In der Lage 433 beschreibt ihr ausführlich, dass es keine Alternative dazu gäbe als den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Aus meiner Sicht wird hier außer Acht gelassen, dass Staats- und Regierungschefs während ihrer Amtszeit Immunität genießen. Das Einreisen mit diplomatischen Pässen erfolgen schützt hier uU ebenfalls. Nachdem Netanjahu nicht mehr im Amt ist sehe ich auch eine Festnahme als Notwendigkeit an, aber das Verhaften eines demokratisch legitimierten Regierungschefs halte ich für fragwürdig - egal aus welchem Land.
Nein. Genau diese Instanz ist genau dazu geschaffen worden, auch Staatsoberhäupter im Amt verfolgen zu können.
Fragwürdig ist, dass Netanjahu bereit ist, mutmaßlich Anstiftung und Durchführung von Massenverbrechen durch seine rechtsextremen Koalitionspartner zu dulden und selbst in Gang zu setzen, um sich vor laufenden Korruptionsverfahren zu schützen. Fragwürdig ist, dass so jemand überhaupt als Kandidat von seiner Partei aufgestellt und von Wähler:innen gewählt wurde.
Dass so jemand juristisch belangt werden könnte, ist nicht „fragwürdig“ sondern genau richtig und genau der Grund, warum es die Institution braucht.
Es war ein entscheidender Fortschritt unserer Geschichte, dass sich selbst angeblich von Gott erwählte Herrscher irgendwann weltlichen Regeln und Gerichten zu unterwerfen hatten. Heute wird „demokratisch gewählt“ teilweise als annähernd gleichwertiger Ersatz fürs Gottesgnadentum missverstanden. Bis hinauf zum Supreme Court. Beim Absolutismus machte das Konzept wenigstens aus sich selbst heraus noch Sinn. Wenn man an göttliche Unfehlbarkeit und Allmacht glaubt und daran, dass Gott einen Herrscher auserwählt hat, kann man den schlecht weltlicher Kontrolle und Strafe unterwerfen. Aber ich hoffe doch, dass wir uns einig sind, dass Mehrheiten ganz sicher nicht unfehlbar sind. Dass man Gewaltenteilung und wechselseitige Gewaltenkontrolle heute -über 200 Jahre nach der frz. Und amerikanischen Revolution- wieder gegen rechten Revisionismus verteidigen und erklären muss, finde ich absolut niederschmetternd.
Netanjahu wäre als amtierender Regierungschef grundsätzlich durch das Völkergewohnheitsrecht vor der Strafverfolgung und Verhaftung in anderen Staaten geschützt (sog. Staatenimmunität für Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister). Diese bezieht sich jedoch auf nationale Gerichte anderer Staaten und schützt vor deren Strafverfolgung, solange die betreffende Person im Amt ist
Das von Deutschland ratifizierte Statut des IStGH sieht ausdrücklich vor, dass diese Immunitäten vor dem Internationalen Strafgerichtshof keine Geltung haben (Art. 27 Abs. 2 Römisches Statut).
Danke für die Erklärung. Dann frage ich mich aber trotzdem wie das praktisch funktionieren soll. Angenommen er landet am BER VIP Terminal. Er wird wohl kaum freiwillig mit den Bundespolizisten mitgehen. Soll dann die GSG 9 eingeflogen werden, um sich mit den israelischen Personenschützern einen Schlagabtausch zu liefern? Die Außenwirkung kann ja wohl niemand wollen.
Er wird eh nicht kommen.
Spart euch die Energie dieser Diskussion