LdN-483 Heizungsgesetz

Vielen Dank für diese Hinweise zum Heizungsgesetz. Tatsächlich bin ich selbst am Wochenende darüber gestolpert und habe auch schon am Montag einen Brief an meinen Bundestagsabgeordneten (SPD) geschickt.
Zwei Ergänzungen dazu:

  1. die Teilung ist bei der Beteiligung an der Biotreppe nur 50/50 bis die Beimischung von 30% erreicht werden soll. Selbst die 60%-Stufe wird nicht abgedeckt, womit jetzt schon klar ist, dass eine erwartbare Verschärfung in einer der nächsten Legislaturperioden einen neuen Gesellschaftsaufschrei erzeugt… Aber scheinbar scheint „besser verschieben als lösen“ das aktuelle Kredo zu sein.
  2. Ein Nebeneffekt der Entfernung der 65%-Quote des aktuellen Gesetzes betrifft noch quasi direkt die kommunale Wärmeplanung. Nun gibt es keinen Zwang mehr auch in MFH eine wirtschaftliche Lösung zu suchen und so auch Nah-/Fernwärme einzuschließen. Das macht Kostenkalkulationen von lokalen Energieversorgern quasi unmöglich, denn wirtschaftlich wird der Kapazitäts-Ausbau erst, wenn genügend Abnehmer da sind… wurden dafür nicht 500 Mio Euro vom Bund in die Hand genommen und die Kommunen haben ihrerseits teils sehr hohe Aufwände betrieben?

Ich hoffe einfach auf noch viel Verbesserung durch die anderen Ausschüsse und Fraktionssitzungen im Bundestag.

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Eine kleine Ergänzung zum Thema CO2-Preis: Für Denkmalschutzgebäude gilt diese 50/50 Kostenteilung leider nicht; ich muss hier als Mieterin die CO2-Kosten leider komplett allein tragen, was die Heizkosten schon sehr in die Höhe treibt, selbst wenn man sparsam heizt.

Auszug Deutscher Mieterbund „Mieter:innen tragen Hauptteil der CO2-Kosten“:

„Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz sieht zudem zahlreiche Ausnahmen für Vermieter:innen vor: So können Sie aktuell ihren prozentualen Anteil um die Hälfte kürzen, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben einer „wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen“ (§ 9 CO2KostAufG). Dazu zählen z. B. Denkmalschutz, Milieuschutz oder ein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Der Anteil entfällt sogar ganz, wenn die Bestimmungen zu Denkmal- oder Milieuschutz energetischen Maßnahmen sowohl an der Gebäudehülle als auch an der Heizungsanlage entgegenstehen.“

https://mieterbund.de/app/uploads/2026/01/20260123_DMB_CO2KostAufG_Position.pdf

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Laut Zeit und Spiegel warnen Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages davor, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform ist, weil Verminderung von Emissionen unverhältmnismäßig in der Zukunft verschoben werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht es auch so sieht, kann sich kein MdB beschweren, dass er es nicht gewusst hätten, selbst wenn es kein direktes Verschlechterungsgebot im Klimaurteil gegeben haben soll,

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Mein Kommentar bezieht sich auf die finanzielle Aufteilung der CO2 Kosten. Wenn man den Vermieter stärker in Haftung nimmt bzgl. der Kosten, holt dieser sich das nicht viel ehr über die eigentliche Miete zurück? Bleibt da dann noch ein großer Anreiz das der Vermieter sich eine klimafreundliche Heizung zulegt?

Das Thema ist wieder ein tolles Beispiel dafür, dass die Union irgendwie mit allen durchkommt.

Du schreibst deinen SPD Abgeordneten. Die Lage gibt der SPD die Schuld dafür, dass private Mieter nun einen größeren Anteil zahlen und Gewerbemieter die Kosten allein tragen.

Das Gesetz hat jedoch die CDU federführend geschrieben. Wenn jemand schuld daran ist, dann ist es die CDU.

