LdN 409 Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant

Hallo zusammen,

ich habe mich gefragt, warum es in der Folge nicht auch um die vom IStGH erlassenen Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant und die Reaktion der Bundesregierung darauf ging. Mich hätte eine Einschätzung dazu sehr interessiert.

Viele Grüße
Lisa

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Wir haben eine klare Aussage der Außenministerin, dass das Gericht geachtet wird und einen G7-Beschluss, dass jedes Mitglied seinen Verpflichtungen nachkommen wird (was die Presse als Einigkeit zur Verhaftung wertete, aber die USA z.B. haben gar keine Verpflichtung dazu).
Festnehmen tut die Exekutive, wir bräuchten also eine klare Weisung der Judikative, dass das nicht passieren soll, das ist wohl bisher ausgeblieben.
Kritik am Gericht wird vereinzelt geübt, das ist auch legitim, solange man es nicht in seiner Arbeit behindert.
Aber ja, eine Einordnung der Lage hätte ich auch gut gefunden.

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Ist schon älter der Threads, aber aktuell:

So geht Deutschland (Merz) mit dem internationalem Strafgerichtshof um.

Darf Putin dann auch?

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Du meinst das, oder:

Er habe Netanjahu in einem Telefonat am Sonntag zugesagt, dass man für den Fall eines Besuchs „Mittel und Wege finden werde, dass er Deutschland besuchen und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist“

So schnell hat nicht mal Trump das Völkerrecht vor den Bus geschmissen. Respekt.

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Passt ins Gesamtbild einer Union mit einem rein taktischen Verhältnis zu Recht und Gesetz. Wie Linnemann es gesagt hat: Gerichte sollen der Politik folgen, nicht umgekehrt. Absolut gruselig, dass diese Typen gewählt werden.

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Ich bin gespannt wie er das machen möchte. Der Generalbundesanwalt ist zwar dem Justizministerium weisungsgebunden, trotzdem haben wir ja eine Unabhängige Justiz. Es könnte auch ein Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes den Haftbefehl vollstrecken. Merz kann auch nicht das BKA oder die Polizei daran hindern ihn festzunehmen.

Trotz alledem, wenn er das durchzieht, sind wird wirklich in der Bananenrepublik angekommen und der globale Süden zeigt uns zu recht den Mittelfinger.

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Hat irgendwer hier eine Idee, warum er so einen Unsinn macht? Was hat er davon?
Ist wieder ein klassisches „Ich mach, was ich richtig finde, egal wer dagegen ist“, aber was um alles in der Welt hat er davon?

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Jetzt wo Trump quasi grünes Licht für die Umsiedlung des Gaza-Streifens gegeben hat, will Merz vielleicht zeigen, das die CDU auf Linie ist.

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Puh. Heftig.
Ich frag mich aber wirklich, warum er sowas ohne Not verkündet.
Unfassbar. Mal wieder.

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Könnte mir auch vorstellen, dass ihm schlichtweg Amtserfahrung fehlt. Er hat ja auch vor der Wahl behauptet, dass er als erste Amtshandlung das Innenministerium anweist die Grenzkontrollen zu verschärfen. Obwohl er das, auch als Kanzler, nicht einfach das Innenministerium oder die Polizei zu irgendetwas anweisen darf. Das dürfte in Grenzen nur der jeweilige Innnenminister.

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Hab auch keine Regierungserfahrung und weiß trotzdem, dass das nicht geht. :wink:

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Das klingt wieder alles so, als würde die Union 1:1 die Strategien aus dem Rezeptbuch Donald Trumps übernehmen. Auch Trump darf als Präsident vieles, was er tut, streng genommen nicht. Auch die Republikaner unter Trump argumentieren, dass die Justiz der Politik zu folgen habe und kein Recht habe, die Politik zu kontrollieren.

Wie immer kommt alles, was in den USA funktioniert, wenig später in Europa an. Aber wir haben noch eine funktionierende Zivilgesellschaft und wesentlich stärkere Institutionen, sodass ich hoffe, dass Merz damit auf ganzer Linie scheitern wird, wenn er sein Geschwätz wirklich in die Tat umsetzen will.

