LdN 465 Ergebnisorientierung in der Verwaltung

Hey LdN! Vieles wurde bereits diskutiert. Obwohl der Haupt-Thread schon geschlossen ist: vielleicht könntet Ihr noch aufklären, warum der Landrat einfach bestimmen kann, dass es sich um eine Innenbereichslage handelt. Das verstehe ich nicht. Die Frage, ob Innen-, beplanter oder Außenbereich ist objektiv-rechtlich geregelt. Bundesrechtlich! M. E. könnte die Gemeinde eine Außenbereichssatzung machen und so entgegenstehende Belange unbeachtlich machen. Aber Niemand kann per Kraft seiner Wassersuppe erklären: Das Fleckchen Erde hier ist jetzt Innenbereich!

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