LdN210 Corona Maßnahmen, Gerichte usw

Nachdem in der aktuellen LdN die Gerichte so gelobt wurden, weil sie reihenweise die Beherbergungsverbote kippen, hätte mich mal interessiert, ob Ulf und Philip auch die Entscheidung des VerwG Berlins begrüßen, das die „Sperrstunde“ gekippt hat.

Natürlich kann man bei der Sperrstunde, genauso wie beim Beherbergungsverbot, sich problemlos Argumente ausdenken, warum diese Maßnahme unangemessen ist bzw. keine Evidenz für Wirksamkeit vorliegt. Das fängt damit an, dass wohl niemand erklären kann, warum es ungefährlicher sein soll, sich von 19–23 Uhr zu betrinken als von 23–3 Uhr. (Wer schon mal mit Engländern saufen war weiß, dass der Partyfreund an sich da recht flexibel in der zeitlichen Gestaltung auf die externen Vorgaben reagieren kann.)

Überhaupt nicht mehr nachvollziehen konnte ich dann, dass im Kapitel darauf über die detaillierte Maskenregelung in Hamburg hergezogen wurde. Ja, was denn nun? Allgemeine, verständliche Maßnahmen, wo dann irgendein Vogel die vor Gericht kippt, weil er darlegen kann, dass das in seinem speziellen Fall überhaupt gar keine Verringererung des Risikos bedeutet? Oder speziell auf die Gegebenheiten angepasste Maßnahmen, die sich eben etwas komplizierter lesen?

Für Hamburger ist die Verordnung übrigens sonnenklar: Das Cornern am Alma-Wartenberg-Platz und in den umliegenden Straßen ohne Maske zu den üblichen Zeiten ist ab sofort untersagt. Punkt. Versteht jeder, der den Alma-Wartenberg-Platz und die Partykultur dort kennt. Und für die anderen in der Verordnung aufgezählten Straßennamen gilt dasselbe. Für Touristen ist das natürlich im Zweifelsfall komplizierter, aber Städtereisen sind vielleicht zur Zeit eh nicht die schlaueste Idee.

Ob das nun ausreicht, oder bloß zu Ausweicheffekten an andere Orte im Stadtgebiet führt, ist die andere Frage, aber da wären wir dann wieder bei der Frage von oben. Sollte die Stadt z.B. eine allgemeine Maskenpflicht unter freiem Himmel anordnen, obwohl der Großteil des Infektionsgeschehens sich ja anscheinend in geschlossenen Gebäuden abspielt, bloß weil an beliebigen Orten sonst die vertriebenen Alma-Wartenberg-Party-People auftauchen könnten, oder wäre das schon wieder „eindeutig unverhältnismäßig“?

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Ich kann Dir da nur zustimmen. Punktuelle Maßnahmen sind notwendig. Und für Hamburger ist das problemlos umsetzbar. Besucher sollten eigentlich auch in der Lage sein sich zu informieren. Hamburg.de hat das alles schön aufbereitet.