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Ich muss mich an dieser Stelle selbst korrigieren und das zeigt wieder wie kompliziert dieses Gesetz ist…
Aktuell ist der §109 noch vorhanden, nachdem Kommunen Anschluss- und Benutzungszwang regeln können. Zusätzlich ist mit §9a GEG (im aktuellen Entwurf §9 GMG) eine Möglichkeit der Anforderungsstellung durch die einzelnen Länder auch noch vorhanden. Somit sollte die kommunale Wärmeplanung mit Satzungszwang und nicht wiedersprechendem Landesrecht immer noch wirksam werden können. Aber kann man sich darauf verlassen? Oder zieht sich der Bund hier einfach aus der Verantwortung und zwingt damit Länder und Kommunen zu im Zweifelsfall unliebsamen Entscheidungen. Und das BMWE (Frau Reiche) erhöht damit sogar die Komplexität für größere Vermieter (oder Mieter), weil Derailregelungen geprüft werden müssen…

Und ich wollte wirklich nicht verstanden werden, als ob ich der SPD die Schuld gebe. Höchstens vielleicht für ihre schwache Verhandlungsleistung oder politisches Kapital. Und schaut man über den Tellerrand ist das auch nachvollziehbar. Einen SPD MdB habe ich angeschrieben, da er im Wahlbezirk direkt gewählt wurde und dies mein Anknüpfungspunkt war. Aber ich sehe es auch so, dass eine „Schuld“ (wenn man es so nennen sollte) 100% der Intention der CxU zuschreiben muss.

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Ja. Aber es gab von vielen die Erwartung, dass die SPD nicht von jetzt auf gleich die ganze Ampel rückabwickelnd würde.

Das SPD Bashing ist nach meiner Vermutung vor allem Ausdruck der enttäuschten Hoffnung diesbezüglich. Bilanz ex Fortschrittskoalition gefühlt: 1 Schritt vor, 2 zurück.

Jedenfalls was die Lage angeht kann ich sagen, dass es nicht so sehr um enttäuschte Hoffnung geht, sondern vielmehr um die Feststellung, dass die SPD jedenfalls im Bundestag genauso schuld wäre wie die Union. Mag ja sein, dass die Union die Reform treibt, aber die SPD hätte immerhin ja dazu gesagt, auf dem Rücken der Menschen und des Klimas gleichermaßen. Und in gewisser Hinsicht wäre die SPD sogar freier, nein zu sagen, weil das Thema für sie nicht so ideologisch aufgeladen ist.

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Klar, mit welchen Kosten? Die SPD hat hierbei keine Chance auf ein „Nein“. Das müsste im Koalitionsvertrag passieren.

Interessant ist doch: Heizen wird teurer, als es unter dem alten Gebäudeenergiegesetz gewesen wäre? Ging es der Union nicht um Kostenreduzierung?

Daraufhin sollte man die Union mal kritisch befragen. Sie macht ein neues Gesetz und der Mieter muss befürchten, mit steigenden Kosten für Heizen konfrontiert zu werden. Wieder ein Wahlversprechen nicht gehalten.

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Ich habe noch eine Nachfrage: Jetzt wurde im Gesetzgebungsverfahren u.a. die rechtliche Prüfung übersprungen und es soll bitteschön jetzt hopp die hopp durch den Bundestag gescheucht werden. Wie verhält sich das zur Heilmann-Klage gegen die Reform des GEG der Ampel? Sind die beiden Fälle nicht vergleichbar?

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dazu hab ich schlechte Nachrichten. Das BVerfG in aktueller Zusammensetzung hat bei einer Verhandlung im Februar angedeutet (das Urteil steht wohl nich aus), dass die Heilmann-Klage wohl abgewiesen wird: 'Heizungsgesetz' vorm BVerfG: Wieviel Zeit braucht gute Gesetzgebung?
Ich finde zwei zitierte Richteraussagen geradezu haarsträubend, und von wenig Respekt vor dem Bundestag in seiner verfassungsmäßigen Rolle geprägt. Das GG kennt nämlich das freie Mandat jedes einzelnen MdB und keine Fraktionsdisziplin, auch keine Koalitionsverträge, wo nur die Parteifarbe zählt und der Bundestag Abnickverein für Regierungsentwürfe ist. Deshalb beruhend auf die Regierungskoalition den Gesetzgeber = unseren Souverän in Mehr- und Minderheit einzuteilen und von Sandkastenspielen zu reden, hat mich schockiert.

Die Linken :clap: MACHEN :clap: etwas!

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Kostenreduzierung für wen ist die entscheidende Frage. Für die Gas-Konzerne und Stadtwerke: Ja. Für Verbraucher:innen, andere Unternehmen, alle vom Klimawandel Betroffenen: Nein.

