Hallo liebe Lage,
in LdN 409 habt ihr kurz über die Mietpreisbremse gesprochen. Dazu hätte ich zwei Anmerkungen.

  1. Mietpreisbremse als Investionshemmnis
    Ulf sagte darin, dass es für Investoren Sinn machen könnte mit Bauvorhaben auf das Ende der Mietpreisbremse zu warten. „(…) weil es für Investoren Sinn machen kann zu sagen, also jetzt bau ich mal lieber noch nicht. Ich warte bis die verdammte Mietpreisbremse vom Tisch ist“.
    Das ist mAn nicht schlüssig. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauwohnungen (definiert als Wohnungen, die nach Oktober 2014 bezugsfertig waren). Auch bei größeren Modernisierungsinvestitionen sieht die Mietpreisbremse eine Ausnahme vor: Wenn eine umfassende Modernisierung vorgenommen wird, dann gilt die Mietpreisbremse nicht. Von Gerichten wurde das definiert als eine Investition, deren Aufwand mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus umfasst. (BGB § 556f)

  2. Schwellenwert der Mietpreisbremse
    Zwar ist es korrekt, was Philip zu Beginn sagt, nämlich, dass die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen vorsieht, dass die geforderte Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aber de-facto findet das wenig Anwendung. Die Mietpreisbremse hat nämlich die Eigenheit, dass sie keinerlei Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsieht. Es ist lediglich so, dass ein Mieter die Miete rügen kann. Falls diese Rüge erfolgreich ist, muss der Vermieter die zu viel eingezogene Miete zurückzahlen. Mehr aber auch nicht. Damit stellt sich ein Vermieter, der die Mietpreisbremse beachtet, finanziell stets genau so schlecht, wie ein Vermieter, der sie nicht beachtet und dessen Mieter das Instrument erfolgreich nutzt. Wer also rein ökonomisch optimiert, hat somit einen starken Anreiß sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten.
    Daher ist es leider einerseits so, dass bei online inserierten Wohnungen ein erheblicher Anteil der Inserate oberhalb des Schwellenwertes liegt. Andererseits nutzen die allerwenigsten Mieter das Instrument. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass die Mietervereine selbst in großen Städten nur wenig Fälle zur Mietpreisbremse betreuen. Das finde ich noch relevant als Ergänzung. Andernfalls klingt es so als verunmögliche die Mietpreisbremse Mieten, die die Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigen.

Das nur als kleine Detail-Kritik an eurem tollen Podcast, den ich immer sehr gerne höre!
Liebe Grüße

3 „Gefällt mir“