LdN211 EEG Novelle

Die Frage ist hier an wen verkauft wird. Also ja die lösen sich in Steuern, Umlagen und Abgaben auf.
Wie genau die Berechnung für die Netzbetreiber ist habe ich auf die schnelle nicht gefunden. Daher würde ich @Jayjay absolut glauben schenken.
Bei „Standardstrom“ von der Strombörse kann man die Einzelposten exemplarisch schnell recherchieren, aber wo genau der Unterschied 11,95 Cent zu 4,369 Cent pro kWh (Kundenerzeuger/Strombörse) im System für Netzbetreiber/Lieferanten/… einen Unterschied macht ???

Daher fände ich Quellen für die 4 → 12 → 30 Cent/kWh Kosten/Gewinn-Verteilung sehr interessant.

Bundesnetzagentur Beispiel

Strompreis statista

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https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/PreiseRechnTarife/preiseundRechnungen-node.html#FAQ330384
7.2 Netzentgelte + 9,6 Cent Steuern/Gebühren. Der Rest sind Vertriebskosten und Margen für den (herkömmlichen) Energieversorger.

Und ja, die 7,2 Cent Netzentgelt bekommt der Netzbetreiber. Davon er aber auch sein (Achtung!) Netz betreiben. Wie viel davon er „verdient“ hat, hat Jayjay oben erläutert.

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Netzbetreiber finanzieren sich über die Netzentgelte, die von der BNetzA über die Systematik, die von Jayjay beschrieben wurde, genehmigt werden.

Quelle: Bundesnetzagentur

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Ein weiterer Punkt, den Frau Kemfert aus meiner Sicht nur sehr einseitig darstellt ist das Thema Ausschreibungen. Zwar sind Ausschreibungen auch meiner Ansicht nach kein Allheilmittel, insbesondere für kleine Anlagen sind sie wohl wenig geeignet (werden dort aber auch nicht angewandt). Die Aussage „Ausschreibungen führen dazu, dass nicht zugebaut wird“ hat allerdings wenig Substanz. Richtig ist, dass wir derzeit ein großes Problem beim Ausbau der Windenergie haben. Seit Ende 2018 sind die Ausschreibungen bei Wind an Land deutlich unterzeichnet (d.h. das Angebot ist deutlich geringer, als die ausgeschriebene Menge). Dies liegt aber – so hört man zumindest in der Branche – in erster Linie an dem Thema Flächenverfügbarkeit und Akzeptanz des Ausbaus (viele genehmigte Projekte werden beklagt, was zu einer großen Unsicherheit führt). Gegen die These von Frau Kemfert, dass Ausschreibungen dazu führen, dass nicht zugebaut wird, spricht auch die Tatsache, dass bisher alle PV-Ausschreibungen überzeichnet waren und größtenteils die Anlagen auch tatsächlich gebaut wurden (siehe Bundesnetzagentur - Ausschreibungen) und auch bei Windausschreibungen bis Q3 2018 die ausgeschriebenen Mengen fast immer erreicht wurden (Bundesnetzagentur - Ausschreibungen). Die Aussage von Frau Kemfert, dass das vorherige Instrument (gesetzlich festgelegte Vergütungssätze) eine viel bessere Preiskontrolle erlauben würde, ist meinem Erachten nach vollkommen irreführend. Richtig ist natürlich, dass bei gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen insofern eine „Preiskontrolle“ stattfindet, als dass der Fördersatz im Vorfeld bekannt (da ja gesetzlich festgelegt ist), wohingegen sich bei Ausschreibungen der Preis am Markt bildet (aber durch die Ausschreibungsregeln in Form des Höchstpreises nach oben begrenzt ist). Was gesetzlich festgelegte Fördersätze aber gerade nicht bieten, ist eine wirksame Kostenkontrolle (da sie zwar den Preis, nicht aber die Menge festlegen). Das kann man insbesondere an den Jahren 2010 – 2012 sehen, als die PV-Investitionskosten deutlich schneller sanken als die gesetzlich festgelegten Fördersätze, was zu einem PV-Boom in dieser Zeit führte, der aber durch eine deutlich überhöhte Förderung erkauft wurde, die wir nun insgesamt 20 Jahre bezahlen müssen (als Konsequenz aus dieser Erfahrung wurde in der Folgezeit der „atmende Deckel“ in das EEG eingeführt, der dazu führt, dass die Vergütungssätze abhängig vom Zubau schneller angepasst werden sollen, was sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber auch kein Allheilmittel). Die EEG-Umlage stieg in der Vergangenheit eben nicht nur wie von Frau Kemfert unterstellt durch die Berechnungsmethode, sondern eben auch, weil die Förderkosten deutlich nach oben gegangen sind (gleichwohl ist es richtig, dass die EEG-Umlage alleine das falsche Maß ist, um eine Kosten-Nutzen Rechnung der erneuerbaren Energien vorzunehmen, da sie den preissenkenden Effekt, den der Zubau an Erneuerbaren Energien auf den Strompreis insgesamt hat (der sogenannte „Merit-Order-Effekt“) nicht abbilden kann).

