LdN-483: Heizungsgesetz -> Gesetz schafft Bio-Treppe für fast 1.000.000 Heizungen ab?

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme auf das Problem der Streichung der vorherigen „Bio-Treppenregelung“ hingewiesen.

Kurz: mit der Streichung aller Regelungen in Bezug zur „65%-Regel“ entfallen auch die bisher geltenden Beimischungspflichten rückwirkend für - ab dem 1. Jan. 2024 neu eingebaute - fossile Heizungen.

In seiner Stellungnahme dazu der Bundesrat:

Zu Artikel 1 Nummer 22 (§ 43 GModG):

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die „Bio-Treppe“ auch auf Heizungsanlagen anzuwenden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt werden und im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Datum des Inkrafttretens des Gebäudemodernisierungsgesetzes neu errichtet wurden.

Durch die Streichung des § 71 GEG entfällt auch die in § 71 Absatz 9 GEG genannte Verpflichtung für Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage, Mindestanteile an Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate herzustellen
[…]
Nach Angaben das Hauptstadtbüros Bioenergie kann auf der Grundlage von Absatzzahlen davon ausgegangen werden, dass ca. 900 000 fossil betriebene Heizungsanlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Datum des Inkrafttretens des Gebäudemodernisierungsgesetzes bereits neu errichtet wurden bzw. noch eingebaut werden. Sie müssen diese Anforderung nun nicht mehr erfüllen.

Nun gab es die entsprechende Gegenäußerung der Bundesregierung:

Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu.

Die Verständigung der Koalition zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026 legt fest, dass die Verpflichtungen der „Bio-Treppe“ für die Gas-, Öl, oder Flüssiggasheizungen zur Anwendung kommen, die nach dem Inkrafttreten des GModG eingebaut werden. Die der „Bio-Treppe“ des § 43 Absatz 1 GModG ähnliche Regelung des aktuellen GEG wird gestrichen (Umsetzung der Verständigung)

Nach meiner (nicht-juristen) Auffassung, hat die Bundesregierung als vor, fast 1 Mio. Heizungen von den Beimischungspflichten nachträglich zu befreien, obwohl diese bei Einbau bereits galten.

Die Gegenäußerung der Regierung würde ich mit einem „tja“ zusammenfassen.

Gegebenenfalls hat das Gesetz also mehr Bio-Treppe abgeschafft als eingeführt.

Bin ich auf dem falschen Dampfer unterwegs? Oder ist es wirklich so verrückt?

Quellen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung
des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich – Drucksache 21/6278 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

§ 71 Absatz 9 GEG

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Unabhängig von der juristischen Sachlage hat dieser von dir zitierte Wortwechsel m.E. etwas von Spiegelfechterei.

Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung einige Nonsensregelungen ins Gesetzespaket mit aufgenommen hat, um sich diese dann wieder vom Bundesrat abhandeln zu lassen, sodass auch die Bundesratsvertreter:innen das Gefühl haben, etwas durchgesetzt zu haben.

Das eigentliche Problem ist ja der Kern dieses Gesetzespaketes und der bleibt so letztlich unangetastet.

Dass das Gebäudemodernisierungsgesetz mutmaßlich verfassungswidrig ist, bleibt somit außen vor.

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Das ist ein spannender Gedanke - so hatte ich gar nicht darüber nachgedacht, klingt aber (leider) logisch.

Genau dieser Punkt ist mir auch schon damals aufgefallen und sauer aufgestoßen.

Falls dieses schlechte Gesetz kommt, sollten nicht die 1.000.000 Heizungen, die wissentlich (oder mangels ausreichender Informierung auch unwissentlich) von dem Bioanteil ab 2029 betroffen würden, plötzlich davon befreit werden. Macht doch gar keinen Sinn, wenn man gleichzeitig eine „tolle“ Biotreppe für mehr „Klimaschutz“ erfindet

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