Netzentgelte) an den VNB weiter, der wiederum die EEG-Umlage an den ÜNB weitergibt, der sie in das EEG-Konto einzahlt.

Für den Verteilnetzbetreiber sind also sowohl die Kosten als auch die Erlöse durch das EEG durchlaufende Positionen.

Das Ganze ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt. Zu erwähnen ist meiner Meinung nach, dass für 2021 die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh gedeckelt ist und die Differenz aus Steuergeldern finanziert wird. Dies wird im Allgemeinen von der Energiewirtschaft (also z.B. BDEW) begrüßt. Hohe Strompreise belastet einkommensschwache Haushalte relativ stärker, weshalb die Steuerfinanzierung der EEG-Umlage sozial ist.

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Mir ist klar, dass die Materie für jemanden, der nicht in dem Bereich arbeitet, höchst intransparent ist. Ich versuch’s mal zu erklären, was der Unterschied zw. deinem Stromnetzbetreiber (VNB) und deinem Stromlieferanten ist.


Wenn das Netz des Netzbetreibers in deinem Bereich relativ klein ist (<100.000 Netzkunden) sind Netzbetreiber und das Stadtwerk vor Ort häufig noch eine Rechtseinheit, ein Unternehmen. Sie müssen trotzdem seit 2005 mindestens buchhalterisch entflochten sein, also eigene Konten für Netzentgelte (Netzbetreiber) und Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf (Lieferant) haben und es gibt keine Querverrechnung. Wenn der Netzbetreiber größer ist (>100.000 Kunden) ist er rechtlich entflochten, also ein eigenes Unternehmen, wie beispielsweise die RheinEnergie (Lieferant) und die Rheinische Netzgesellschaft (Netzbetreiber) [§ 6-8 EnWG]

In beiden Fällen handelt der Netzbetreiber aber nicht mit deinem Strom, also kauft und verkauft ihn. Er darf es gesetzlich nicht, da er rein für den Transport und die Verteilung zuständig ist. [Abschnitt 1 EnWG Aufgaben der Netzbetreiber Energiewirtschaftsgesetz]
Jetzt sagst du aber, du bekommst doch für deinen PV-Strom Geld vom Netzbetreiber und ja, das ist richtig, mit dem kleinen Unterschied, dass der Netzbetreiber dir nur die gesetzlich festgelegte Vergütung aus einem Umlagetopf auszahlt. Der Netzbetreiber gibt deinen PV Strom dann an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weiter (z.B. Amprion). Die vier großen ÜNBs betreiben die „Stromautobahnen“ also die großen 220 & 380 kV Leitungen, die quer durchs Land gehen. Das ist der Stromfluss.


Der ÜNB verkauft den Strom dann an der Börse. Da wäre dann dein besagter Gewinn. Nur ist es leider so, dass die gesetzliche Vergütung der Anlagenbetreiber ganz überwiegend den an der Börse zu erzielenden Preis übersteigt. Daher füllt die EEG Umlage das Delta zwischen Verkaufserlös und zugesagter gesetzlicher Anlagenvergütung wieder auf.
Der Geldfluss sieht so aus, dass jeder Stromkunde (ja es gibt ein paar Ausnahmen) auf seiner Rechnung eine Reihe von Abgaben, Umlagen, Steuern zahlt, darunter die EEG Umlage. Die wird von deinem Lieferanten von dir eingenommen, an den regionalen VNB weitergegeben, der gibt sie an den ÜNB weiter. Ganz oben ist beim ÜNB ein großer Geldtopf, da werden die Milliarden gesammelt aus Verkauf PV Strom und EEG Umlage.
Wenn du jetzt als PV Betreiber eine gesetzliche Vergütung von 30 ct /kWh hast, erhältst du diese vom regionalen VNB, dieser holt sich den Betrag vom ÜNB und der greift in besagten Geldtopf und gibt es Ihm.
Wie du siehst, spielt dein VNB nur den Geld-/Stromboten und handelt nicht mit dem Strom, sondern setzt gesetzliche Vorgaben um. Daher macht er mit deinem Strom auch kein Gewinn. Gewinn erzielt der VNB rein aus der Verzinsung von investiertem Eigenkapital in die Netzinfrastruktur, derzeit 5% ab 2024 ca. 3,5 %
Ich hoffe, das ist soweit verständlich erklärt ansonsten nochmal nachfragen