Die Klimastrategie der Bundesregierung wirkt.

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Hier würde ich sogar ein Fragezeichen dran setzten. Natürlich könnten die lokalen und großskaligen Gasnetze erhalten bleiben, wo auch viel Geld in eine Wasserstoffstrategie gesteckt wurde. Allerdings sind gerade Stadtwerke am Ende der kommunalen Wärmeplanung ggf. mit dem Aufbau von Nah-/Fernwärme-Netzen.
Das Signal ist vermutlich genau so verheerend wie vor einigen Jahren mit der Wärmepumpe. Ständiges Hop-On Hop-Off sorgt für absolute Unplanbarkeit und damit für kaum an die Aktionäre und Gesellschafter zu verkaufende zielgerichtete Investitionen.
Ich frage mich echt für welche kurzfristigen Boni hier gearbeitet wird…

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Das Gesetz ist nun also beschlossen.

Wie funktioniert das Gesetz?

Auf den ersten Blick schafft das neue „GModG“, wie es abgekürzt heißt, viele neue Freiheiten. So fällt zum Beispiel die Vorgabe weg, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen – bislang einer der Hauptgründe, von einer fossilen Heizung auf Alternativen wie die Wärmepumpe umzusteigen. Insgesamt wird es so wieder leichter, einen neuen Gas- oder Ölkessel einzubauen. Stärkeres Gewicht bekommt dafür der Anteil grüner Heizstoffe. Denn ein neuer Heizkessel muss mit wachsenden Anteilen davon betrieben werden: In mehreren Stufen steigt die sogenannte Biotreppe von anfangs zehn auf dann 60 Prozent Bio-Anteil in Brennstoffen an. Letzterer muss von 2040 an in den Heizkesseln verbrannt werden. Parallel dazu soll es eine „Grüngas-/Grünheizöl-Quote“ geben, die über die Jahre ansteigt. Sie startet 2028 bei bis zu einem Prozent und lässt sich auf die Bio-Treppe anrechnen.

Was ändert sich für Eigentümer?

Die Regeln betreffen nur neue Heizungen. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Öko-Vorgabe entfällt auch der Druck, diese über den Einbau einer Wärmepumpe einzuhalten. […]

Im Betrieb allerdings kann die Sache anders aussehen: Zum einen entfällt auf fossile Heizstoffe ein CO₂-Preis, der über die Jahre absehbar steigen wird. Zum anderen dürften die Preise für die erneuerbaren Beimengungen über die Jahre steigen. Eine Untersuchung des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) der Uni Köln kommt zu dem Schluss, dass die Nachfrage etwa nach Biomethan von 2040 an das Angebot übersteigen könnte. Die Preise könnten sich in der Folge „vervielfachen“, warnt das EWI. Und schließlich drohen auch höhere Entgelte für das Gasnetz – und zwar dann, wenn sich immer mehr Hausbesitzer für eine Wärmepumpe entscheiden. Dann müssen die verbliebenen Gaskunden nämlich die Kosten des Gasnetzes unter sich aufteilen. Der Umstieg bleibt also auch mit dem neuen Gesetz reizvoll, sofern er technisch ohne größere Umbauten möglich ist. In den meisten Gebäuden ist das der Fall.

Gibt es hier eine Remind-Me Funktion?
Ich möchte nämlich gerne Geld wetten.

Ich wette 100€, dass diese Biotreppe niemals effektiv zur Anwendung kommen wird, sondern wie alle bisherigen Maßnahmen auch von der nächsten Regierung entweder verschoben oder abgeschafft oder mit einer Subvention (Tankpreis/Gaspreisbremse) in ihrer Wirkung negiert wird.

Denn sobald der Markt den gesetzlich festgelegten Anteil an Biomethan nicht mehr decken kann müssten die Preise für die fossilen Brennstoffe (bzw. die Gemische) ja so stark ansteigen, bis der Bedarf runtergeht. Das heißt: Preise an der Tankstelle und im Gasnetz weit jenseits von dem, was wir aktuell kennen. Dann haben wir wieder die Schreihälse an den Zapfsäulen, die nach Entlastung schreien, obwohl seit Jahren eigentlich klar ist, wo die Fahrt hingeht.