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So ein Schlingel. Will er Putin nicht das gleiche Angebot machen? Leider wird der Trick nur einmal funktionieren.
Wenn die merken, dass Merz das gar nicht entschieden darf, ist es zu spät :slight_smile:

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Einfache Antwort: Nein, das kann er nicht.
Der Bundes-Innenminister ist der Polizei weisungsbefugt und kann daher Bundespolizeibehörden anweisen, Netanyahu nicht festzunehmen, aber der Bundesinnenminister ist dem Kanzler gegenüber nicht weisungsgebunden (der Innenminister hat die Ressortkompetenz, der Kanzler kann nur in außergewöhnlichen Fällen über die Richtlinienkompetenz direkt in diese Ressorts eingreifen, so ein Fall ist hier offensichtlich nicht gegeben). Dazu müsste dann aber auch der Landesinnenminister des Bundeslandes (vermutlich Berlin) mitspielen und seinerseits seine Landespolizei anweisen, Netanyahu nicht festzunehmen. Diese Weisungen des (Landes-)Innenministers wiederum würden klar gegen geltendes Recht verstoßen, sodass die Gefahr besteht, dass einzelne Beamte diese Weisung ignorieren könnten, also Netanyahu doch festnehmen würden. Spätestens dann müssten die Gerichte entscheiden. Netanyahu wird sich dieser Probleme wohl bewusst sein, weshalb es dumm wäre, aktuell nach Deutschland zu kommen, egal,was Merz ihm verspricht. Und auch Merz müsste das klar sein, sodass er wissen sollte, dass er Netanyahu aktuell Dinge verspricht, die er möglicherweise nicht einhalten können wird.

In Deutschland hat der Bundespräsident das Begnadigungsrecht, nicht der Bundeskanzler (im Gegensatz zu Präsidialsystemen wie den USA, wo der Regierungschef auch gleichzeitig das Begnadigungsrecht hat…). Also auch hier ganz klar: Nein, Merz kann niemanden begnadigen, weder nach einer Verurteilung, noch vor einer Verurteilung…

Merz agiert hier wieder wie ein blasses Abziehbild von Trump, indem er zeigt, dass die Gesetze und Institutionen gefälligst zu tun haben, was er will, unabhängig davon, wie die Rechtslage tatsächlich ist.

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Damit würde Deutschland den EuGH in seiner in Einschätzung entgültig bestätigen.

Aber Begnadigung gilt doch nur im Bezug auf deutsches Bundesrecht und nicht auf internationales Recht oder ? Meines wissens unterliegen verstöße gegen Ländergesetzte auch dem Begnadiungsrecht der Ministerpräsidenten. das war zumindest eine der Sorgen den Thühringen Projekts im Bezug auf eine Machtübernahme der AfD in Thüringen.

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IANAL: Kann der Kanzler nicht sagen, dass dies außenpolitisch so bedeutend ist, dass er hier seine Richtlinienkompetenz zieht? Soweit ich weiß ist es keineswegs so klar, wie weit Art 65 des GG genutzt werden kann.

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Die Frage, die von @Brot1 gestellt wurde, war ja, ob Merz einen korrupten CDU-Beamten begnadigen könnte. Darauf bezieht sich die Antwort. Dass Netanyahu nicht von deutschen Autoritäten begnadigt werden kann ist natürlich richtig. So gesehen hat uns die Frage etwas vom Thema „Netanyahu“ weg und zum Thema „Merz’ Trumpismus“ hingeführt.

Das ist natürlich umstritten, ab wann die Richtlinienkompetenz greift. Meine Einschätzung ist hier aber relativ deutlich, dass es gerade keine außenpolitisch so bedeutende Sache ist, weil es gar keine zwingende Notwendigkeit gibt, dass Netanyahu nach Deutschland kommt. Also wenn Merz erst Netanyahu einlädt, um dann darauf basierend quasi den Regierungs-Notstand erklärt, um seine Richtlinienkompetenz nutzen zu können, wäre das wieder ein Anzeichen von „Trumpismus“, daher ein maximales Beugen aller Regeln, Verfahren und Institutionen im Sinne des Königs…

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Dann müsste aber jemand festgenommen werden.

Da bin ich auch bei @Brot1 . Ich denke wenn Netanjahu wirklich nach Deutschland kommt, dann nur wenn im Vorfeld absolut sicher ist, dass niemand ihn festnehmen wird.
Ich glaube auch nicht, dass Merz wirklich so weit gehen wird und den IStGH so massiv brüskieren wird. Vermutlich wird er Netanjahu bei Bedarf irgendwo im Ausland treffen, denke ich.

Und es ist auch fraglich, wie lange der IStGH den Haftbefehl gegen Netanjahu noch aufrechterhalten wird. Die Amis und Israelis haben da ja hinter den Kulissen schon immer viel Druck gemacht und der wird sich jetzt vermutlich noch erhöhen. Ich hoffe ja, dass die Israelis sich irgendwann mal besinnen, was für einen Präsidenten sie da haben und ihn absetzen.

Nebenfrage: Warum macht Merz das? Ist doch wieder völlig unnötiges Öl ins Feuer gießen. Wofür?

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