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Danke für die Ausführung, das bringt etwas Licht ins Geschehen. :+1:
Es ist auch schwierig danach zu suchen wenn man mit den Details nicht vertraut ist, landet man immer nur bei den selben oberflächlichen Erklärungen.
Wie ist das eigentlich mit dem Geschäftsbericht? Gibt es da nicht eine Pflicht zur Veröffentlichung?
Bei meinem sieht das sehr mager aus

wenn ich mir da im Vergleich Berlin ansehen ist das halt ein echter Geschäftsbericht

Danke für die ergänzende Klarstellung. Ich hatte bei meinem Eintrag in erster Linie kleine PV-Anlagen vor Augen, die im Regelfall ja nicht RLM-gemessen sind.

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Der Bundesrat scheint das Ganze gekippt zu haben:

https://bizz-energy.com/bundesrat-krempelt-eeg-entwurf-gruendlich-um?fbclid=IwAR2LCQwCx9naEhD8Cb8KJC8aAZHbYd359stQscIHWtrxVjCx2pFq1rDfp7s

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Naja, dein Stadtwerk ist ja doch schon n paar Nummern kleiner und da unter 100.000 Netzkunden anscheinend nicht rechtlich entflochten.
Die Stromnetze Berlin hatten ja in den letzten Jahren schwer politisch zu kämpfen, daher wird der Bericht wohl auch als Werbemittel genutzt. Rechtlich verpflichtend ist glaube ich nur eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, mehr machen die meisten kleineren Stadtwerke auch nicht. Da reinzuschauen kostet n paar Euro. Musst du mal googeln.

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Hallo zusammen, eine Beendingung der Förderung von EE-Anlagen ist sinnvoll, sollte Marktreife vorliegen. Ich meine, es wäre gut belegt, dass EE-Anlagen aufgrund sinkender Produktionskosten und geringen Betriebskosten inzwischen zu sehr niedrige Grenzkosten bieten können und (bei Verfügbarkeit) die übrigen Technologien aus der Merit Order verdrängen, sprich durchaus wettbewerbsfähig sind. Neben der steigenden Belastung der Endverbraucher als Umlagenzahler durch den Ausbau der EE-Erzeugungskapazität, sehe ich folgende Probleme bei der Subventionierung:

  • Fehlanreize am Strommarkt: Die ACER (vereinfacht: europäische Energieregulierungsbehörde) verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg von negative Strommarktpreisen, der zum einen durch die mangelnde Flexibilität konventioneller Kraftwerke bedingt wird, zum anderen aber auch durch die gesicherte Vergütung von EE-Anlagen in Deutschland (s. ACER Market Monitoring Bericht 2019 - Electricity Volume, S. 23 Abs. 77: https://www.acer.europa.eu/en/Electricity/Market%20monitoring/Pages/Current-edition.aspx#section-volume1).
  • Risiken bei der Kostenentwicklung: Bei sinkenden Strommarktpreisen steigt die Belastung der Endkunden zusätzlich, da höhere Prämien ausgezahlt werden. Der coronabedingte Nachfrageeinbruch und damit verbundene Preisverfall illustriert diese Problematik sehr gut. Die Bundesregierung wird im kommenden Jahr einen beachtlichen Zuschuss i.H.v. 10,8 Mio. Euro ausschütten, damit die EEG-Umlage nicht auf knapp 10 Cent/MWh ansteigt (Details).

Ich halte es für gerechtfertigt nun über einen Phase-Out der Subventionen zu diskutieren. Das die EE-Anlagenbetreiber das unbequem finden, ist nicht verwunderlich. Happy to discuss! :slight_smile:

Im Übrigen fand ich Frau Kemferts Aussagen zur Einspeisung von Kleinstanlagen und den damit verbundenen Problemen etwas platt. Netzbetreiber benötigen verlässliche Informationen über Erzeugung und Verbrauch in ihrem Netz. Bei privaten Haushalten werden dazu meines Wissens Standardlastprofile herangezogen. Das Haushalte in Zukunft aktiver die Netzbilanz beeinflussen ist aus meiner Sicht ein sehr gutes Argument FÜR Smart Metering, da diese die Lastprofile ja erheblich verbessern sollten.

Es gibt kleine Unternehmen, die davon leben, für die Leistungsgemessenen Kunden der Energieversorger diese Lastspitzen zu erzeugen.
Damit die für den Rest des Jahres weiterhin wenig Strom für niedrige Tarife verbrauchen können.

