Disclaimer 1: Auch wenn ich im Folgenden ein paar Schwierigkeiten damit formuliere, stehe ich dem Konzept, einem Fluss oder einem anderen Ökosystem Rechte zuzuweisen, nicht ablehnend gegenüber.
Disclaimer 2: Ich bin kein Jurist. Wenn ich unten Begriffe verwende, die vielleicht juristisch klingen, dann sind die so zu verstehen, wie sie von einem juristischen Laien gemeint sind, und damit vielleicht auch etwas schwammig.
(Disclaimer 3: Ich verwende das generische Neutrum. Wenn Euch ein scheinbar falscher Artikel vor einem scheinbar männlichen Substantiv stört, bedeutet das, dass ich eben nichts nur männliches mit dem Subsantiv meine.)
Wenn ich über die Vorstellung nachdenke, dass ein Ökosystem eine Rechtsperson darstellt, fällt mir eine Asymmetrie auf:
Eine Rechtsperson im herkömmlichen Sinn hat doch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflicht, die z.B. ein Fluss hätte, nicht im besiedelten Raum über die Ufer zu treten, zu formulieren, wäre allerdings freilich absurd, denn man kann solche Pflichten ja nicht einfordern oder sanktionieren. Und wir, die wir Rechte an dieser Stelle befürworten, sind uns wahrscheinlich alle weitgehend darüber einig, dass es solche Pflichten auch gar nicht gibt.
Der Grund hierfür ist, dass man mit einer solchen Rechtsperson nicht konzeptionell kommunizieren kann. Der Fluss weiß nichts von seinen Rechten oder Pflichten. Während man Rechte aber einigermaßen objektiv von anderen einfordern lassen kann, kann man Pflichten nicht deligieren - jedenfalls nicht, wenn keine Kommunikation darüber stattfindet.
Dieses Informationsproblem geht aber noch ein Stück weiter: Es sind immer Menschen, die vor Gerichten Rechte einfordern, auch wenn sie nur als Vertreter fungieren. Und wenn man diese Vertreter institutionalisiert, sind diese Kommissionen, Vereine oder was auch immer, eher so etwas wie Vormünder der Rechtsperson als die Rechtsperson selbst. Und ich glaube nicht zu viel zu behaupten, wenn ich meine, dass hier ein Problem, was Vormundschaft generell mit sich bringt, noch um einiges verstärkt wird, nämlich, dass das Vormund vor allem seine eigenen Interessen im Blick haben und vertreten kann. Ich will hier niemandem zu Nahe treten, das sein ehrenvolles Vormundsamt alleine im Sinn des Mündels ausübt. Ich will nur feststellen, dass das Risiko, oder neutraler ausgedrückt, die Möglichkeit besteht, dass das Vormund nur an sich denkt. Das ist ja irgendwie auch naheliegend, denn ein Ökosystem hat keine „Interessen“. In einen „bevormundeten“ Menschen können wir uns wenigstens noch hineinversetzen und so entscheiden, wie man selbst es wünschen könnte, wenn man in der gleichen Situation wäre. Im Fall eines bevormundeten Flusses ist das Risiko, die eigenen Maßstäbe zur Grundlage der Entscheidung zu machen, ungleich größer. Im Interview in LdN 461 kommt das ja auch immer wieder zum Ausdruck, wenn z.B. Indigene einen Fluss oder einen Berg vertreten, dass sie hier für ihre eigenen Lebensgrundlagen kämpfen. Ich will ihnen das nicht absprechen, aber wenn das so ist, ist das Recht doch wieder auf ein Regelwerk für Menschen zurückgeworfen.
Müsste also nicht gleichzeitig mit der Festlegung eines bestimmten Ökosystems als Rechsperson eine umfangreiche Festlegung der Rechte dieser Person erfolgen? Vielleicht ist das in den angesprochenen Fällen ja so. Es wurde aber im Interview nicht erwähnt, und ich stelle es mir auch ziemlich schwierig vor, das vollständig hinzukriegen. Da bräuchte es doch parallel zu einem BGB ein FGB (Flussgesetzbuch), ein WGB (Waldgesetzbuch), etc., mit dem „Vorteil“, dass man sich keine Gedanken über die Pflichten machen müsste :-).
Grundsätzlich ist es doch so: Gesetze regeln das Zusammenleben zwischen Menschen. Sie dienen dazu menschliches Handeln in Bahnen zu lenken. Mag sein, dass wir irgendwann mal so weit kommen, mit bestimmten Tierarten so gut zu kommunizieren, dass sie in unser Rechtssystem einbezogen werden, und sich Hunde dann aufgrund der Kenntnis des HGB daran halten, sich nicht auf öffentlichen Wegen zu entleeren oder nicht nach acht Uhr abends zu bellen, idealerweise als Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Hunden und Menschen (gruselige Vorstellung, irgendwie). Aber einem Ökosystem Rechte einzuräumen, ist eine Vereinbarung zwischen Menschen und wird es immer bleiben. Wie kann verhindert werden, dass im Namen des Naturschutzes sich Menschen zu Vormündern bestimmter Teile unserer Umwelt aufschwingen, die dann doch nur ihren eigenen Nutzen verteidigen?