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Das Interview mit Frau Kemfert dürfte bei den Hörern, die nicht tief in der Materie drin stecken, leider zu einem ziemlich verzerrten Bild der Realität führen. Teilweise spricht Frau Kemfert wie eine Solar-Lobbyistin (z.B. die Bezeichnung der EEG-Umlage als „sogenannte Solarsteuer“), was einer objektiven Bewertung meines Erachtens nach eher abträglich ist. Nach dem Hören des Interviews dürfte der nicht-fachkundige Hörer wahrscheinlich den Eindruck haben, dass EE-Anlagenbetreiber (und insbesondere PV-Anlagenbetreiber) gegenüber anderen Akteuren benachteiligt seien und mit der EEG-Novelle 2021 sich die Situation grundsätzlich noch weiter verschlechtere. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall – EE-Anlagenbetreiber sind (meines Erachtens nach auch richtigerweise) gegenüber „konventionellen“ Anlagenbetreibern besser gestellt und die EEG-Novelle verbessert tendenziell die Situation für die EE-Anlagenbetreiber im Vergleich zur gegenwärtig gültigen Rechtslage. Worüber man sicherlich diskutieren kann, ist die Fragestellung, ob die Verbesserungen ausreichend sind, oder ob nicht weitergehende Verbesserungen notwendig und/oder sinnvoll wären.

Nach der derzeitig gültigen Rechtslage (dem EEG 2017), müssten Anlagenbetreiber nach Auslaufen der Förderung nach 20 Jahren sich selbständig um die Vermarktung ihres Stroms kümmern, bzw. sich selbst einen Dienstleister („Direktvermarkter“) dafür suchen. Das dürfte insbesondere bei kleinen PV-Anlagen kaum realistisch sein, da die mit den Aufwänden verbundenen Kosten wohl in vielen (wahrscheinlich bei kleinen Anlagen in den allermeisten) Fällen zu hoch sein dürften (dies ist aber keine Sonderregelung, um EE-Anlagenbetreiber zu diskriminieren, sondern dies gilt für alle „konventionellen“ Anlagen im Prinzip immer). Wenn es den Anlagenbetreibern nicht gelingen würde, einen Vermarkter für ihren Strom zu finden (oder ihn selbst zu vermarkten), müssten die Anlagen nach heutiger Rechtslage wohl abgeklemmt werden, um sogenannte wilde Einspeisungen zu vermeiden (was natürlich den Zielen der Energiewende entgegen laufen würde und sicherlich nicht gewollt sein kann). In der EEG-Novelle 2021 ist nun vorgesehen, dass „ausgeförderte Anlagen“ (d.h. Anlagen, für die die zwanzigjährige Vergütungsdauer abgelaufen ist) weiterhin die sogenannte „Einspeisevergütung“ (d.h. die Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber) in Anspruch nehmen dürfen (wobei sie dafür nicht mehr den ursprünglichen Förderbetrag, der in vielen Fällen ein vielfaches des eigentlichen Marktwerts des Stroms entsprach, bekommen, sondern nur noch den Marktwert, d.h. den Preis, den der Strom an der Strombörse wert ist). Diese Regelung soll für Anlagen > 100 kW nur bis Ende 2021 gelten, für kleine Anlagen bis Ende 2027 (§ 25 Abs. 2 im Regierungsentwurf zum EEG 2021). Hier kann man sicherlich darüber diskutieren, ob man diese Möglichkeit nicht zeitlich unbefristet vorsehen sollte – andererseits gibt es (zumindest für die kleinen Anlagen) bis 2027 auch noch genügend EEG-Novellen, in denen die Regelung angepasst werden kann. Die Anlagen, die in der Einspeisevergütung bleiben, müssen auch kein Smart-Meter einbauen, dies ist nur dann der Fall, falls der Strom teilweise selbst verbraucht werden soll (dieses „Verbot“ des Eigenverbrauchs ist in § 21 Abs. 2 RegE EEG 2021 geregelt). Von daher wäre die korrekte Antwort auf die Frage, ob eine voll funktionsfähige Anlage ohne Smart Meter abgebaut und verschrottet werden müsste ein ganz klares Nein (und nicht wie von Frau Kemfert geäußert ein Ja).

