Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme auf das Problem der Streichung der vorherigen „Bio-Treppenregelung“ hingewiesen.
Kurz: mit der Streichung aller Regelungen in Bezug zur „65%-Regel“ entfallen auch die bisher geltenden Beimischungspflichten rückwirkend für - ab dem 1. Jan. 2024 neu eingebaute - fossile Heizungen.
In seiner Stellungnahme dazu der Bundesrat:
Zu Artikel 1 Nummer 22 (§ 43 GModG):
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die „Bio-Treppe“ auch auf Heizungsanlagen anzuwenden, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt werden und im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Datum des Inkrafttretens des Gebäudemodernisierungsgesetzes neu errichtet wurden.
Durch die Streichung des § 71 GEG entfällt auch die in § 71 Absatz 9 GEG genannte Verpflichtung für Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage, Mindestanteile an Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate herzustellen
[…]
Nach Angaben das Hauptstadtbüros Bioenergie kann auf der Grundlage von Absatzzahlen davon ausgegangen werden, dass ca. 900 000 fossil betriebene Heizungsanlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum Datum des Inkrafttretens des Gebäudemodernisierungsgesetzes bereits neu errichtet wurden bzw. noch eingebaut werden. Sie müssen diese Anforderung nun nicht mehr erfüllen.
Nun gab es die entsprechende Gegenäußerung der Bundesregierung:
Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu.
Die Verständigung der Koalition zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24. Februar 2026 legt fest, dass die Verpflichtungen der „Bio-Treppe“ für die Gas-, Öl, oder Flüssiggasheizungen zur Anwendung kommen, die nach dem Inkrafttreten des GModG eingebaut werden. Die der „Bio-Treppe“ des § 43 Absatz 1 GModG ähnliche Regelung des aktuellen GEG wird gestrichen (Umsetzung der Verständigung)
Nach meiner (nicht-juristen) Auffassung, hat die Bundesregierung als vor, fast 1 Mio. Heizungen von den Beimischungspflichten nachträglich zu befreien, obwohl diese bei Einbau bereits galten.
Die Gegenäußerung der Regierung würde ich mit einem „tja“ zusammenfassen.
Gegebenenfalls hat das Gesetz also mehr Bio-Treppe abgeschafft als eingeführt.
Bin ich auf dem falschen Dampfer unterwegs? Oder ist es wirklich so verrückt?
Quellen: