Das Thema ist ja in der Tat recht kompliziert - und ja viel zu kompliziert.
Schade aber, dass eine Expertin so wenig Licht ins Dunkel bringt. Stattdessen wird im Beitrag wird leider sehr viel vermischt: Smart-Meter-Rollout und Auslauf der EEG-Vergütung und Eigenversorgung. Es gibt wirklich für alle Meinungen und Regelungen unglaublich viele Gründe: „Das ist wirklich die 1.000.000 $-Frage“ - schade, dass sie im Podcast nicht beantwortet wird.
Ist Eigenversorgung wirklich die Speerspitze der Energiewende?
Den eigenen Strom auf dem Dach lokal zu erzeugen scheint auf dem ersten Blick als unterstützenswert. Dezentrale Investitionen, weniger Netzbedarf, geringere Kosten. Meistens wird allerdings nicht bedacht, dass die PV-Anlage auf dem eigenen Dach in der Regel überhaupt nicht autarker macht. Es ist eben nicht so, dass die PV-Anlage so unabhängig vom Netz Strom erzeugt, wie die Tomaten unabhängig vom Wochenmarkt wachsen. Normale PV-Anlagen brauchen einen Anschluss an das stabile Stromnetz.
Dazu kommt noch ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird. Der Zubau an PV-Anlagen führt eher zu einem Zubaubedarf im Stromnetz als zu einer Entlastung. Typischerweise ist der Verbrauch am Nachmittag eines sonnigen Muttertag in einer Wohnsiedlung sehr gering, die Erzeugung jedoch sehr hoch, so dass eine große Menge an Energie abtransportiert werden muss. Andersherum ist es in der gleichen Siedlung vielleicht an einem ersten Weihnachtsfeiertag. Die Heizung ist an, der Festbraten in der Röhre und die PV-Anlage ist zugeschneit und liefert keinen Beitrag. Trotzdem soll ja genügend Strom für den neuen Flatscreen aus der Steckdose kommen.
Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Stromnetzes zahlen die Stromkunden über die Netzentgelte. Ganz hauptsächlich werden diese Kosten nach bezogener Energiemenge aufgeteilt. Menschen, die über das Jahr mehr Strom aus dem Netz bezogen haben, zahlen einen höheren Betrag für die Nutzung der Infrastruktur. Durch Eigenversorgung mit einer PV-Anlage wird dieses System entsolidarisiert. Eigenheimbesitzer, die einen Teil ihrer Strommenge selbst erzeugen, dass Netz jedoch genauso brauchen, zahlen einen kleineren Anteil an den Kosten.
Privilegierung von Eigenversorgung - die "Solar-Steuer"
Im jurisitschen Sinne grundsätzlich ist auf eigenverbrauchten Strom EEG-Umlage zu zahlen. Davon gibt es aber Ausnahmen, die in § 61a EEG geregelt sind, und nach dem aktuellen Gesetzentwurf auch nicht verändert werden sollen. (Neben den Gründen zur vollständigen Befreiung in § 61a EEG, ist in §§ 61b ff EEG noch die Verringerung der EEG-Umlage geregelt.)
Die Eigenversorgung aus einer typischen PV-Anlage auf einem privaten Einfamilienhaus ist für 20 Jahre durch eine De-Minimis-Regelung (< 10 kWp und < 10 MWh/a) von der EEG-Umlage befreit. Die ersten Anlagen fallen nun zum Beginn des kommenden Jahres aus dieser Befreiung. Es handelt sich um Betreiber, die für 20 Jahre aus heutiger Sicht utopische Vergütungen für ihren Solarstrom von über 50 ct/kWh erhalten haben. Die damalige Investition wird sich für die allermeisten sehr ausgezahlt haben. Bei allem Verständnis, dass diese Leute eine weite Förderung wünschen, sie haben bereits stark von der Energiewende profitiert. Unabhängig von der auslaufenden EEG-Vergütung und -Befreiung sind Erzeuger nun vom Rollout der sog. „intelligenten Messsystemen“ betroffen. Die in einer Preisobergrenze festgelegten Kosten von 100 €/a wird aber wohl wenige Energiewende-Pioniere ernsthaft dazu bewegen, ihre funktionsfüchtige Anlage abzubauen.
Es gibt aber auch noch weitere Befreiungen von der Zahlung von EEG-Umlage auf Eigenerzeugung. Zum einen sind da die ‚richtigen‘ Eigenversorger: Anlagen, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind, zahlen keine EEG-Umlage. Wie oben beschrieben, trifft das nur für sehr seltene Fälle zu. Normale Anwendungen sind auf das Stromnetz angewiesen.
Außerdem ist der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit, wenn die Einspeisung keine Förderung erhält. Menschen, die den erneuerbaren Strom, den sie ins Netz einspeisen nicht über das EEG fördern lassen, zahlen für den Strom, den sie selbst verbrauchen entsprechend auch keine EEG-Umlage. Die sog. „Solar-Steuer“ ist genaugenommen also eine teilweise nicht-Privilegierung von PV-Strom, wenn er als reiner Überschutzstrom ins Netz eingespeist wird.