Das Thema Eigenverbrauch an sich ist auch viel komplizierter als von Frau Kemfert dargestellt. Die EEG-Umlage als „sogenannte Solarsteuer“ zu bezeichnen ist meines Erachtens nach populistischer Unsinn – anders als die Bezeichnung „Solarsteuer“ impliziert, bezahlen grundsätzlich alle Eigenverbraucher die EEG-Umlage, nicht nur die PV-Anlagenbetreiber. EE-Anlagenbetreiber zahlen im Gegensatz zu den konventionellen Anlagenbetreibern auch nicht die volle Umlage, sondern „nur“ 40% (bzw. bei Anlagen < 10 kW für die ersten 20 Jahre gar keine Umlage), sind also nicht schlechter-, sonder bessergestellt (was ja durchaus auch sinnvoll und richtig sein kann, nur sollte man halt nicht den Eindruck erwecken, als sei das Gegenteil der Fall). Dass mit der EEG-Umlage zu einem großen Teil auch die (zumindest für die älteren Anlagen) deutlich über dem Marktwert des Stroms liegende Förderung der PV-Anlagenbetreiber bezahlt wird, hätte man durchaus auch erwähnen können… (so gesehen könnte man sagen, dass der Begriff „Solarsteuer“ nicht ganz falsch ist, allerdings nicht so, wie er gemeinhin verstanden wird).

Das Problem mit der Eigenversorgung ist, dass diese hauptsächlich deshalb finanziell lukrativ ist, weil Eigenversorger gewisse Kosten nicht (Netzentgelte und KWKG-basierte Umlagen) oder eben nur zu einem Teil (EEG-Umlage) tragen müssen. Das wäre volkswirtschaftlich dann effizient und sinnvoll, wenn diese Kosten bei einer Eigenversorgung gar nicht erst anfallen würden – dies ist aber (zum allergrößten Teil) nicht der Fall: die Kosten für die Netzanschlüsse werden weniger durch die Arbeit (die gesamte Strommenge), als vielmehr durch den maximalen Leistungsbezug bestimmt. Da die Höchstlast meist im Winter gegen Abend auftritt, kann Eigenverbrauch aus PV-Anlagen tendenziell keinen oder nur einen geringen Beitrag leisten, diesen Maximalbezug und damit auch die mit der Dimensionierung des Netzes zusammenhängenden Kosten zu senken. Das gleiche gilt für die Kosten, die über die verschiedenen Umlagen auf die Letztverbraucher umgelegt werden. Im Ergebnis führt Eigenverbrauch somit (leider) nicht zu einer nennenswerten Reduktion der Gesamtkosten, sondern nur zu einer anderen Verteilung (warum in diesem Zusammenhang von Kritikern des Eigenverbrauchs auch von einer „Entsolidarisierung durch Eigenverbrauch“ gesprochen wird). Es ist sicherlich sinnvoll, zu diskutieren, ob die gegenwärtige Netzentgeltsystematik (Umlage der Kosten über die Strombezugsmenge und nicht die maximale Leistung) und die Verteilung von Förderkosten über Umlagen richtig oder falsch ist (m.E.n. gibt es diesbezüglich sowohl Argumente, die dafür, wie Argumente, die dagegen sprechen), das ist aber eine ganz andere und viel komplexere Diskussion wie nur die Abschaffung der „Solarsteuer“ zu fordern. Eine Abschaffung der EEG-Umlage für Eigenverbrauch (ohne grundlegende Reform der Abgaben/Umlagen) würde zu einer Erhöhung der indirekten Förderung von Eigenverbrauchsanlagen führen (durch gesparte Abgaben / Umlagen). Diese indirekte Förderung ist mittlerweile oftmals deutlich höher als die Fördersätze für PV-Anlagen, die den Strom komplett in das Netz einspeisen. Im Ergebnis führt die indirekte Förderung durch Eigenverbrauch dazu, dass nicht unbedingt die günstigsten Anlagen gefördert werden. Rein volkswirtschaftlich gesehen führt der (umlagenfreie oder reduzierte) Eigenverbrauch somit zu einer ineffizienten Förderung und wäre bei einer rein volkswirtschaftlichen Kostenbetrachtung entsprechend abzulehnen. Allerdings gibt es neben den Kosten natürlich auch noch andere Aspekte, die es bei der Diskussion zu berücksichtigen gilt. Ein valides Argument pro Eigenverbrauch ist aus meiner Sicht, dass Eigenverbrauch einen wichtigen Teil zur Akzeptanz der Energiewende beitragen kann.

