LdN 413_Syrien_Menschenrechte

SPIEGEL 15.12.2024 »Wir sind äußerst wachsam. Wenn Schergen des Terrorregimes von Assad versuchen sollten, nach Deutschland zu fliehen, dann müssen sie wissen, dass kaum ein Staat ihre Verbrechen so hart verfolgt wie Deutschland. (Faeser und Baerbock warnen syrische Folterknechte vor Flucht nach Deutschland).

Zu diesem Thema habe ich mehrere Fragen:

  1. Was ist ein syrischer Folterknecht?
  2. Welche gesicherten Hinweise identifizieren diese Person als Unterstützer des Assad Regimes?
  3. Welche gesetzlichen Identifizierungsmerkmale hat dieser?
  4. Syrien ist in einer Übergangsphase. ( keine exekutive, legislative und judikative n. deutschen Standard) Nun ist der Täter plötzlich Opfer, greift da nicht trotz alledem d. internationale Menschenrecht?
  5. Was ist ein Unterstützer des Assad Regimes und wie grenzt sich dieser zum Folterknecht ab.
  6. Art. 1 GG steht über allem. In Syrien wird über Selbstjustiz berichtet. Wie verhält sich Deutschland, wenn ein Unterstützer in Deutschland um Asyl bittet mit der Begründung:" Seine Familie und er fürchten Repressalien der aktuellen Islamisten in Syrien. Bitte Asyl!
    Freue mich auf Antworten!

Beste Grüße

Ein Folterknecht ist eine veralterte Bezeichnung für jemanden, der Folter ausübt. Was ein Syrer ist muss hoffentlich nicht erklärt werden. Mit „syrischer Folterknecht“ sind also all jene gemeint, die im Auftrag des Assad-Regimes gefoltert haben.

Die Bundesanwaltschaft hat nicht zuletzt im Hinblick auf den in Kassel betriebenen Prozess gegen zwei syrische Offizierte, die maßgeblich an Folter beteiligt waren, erhebliche Informationen gewonnen. Dazu wurden auch Fotos ausgewertet. Dikaturen haben - wie schon die Nazis - die angenehme Eigenschaft, ihre Verbrechen oft sehr penibel zu dokumentieren :wink:

Im Zuge des Sturzes des Assad-Regimes werden vermutlich große Mengen an Daten des ehemaligen Assad-Regimes an’s Licht kommen und vermutlich auch gerne mit Ermittlungsbehörden in aller Welt geteilt. Die Meldungen selbst kommen oft durch Zufall zu Stande, z.B. weil ein ehemaliges Opfer in Deutschland die Täter wiedererkennt. Dass solche Prozesse nicht ganz einfach sind liegt auf der Hand, dennoch ist es zweifelsfrei richtig, sie zu führen.

Menschenrechte gelten für alle, auch für Täter. Wenn ein Täter Asyl will und tatsächlich ein Asylgrund vorliegt, z.B. weil die neue syrische Regierung auf absolut inakzeptable Weise gegen die ehemaligen Folterer vorgeht, wäre es im schlimmsten Fall tatsächlich denkbar, dass die ehemaligen Folterer in Deutschland Asyl bekommen, sich aber hier strafrechtlich verantworten müssen. Das ist aber ein unwahrscheinliches Szenario. Die neue syrische Regierung hat natürlich das Recht, gegen diejenigen juristisch vorzugehen, die damals Folter ausgeübt haben - selbst wenn sie dazu die Todesstrafe verwenden wäre das noch kein Asylgrund (wir gewähren schließlich auch keinem US-Amerikaner Asyl, der zum Tode verurteilt wurde…). Es müssen also schon ausgesprochen seltene Umstände zusammen kommen.

Grundsätzlich ist das kaum denkbar, denn um Asyl in Deutschland zu beantragen müssten die Personen ihre Straftaten, auf die lange, lange Haftstrafen stehen, gestehen. Das wäre irrational, da würde man eher Asyl unter dem Vorwand allgemeiner Verfolgung suchen… also solche Fälle sind rein theoretischer Natur.

Ein Unterstützer des Assad-Regimes wäre im Gegensatz zum Folterknecht wohl nicht an Folter, aber an anderen Kriegsverbrechen beteiligt, z.B. die Fassbomben-Sachen oder die Giftgas-Zwischenfälle. Damit sind wohl weniger „einfache“ Unterstützer des Assad-Regimes (der normale Soldat, Polizist usw.) gemeint sondern eher diejenigen, die auch im Nazi-Regime damals als stark belastet angesehen wurden. Also die Verantwortungsträger.

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