Liebe Lage, liebe Kommentierende,
habt Ihr eine Quelle für die Steuerfinanzierung des KuGs bzw. der Corona bedingten Sonderreglungen? Ich selbst habe dazu trotz etwas längerer Recherche kaum etwa gefunden.
Das BMF preist die diversen Corona-Krisen-Bewältigungsmaßnahmen auf seiner Internetseite(hier hätte der Link stehen sollen, durfte ich aber nicht, da das sonst zu viele wurden) an und stellt auch die Beträge ins Schaufenster. Nur beim KuG fehlen die Betrags- und Finanzierungsangaben. Das lässt mich vermuten, dass es sich nicht um Steuergeld handelt, denn welche Politiker*innen würden darauf verzichten, damit zu prahlen, dass sie Steuergeld über potenziellen Wählern ausschütten?
Zudem lassen die BR-Artikel, die ja schon in andern Kommentaren diskutiert wurden, und ein Beitrag im Handelsblatt vermuten, dass es so läuft wie 2008-2010: das Defizit der BA wir zunächst tatsächlich aus dem Bundeshaushalt (also Steuermitteln) beglichen. Diese Mittel werden aber als Darlehen an die BA gegeben und sind somit von dieser (oder eigentlich genauer: von den Beitragszahlern) zurückzuzahlen. Damit wäre es dann eine Finanzierung aus Beitragsmitteln.1)
Wenn also das KuG Teil der beitagsfinanzierten Versicherungsleistungen der BA ist, dann ist auch klar, dass Soloselbständige nicht für den Bezug in Frage kommen, da sie ja nicht Beitragszahler sind. Was natürlich nicht heißt, dass ihnen nicht geholfen werden sollte.
Der deutsche Sozialstaat ist zum einen um die beitragsfinanzierten Sozialversicherungen herum organisiert. Diese dienen der Sicherung des Lebensstandards. Daher auch die Orientierung an den vorausgehenden Nettogehältern. Zum anderen erfolgt für diejenigen, die keinen (ausreichenden) Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums aus Steuermitteln, früher Sozialhilfe, heute Grundsicherung bzw. Alg II, vulgo Hartz IV. In diesem Bereich ist die BA nicht als Sozialversicherung im engeren Sinne tätig, sondern eher so etwas wie der Verwaltungsgehilfe des BMAS. Daher wird das Alg II auch nicht, wie in der Folge, soweit ich mich erinnere, gesagt, in den Agenturen für Arbeit, sondern in den Jobcentern beantragt. Dabei ist die BA übrigens in einem Viertel der deutschen Kreise nicht beteiligt (104 zugelassene kommunale Träger).
Damit ist in diesem hybriden oder dualen System (Lebensstandardsicherung durch die beitragsfinanzierten Sozialversicherungen und Existenzsicherung durch die steuerfinanzierte Grundsicherung) der Verweis der Soloselbständigen an die Grundsicherung durch aus logisch.
Der eigentliche und allgemeinere Punkt, den Ihr ja vielleicht auch mal in einer Lage diskutieren könntet, ist nicht, dass die Solo-Selbständigen kein KuG bekommen, sondern dass die Bundespolitiker*innen immer wieder die Sozialversicherungen als Verschiebebahnhöfe und Gelddepot nutzen, um kurzfristige Probleme zu „lösen“ oder um bei spezifischen Zielgruppen Punkte zu sammeln, ohne dies über den Bundeshaushalt laufen zu lassen. Das ist ja eigentlich schon seit Jahrzehnten bei der Rentenpolitik gängige Praxis und auch die Arbeitslosenversicherung war dies immer wieder zu beobachten (Stichwort: Versicherungsfremde Leistungen). Und auch beim KuG mit und ohne Corona gibt es Stimmen, die in Frage stellen, ob das wirklich eine Versicherungsleistung sei.
Diese jahrzehntelange Praxis der Nutzung der Sozialversicherung zur Lösung aller möglichen Probleme und zur Bedienung von Zielgruppen hat eventuell zu einer Verengung des Blicks der politischen Akteure geführt, so dass alles jenseits der Sozialversicherungen, z.B. Soloselbständige, leicht übersehen wird.
- In einer anderen Folge hattet Ihr mit Bezug auf die Corona-Erweiterung des KuG eine Formulierung wie „der Bund/Scholz nimmt Geld in die Hand …“. Da war ich schon versucht etwas zu schreiben im Sinne von, die nehmen kein Geld in die Hand, sondern lassen die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlen (wegen Darlehn). Politiker*innen nehmen ja eh nie wirklich Geld in die Hand, sondern verausgaben das der Steuerzahler oder eben Beitragszahler. Hab’s dann aber wegen der Pipifaxhaftigkeit gelassen.