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Hatte diese schon in meinem Themenvorschlag zur EEG-Novelle genannt, wurde da aber für die Unsachlichkeit dieser Personen kritisiert. Fachjournale seien da besser. Link hier:

Stimme dem schon zu, allerdings sind diese Kanäle ein guter Start für die, die sich damit nicht auskennen. Sie bieten einen guten und einfachen Einstieg ins Thema.

Es freut mich dass das Thema endlich aufgegriffen wurde.

Hi, danke für die Antwort. Das wäre ja schön, wenn da einmal eine Regulierung gut nachgestellt wurde. Zu der Zeit als ich Bücher von EVUs gesehen habe, waren die Durchleitungsentgelte mit recht günstigen Anlagelebensdauern hinterlegt. So war ein Teil der kalkulatorischen Kosten kein tatsächlicher Aufwand. Dass man die EK-Verzinsung reduziert passt natürlich zur Entwicklung der Marktverzinsung.

Vielen Dank für die richtige und komprimierte Darstellung!
Man könnte aber sagen, dass bei höheren Investitionsbedarf - also z.B. Netzausbaubedarf aufgrund von mehr PV-Anlagen - die Gewinne der Netzbetreiber steigen, oder?

Vielen Dank für die vielen Antworten. :+1:
Ich muss gestehen, meine Frage war natürlich eine Hauch provokant (ohne böswillig zu sein) und sollte auch keinesfalls die Glaubwürdigkeit von @Jayjay grundsätzlich in Frage stellen, verwirren tut sich mich dennoch weiterhin, weil es einfach jedem gängigen Geschäftsmodel widersprechen würde.

Ich kann mir beim besten Willen einfach nicht vorstellen, das Netzbetreiber flächendeckend (es betrifft ja alle PV-Analgen nicht nur mich, und das mit Einspeisevergütungen zwischen 48Cent bis ganz neue Anlagen 8,64Cent) ein Minus erwirtschaften?
Ich denk ich habe einfach meine Frage falsch gestellt, da ich mich bis jetzt nie konkret damit beschäftigt habe, ging ich fälschlicherweise davon aus, dass die Netzbetreiber die Einspeisevergütung bezahlen.

Quelle: Aktuelle Photovoltaik Einspeisevergütung 2022(EEG,f%C3%BCr%2020%20Jahre%20festgelegt%20

Quelle: Bundesnetzagentur.de
Wenn ich das richtig verstehe, wird die Differenz aus dem normalen Stromankaufspreis (enthalten in den 7,61 Cent) und der Einspeisevergütung, durch die EEG ausgeglichen?
Wenn ja, dann hat der Netzbetreiber doch effektiv die gleiche Marge wie bei „normalen“ Strom den er sich beschafft, da die Anschaffungskosten nach Ausgleich durch die EEG identisch sind.
Daraus schlussfolgere ich, dass die Aussage

einfach falsch ist, da er sonst mit jedem anderen Strom auch nichts verdienen würde, was dann wirklich völlig unglaubwürdig wäre?

Sorry, wenn das jetzt alles etwa durcheinander war. :wink:

Eine Sache die ich schon häufig von Elektroingeneur*innen gehört habe ist, dass die ungehemmte Einspeisung von Energien wie Sonne und Wind die Belastung des Stromnetzes immens erhöhen. Insbesodere PV hat, so habe ich das verstanden, das Problem dass besonders viel Energei genau dann bereitgestellt wird wenn der Energiebedarf gering ist. Dadurch kommt es zu immer größeren Schwankungen im Bedarf an Strom aus konventionellen Quellen. Dies hat jedoch die Auswirkung, dass Atom/Kohlekraftwerke ständig gedrosselt oder an- und ausgemacht werden müssen was deren Effizienz sowohl dem Treibstoff als auch der Investition gegenüber immens veringert.
Wenn dem so ist, dann kann ich gut verstehen, dass sowohl große Netbetreibende als auch die Bundesregierung versuchen die PV/Windenergie zu regulieren versuchen. Für die Netzbetreibenden würde es sonst nämlich bedeuten teure Kraftwerke betreiben zu müssen um gewährleisten zu können, dass der Strom generell geregelt zur Verfügung steht. Das kostet Geld.
Der Bund auf der anderen Seite ist natürlich (vor allem in den Augen der Wählenden) absolut verantwortlich dafür, dass Strom zur Verfügung steht. Durch einen bedingungslosen Ausbau der PV ist das aber gefährdet/kann teurer werden.