Das stört mich eigentlich sogar am meisten: Ich kann damit leben, den Menschen die freie Wahl zu lassen. Dann sollten sich die Verantwortlichen aber auch hinstellen und sagen: „Liebe Leute, ihr seid frei, aber ihr seid auch selbst verantwortlich. Die Preise für Gas und Benzin werden dramatisch steigen. Das ist kein Unheil, sondern planvolles Vorgehen. Kalkuliert das ein, denn es wird keinen Rabatt mehr geben“.

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Na dann werden die Umfragewerte der Union ja jetzt wieder massiv nach oben gehen

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Ich bin bei der ganzen Sache ehrlich gesagt auch unfassbar wütend auf die SPD.

Mein SPD-Abgeordneter im Wahlkreis sitzt stellvertretend in den Ausschüssen für Wohnen sowie Wirtschaft/Energie. Die müssen eigentlich genau wissen, was für ein absolutes Ei den Bürgern, besonders den Mietern, damit gelegt wird. Ich habe ihn trotzdem nochmal in einem Brief ausführlich auf die Gefahren dieses Gesetzes und die allumfassende Kritik daran aufmerksam gemacht. Nicht nur gab es keine Rückmeldung (verschmerzbar), es gab aus der SPD auch keinen wahrnehmbaren Widerstand gegen dieses Unding von Gesetz. Jetzt ist es also mithilfe der SPD beschlossen.

Wie will die SPD eigentlich jemals wieder Leute davon überzeugen, sie interessiere sich für Klimawandel oder die Belange der Mieter? Es ist doch absurd

Falls die SPD hofft, dass das Ding einfach vom Verfassungsgericht kassiert wird bleibt am Ende trotzdem der Eindruck: wer ambitionierte (oder schlicht den gesetzlichen Verpflichtungen entsprechende) Klimapolitik will, braucht auf den Einsatz der SPD nicht zu bauen

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Grundsätzlich ja aber im Mietmarkt greifen ja noch diverse Regularien, hier zB die Mietpreisbremse. Der Vermieter kann also ggf. die Miete nicht so weit erhöhen, wie er müsste um die anteiligen CO2 Kosten auf den Mieter abzuwälzen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Mietsteigerungen oft kaum ausreichen um die steigenden Kosten für Wartung und Instandhaltung (Inflation) zu leisten.

Dann kommt halt die Frage, ob es ökonomisch sinnvoll ist energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, bei denen mal dann ja auch Möglichkeiten hat die Miete zu erhöhen.

Was für den Vermieter ökonomisch sinnvoll ist, läßt sich kaum pauschal beantworten, da jede Immobilie anders ist.

Ich hab nochmal drüber nachgedacht. Ich glaube, die Realität wird viel langweiliger sein: das Gesetz bleibt formell aktiv, aber die Einhaltung wird einfach nicht kontrolliert.

Das alte Gesetz war da einfach: das Gerät muss zum Einbau bestimmte Kriterien erfüllen. Die prüft man einmal, und hat dann einen physikalischen Nachweis und die Kiste steht dann da.

Beim neuen Gesetz wird das alles verschwommener: die Einhaltung muss jedes Jahr geprüft werden. Wer kontrolliert das im Einzelfall? Die Lieferanten können ja nur bilanziell ihre Einspeisung nachweisen. Wird da ein neues Register angelegt, in das dann der Schornsteinfeger jährlich ein Prüfergebnis einstellt und die Mieter-Vermieter-Verhältnisse berechnet? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, das wäre wieder neue Bürokratie.

Am Ende könnte es auf eine freiwillige Selbstkontrolle hinauslaufen. Oder Verstöße werden einfach nicht geahndet.

Was passiert eigentlich, wenn ich per Gesetz einen Gasvertrag mit 30% Ökoanteil nutzen muss, es aber dieses Angebot auf dem Markt garnicht gibt? Muss ich die Anlage dann stilllegen, quasi ein Heizungsverbot durch die Kellertür? Fragen über Fragen…

Erstmal müssen wir wohl jetzt abwarten, wie die Grüngasquote genau geregelt wird.

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Das wäre die logische Folge, aber das glaubt ja niemand wirklich, dass das am Ende so durchgezogen wird. Bevor es Ernst wird, wird beim Klimaschutz immer zurück gezogen.

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