Solche Lastspitzen sind für die Auslegung und Stabilität der Netze einfach furchbar.

Versteh ich nicht. Wie und warum sollten Unternehmen bewusst Lastspitzen erzeugen? Das führt ja nur zu erhöhten Kosten für diese Unternehmen.
So wie ich das mitbekomme, versuchen größere Kunden eher die Leistung zu verstetigen, bzw. die Last so zu steuern, dass sie ein atypisches Netzentgelt beantragen können.
Schick mir doch mal nen Link von so einem Unternehmen, damit ich es mir mal angucken kann

Link habe ich keine, diese Firmen machen so wohl nicht gerne Werbung.

Wenn man 30 kW Lastspitzen ein oder zweimal im Jahr erzeugen kann, kann man Großkundentarife erhalten. Da kostet die kWh weniger.
Im Regelfall haben die Großkunden viele kWh Verbrauch. Da gleicht sich das aus.
Hier will man die Mengenpreise haben, ohne eine große Menge zu verbrauchen.

Ich kenne jemanden, der ohne Schweine zu besitzen im Schweinezuchtverband Mitglied ist.
Der Mitgliedsbeitrag ist geringer als die Ersparnis durch den reduzierten Flüssiggaspreis.

So wie der Diesel an der LKW Säule billiger als an der PKW Säule getankt werden kann.
Deswegen ist dort das Rohr und die Mindestmenge größer, damit das nicht jeder macht.

Interessant, habe ich noch nie gehört. Für die Netzentgelte kann ich das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, ob das für Strompreise gilt, da kenn ich mich zu wenig aus.
Bei den leistungsgemessenen Kunden ist die Leistungsspitze für die Netzentgelte der Kostentreiber, nicht die kWh. Daher würde das hier keinen Sinn machen.
Lieferanten sind in ihrer Preisgestaltung was den Strom angeht natürlich frei.

Den Ausführungen von Multani habe ich nicht viel
Hinzuzufügen;
Meiner Ansicht nach ist Fr Kemfert deutlich zu populistisch und übertreibt in ihren Argumenten. Kennt man die Realität, fällt die Bewertung dann doch anders aus. Möchte darum hier ein repräsentatives und hoffentlich leicht verständliches Beispiel einer 2019 errichteten PV Anlage aufzeigen um zu untermauern, wie sich die „Solarsteuer“ für Privat aktuell wirklich auswirkt:

24 kwp Aufdach - dadurch Installationskosten von 1000€/kwp !
In 1 Jahr erzeugt 24220kwh
Davon 21579 kWh verkauft für 10 Cent / kWh = 2157€ Vergütung (dank EEG fließt dieses Geld in ca dieser Höhe für 20 Jahre; alleine dadurch rechnet sich die Investition schon beinahe!)
2850kwh Eigenverbrauch - EEG darauf = 77€ (40% von 6,756 Cent / kWh) das mindert diese zusätzliche Ersparnis (515€) aus Eigenverbrauch vs Netzbezug abzgl. entgangener Vergütung um weitere 15% auf ca 435€.

Wo hier ein Entscheidungsproblem liegen soll, nicht massiv den Strom selbst zu nutzen nur wegen der 77€ im Beispiel erschließt sich mir nicht.

Meiner Erfahrung nach nutzen viele PV Installateure die 10kwp Grenze gerne auch dafür, ohne aufwändige Planung (wie viel gibt das Dach her, welche Kombination ist optimal) Hundertfach 1:1 die gleiche Anlage zu installieren … hier und da eine Aussage der Expertin welches die böse Solarsteuer aufgreift … und die Anlagen bleiben klein, dafür mit sinnlosen Akkus und damit der PV Ausbau hinter seinem Potential zurück.

Hallo Justus,
der „Phase Out“ der Subventionierung, den Du forderst, findet doch seit 20 Jahren statt. Die Einspeisevergütung sinkt seit 20 Jahren. Hier mal für PV:

PV-Anlagen als Volleinspeiser lassen sich wirtschaftlich kaum darstellen. Sinn macht das nur mit Eigenverbrauch. Belastet man den Eigenverbrauch zu stark durch Reglemtierung und Abgaben, würgt man die Energiewende in diesem Bereich ab.

Gruß Martin

An

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