Ich würde mich echt freuen wenn jemand der da mehr Ahnung drüber hat das mal erklären könnte, vielleicht sogar in der Lage.

Zum Thema Eigenverbrauch:

Der Netzbetreiber wird staatlich reguliert (Bundesnetzagentur), da er regionaler Monopolist ist. Er ist sozusagen der Betreiber der Stromstrassen und nicht Eigentümer des Stroms, der über seine Leitungen fließt. Er ist somit nur Spediteur, daher macht er mit dem Produkt auch keinen Gewinn, da es ihm nicht gehört. Er transportiert es nur. Der Netzbetreiber bekommt durch die Regulierung seine Kosten erstattet. Die Details zur Regulierung findest du hier:

Anreizregulierung – Wikipedia oder hier

Wenn mehr Eigenkapital für die Investitionen ausgegeben werden, dann steigt absolut der Gewinn. Relativ liegt die Verzinsung für das eingesetzte Eigenkapital bei ca 5%, ab 2024 bei ca. 3,5%.
Aber Eigenkapital muss man halt auch erstmal haben, um es einzusetzen, sonst muss man mit Fremdkapital finanzieren, und da verdient man als Netzbetreiber nix dran.

Nein, die „Gewinne“der Netzbetreiber ergeben sich rein aus der Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals bei Investitionen (Capex).

Kurze Ergänzung zu dem sehr guten Beitrag. Bei Leistungsgemessenen Kunden (RLM) werden die Kosten hauptsächlich anhand der Lastspitze des Kunden umgelegt und nicht an der durchgeleiteten Menge

Das mag so richtig sein, ist aber nicht das worum es ging oder nur zum Teil
Mein Netzbetreiber, dem ich meinen überschüssigen PV-Strom verkaufe, ist zugleich auch mein Stromanbieter.
Meinen Strom, dem ich aus dem Netz benötige, beziehe ich auch vom ihm.
Bildhaft kauft meine Stromanbieter/Netzbetreiber meine Strom (durch den EEG-Ausgleich zu den gleichen Konditionen wie als wenn er ihn sich an der Strombörse beschafft) und verkauft in mir dann mit Gewinn wieder.

Ihren Stromanbieter können Sie im Gegensatz zu Ihrem Netzbetreiber frei wählen.
Kleine Netzbetreiber (bspw. Stadtwerke) dürfen ausnahmsweise gleichzeitig auch Energieversorger sein, müssen jedoch trotzdem anderen Energieversorgern Ihr Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen.

Der Geldfluss durch die EEG-Wälzung ist meiner Auffassung nach folgender:
Ihr Verteilnetzbetreiber (VNB) ist verpflichtet die Energie aus Ihrer EEG-Anlage vorrangig abzunehmen, Sie erhalten im Gegenzug eine Einspeisevergütung. Der VNB gibt die Energie zum gleichen Preis an seinen überlagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ab, der ihn wiederrum an der Börse vermarktet.
Damit macht der ÜNB enorme Verluste, die er jedoch aus einem gemeinsamen EEG-Konto aller ÜNB ausgeglichen bekommt.
Um das EEG-Konto zu decken werden die Kosten (Ausschüttung an die EEG-Anlagenbetreiber minus Erlös aus der Vermarktung) auf die EEG-Umlagepflichtigen Verbraucher aufgeteilt. Sie zahlen diese EEG-Umlage Ihrem Energieversorger, dieser gibt sie (wie die Netzentgelte) an den VNB weiter, der wiederum die EEG-Umlage an den ÜNB weitergibt, der sie in das EEG-Konto einzahlt.

Für den Verteilnetzbetreiber sind also sowohl die Kosten als auch die Erlöse durch das EEG durchlaufende Positionen.

Das Ganze ist natürlich sehr vereinfacht dargestellt. Zu erwähnen ist meiner Meinung nach, dass für 2021 die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh gedeckelt ist und die Differenz aus Steuergeldern finanziert wird. Dies wird im Allgemeinen von der Energiewirtschaft (also z.B. BDEW) begrüßt. Hohe Strompreise belastet einkommensschwache Haushalte relativ stärker, weshalb die Steuerfinanzierung der EEG-Umlage sozial ist.

