Hallo,
prima, dass ihr auch in der aktuellen Folge wieder mehrere Energiewende-Themen angeschnitten habt. Dabei ging es unter anderem darum, dass Windenergieanlagen künftig keine Entschädigung mehr bekommen sollen, wenn sie aus Netzgründen abgeregelt werden (ich denke, ihr bezieht euch auf den vorgeschlagenen Redispatch-Vorbehalt aus dem geleakten Netzpaket).
Ihr sagt dann, es gäbe dafür bessere Möglichkeiten, beispielsweise könne man die Einspeisevergütung in bestimmten Zeiten streichen, bzw. man könne “die richtigen Marktanreize setzen, indem man eben einfach sagt, wenn wenig Strom im Netz ist, dann kriegt man eben viel für den Strom und wenn zu viel Strom im Netz ist dann kriegt man wenig oder muss sogar ein bisschen dafür zahlen dass der Strom abfließt. Damit hätte man genau die richtigen Anreize gesetzt, dann musst Du keine Windkraftanlagen mehr abregeln, dann machen das nämlich die Windkraftbetreiber von selbst.”
Mir scheinen da die Themen Redispatch (“Entschädigung”), einheitliche Preiszone und EEG-Förderung durcheinander zu gehen. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wäre der Wegfall der Entschädigung für die Anlagenbetreiber tatsächlich problematisch, da die Anlagen heute oft in Zeiten positiver Marktpreise abgeregelt werden, in denen sie bisher den Großhandelspreis und die Marktprämie bekommen. Das liegt daran, dass z.B. Stromnachfrage im Süden und die Windkrafteinspeisung im Norden zwar hoch sind, aber ein Nord-Süd-Netzengpass den Fluss des Stroms begrenzt. Wollte man nun die Abregelung der Windkraft mit “Marktanreizen” ersetzen, dann müssten die Anlagen vor Ort auch den richtigen Marktpreis sehen - und das müsste dann ein räumlich differenzierter Preis sein (und er wäre im Fall eines Netzengpasses typischerweise im Norden sehr niedrig). Die Politik will aber die einheitliche Preiszone explizit nicht aufgeben, steht schon im Koalitionsvertrag und wurde auch im Energiewende-Monitoring bestätigt. Das heißt, eine Ursache für die ganze Problematik ist (neben dem zu schwach ausgebauten Netz) das Festhalten an dieser einheitlichen Preiszone auch im Fall von Netzengpässen. Und da kann man die von euch geforderten “Marktanreize” eben nicht wirklich umsetzen.
Zu einem gewissen Teil könnte eine Reform der Netzentgelte in diese Richtung zielen - aber das zöge umfangreiche systematische Änderungen in der Entgeltsystematik nach sich (auch Einspeiseentgelte betreffend), würde aber an den Großhandelspreisen nichts ändern. Vgl. hierzu mein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Monopolkommission, Tomaso Duso in fossilfrei: https://www.diw.de/de/diw_01.c.994720.de/fossilfrei_folge-38_monopolkommission_netzentgelte.mp3.html
Überlagert wird all das noch von der anstehenden Reform des EEG, wo es wohl auf Contracts for Difference hinausläuft. Dabei kann man zwar je nach Länge der Referenzperiode gewisse Anreize für einen marktpreisorientierten Betrieb geben und u.a. auch festlegen, dass im Fall negativer Preise keine Marktprämie mehr gezahlt wird (das ist für neuere Anlagen jetzt schon so) - aber das hat beim Vorliegen von Netzengpässen und “falschen” Marktpreisen nicht den richtigen Effekt (zumindest solange der einheitliche Marktpreis nicht negativ ist).
Lange Rede, kurzes Fazit: wenn man an der einheitlichen Preiszone festhalten will, ist die von euch geforderte “Marktlösung” nicht so einfach umzusetzen, und man muss mit zweit- oder drittbesten, kleinteiligen und lokalen Regelungen wie “Nutzen statt Abregeln” arbeiten.
Grundsätzlich stimme ich aber völlig zu: alles, was man in dieser Richtung tun kann, ist immer noch besser, als den Ausbau der Erneuerbaren und vor allem der Windkraft pauschal abzubremsen - zumal die Trends in letzter Zeit ja durchaus positiv waren, ich erlaube mir hier noch den Verweis auf den DIW Energiewende-Monitor: https://www.diw.de/de/diw_01.c.998793.de/publikationen/wochenberichte/2026_07_1/energiewende-monitor__positiver_trend__aber_noch_mehr_tempo_noetig.html
Viele Grüße, Wolf