LdN199 - Zugriff auf „Corona Listen“ in Restaurants

Vielleicht etwas sehr speziell oder ins Detail, aber als Datenschutzbeauftragter, der hin und wieder damit zu tun hat wenn Anfragen von Behörden zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten an Unternehmen gestellt werden, muss ich sagen, dass nicht wenige Anfragen zu Auskunft aus Listen oder Datenbanken durch Behörden oder Polizei falsch gestellt werden. Teilweise macht es den Eindruck, man versucht es einfach mal, kann ja sein, dass man eine Auskunft bekommt.

In einige dieser Fälle werden dann die Unternehmen bzw. Geschäftsführer aufgefordert als Zeugen auszusagen, es werden entsprechende Auskunftsbögen verschickt, die Regelungen zur Zeugnisverweigerung bzw. Folgen bei Ausbleiben des Zeugen zitiert etc. In 18 Jahren als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene Unternehmen erinnere ich mich an zwei Fälle von berechtigter Beschlagnahme bzw. Herausgabe von Videomaterial, ansonsten immer an Aufforderungen zur Zeugenaussagen oder Schüsse ins Blaue.
Eine Ladung als Zeuge ist aber üblicherweise die falsche Rechtsgrundlage für Auskunft aus Listen, Datenbanken etc. Eine Zeugenaussage als Vernehmung zur Sache kann sich nur auf dem Zeugen bereits bekannte Tatsachen beziehen und verpflichtet nicht dazu, in eigentlich zugriffsgeschützten Listen nach weiteren Informationen zu suchen.
Das Unternehmen oder die Organisation hat üblicherweise auch kein berechtigtes Interesse Daten weiterzugeben, da man sich nicht das Interesse der Behörden zueigen machen kann. Im Gegenteil, es könnte die Gefahr von Schadensersatzforderungen durch die Betroffenen Personen bestehen, wenn diesen z.B. durch die unberechtigte Weitergabe der Daten Kosten zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen entstünden.
Darüber hinaus gibt es Anfragen mit fehlenden (staatsanwaltlichen) Aktenzeichen oder Fälle in denen Behörden ( Zoll, Polizei, Ordnungsämter,…) einfach aus Bequemlichkeit mal anfragen.

Einiges ist hier etwas verkürzt dargestellt, mein Text soll ja kein Roman werden und auch keine Einzelberatung oder ein Handlungsleitfaden. Warum ich schreibe, ist um Restaurants und anderen vielleicht kleinen Betrieben den Rücken zu stärken, um bei entsprechenden Anfragen ruhig und kritisch zu bleiben und zu hinterfragen ob ein Herausgeben der Daten der Kunden wirklich notwendig ist.