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Mir ist klar, dass die Materie für jemanden, der nicht in dem Bereich arbeitet, höchst intransparent ist. Ich versuch’s mal zu erklären, was der Unterschied zw. deinem Stromnetzbetreiber (VNB) und deinem Stromlieferanten ist.


Wenn das Netz des Netzbetreibers in deinem Bereich relativ klein ist (<100.000 Netzkunden) sind Netzbetreiber und das Stadtwerk vor Ort häufig noch eine Rechtseinheit, ein Unternehmen. Sie müssen trotzdem seit 2005 mindestens buchhalterisch entflochten sein, also eigene Konten für Netzentgelte (Netzbetreiber) und Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf (Lieferant) haben und es gibt keine Querverrechnung. Wenn der Netzbetreiber größer ist (>100.000 Kunden) ist er rechtlich entflochten, also ein eigenes Unternehmen, wie beispielsweise die RheinEnergie (Lieferant) und die Rheinische Netzgesellschaft (Netzbetreiber) [§ 6-8 EnWG]

In beiden Fällen handelt der Netzbetreiber aber nicht mit deinem Strom, also kauft und verkauft ihn. Er darf es gesetzlich nicht, da er rein für den Transport und die Verteilung zuständig ist. [Abschnitt 1 EnWG Aufgaben der Netzbetreiber Energiewirtschaftsgesetz]
Jetzt sagst du aber, du bekommst doch für deinen PV-Strom Geld vom Netzbetreiber und ja, das ist richtig, mit dem kleinen Unterschied, dass der Netzbetreiber dir nur die gesetzlich festgelegte Vergütung aus einem Umlagetopf auszahlt. Der Netzbetreiber gibt deinen PV Strom dann an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weiter (z.B. Amprion). Die vier großen ÜNBs betreiben die „Stromautobahnen“ also die großen 220 & 380 kV Leitungen, die quer durchs Land gehen. Das ist der Stromfluss.


Der ÜNB verkauft den Strom dann an der Börse. Da wäre dann dein besagter Gewinn. Nur ist es leider so, dass die gesetzliche Vergütung der Anlagenbetreiber ganz überwiegend den an der Börse zu erzielenden Preis übersteigt. Daher füllt die EEG Umlage das Delta zwischen Verkaufserlös und zugesagter gesetzlicher Anlagenvergütung wieder auf.
Der Geldfluss sieht so aus, dass jeder Stromkunde (ja es gibt ein paar Ausnahmen) auf seiner Rechnung eine Reihe von Abgaben, Umlagen, Steuern zahlt, darunter die EEG Umlage. Die wird von deinem Lieferanten von dir eingenommen, an den regionalen VNB weitergegeben, der gibt sie an den ÜNB weiter. Ganz oben ist beim ÜNB ein großer Geldtopf, da werden die Milliarden gesammelt aus Verkauf PV Strom und EEG Umlage.
Wenn du jetzt als PV Betreiber eine gesetzliche Vergütung von 30 ct /kWh hast, erhältst du diese vom regionalen VNB, dieser holt sich den Betrag vom ÜNB und der greift in besagten Geldtopf und gibt es Ihm.
Wie du siehst, spielt dein VNB nur den Geld-/Stromboten und handelt nicht mit dem Strom, sondern setzt gesetzliche Vorgaben um. Daher macht er mit deinem Strom auch kein Gewinn. Gewinn erzielt der VNB rein aus der Verzinsung von investiertem Eigenkapital in die Netzinfrastruktur, derzeit 5% ab 2024 ca. 3,5 %
Ich hoffe, das ist soweit verständlich erklärt ansonsten nochmal nachfragen

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Danke für die Ausführung, das bringt etwas Licht ins Geschehen. :+1:
Es ist auch schwierig danach zu suchen wenn man mit den Details nicht vertraut ist, landet man immer nur bei den selben oberflächlichen Erklärungen.
Wie ist das eigentlich mit dem Geschäftsbericht? Gibt es da nicht eine Pflicht zur Veröffentlichung?
Bei meinem sieht das sehr mager aus

wenn ich mir da im Vergleich Berlin ansehen ist das halt ein echter Geschäftsbericht

Danke für die ergänzende Klarstellung. Ich hatte bei meinem Eintrag in erster Linie kleine PV-Anlagen vor Augen, die im Regelfall ja nicht RLM-gemessen sind.

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