Wie willst du das denn messen? Wenn jemand nicht offen antisemitisch argumentiert, bleibt das am Ende immer eine Unterstellung, die entweder auf seine bewussten Hintergedanken zielt, oder - endgültig spekulativ - auf unbewusste Stereotype. Dann sind wir bald bei der Karrikatur der Psychoanalyse: Entweder akzeptierst du, dass du ein gestörtes Verhältnis zu deiner Mutter hast, das dein Handeln bestimmt, oder es liegt Verdrängung vor. Das kann man nicht widerlegen. Finde ich einen schwierigen Ansatz.

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Ich habe die Studie gelesen. Der Zusammenhang von propalästinensischer und antisemitischer Einstellung ist im rechten politischen Lager vorhanden, im linken nicht oder kaum. Wenn die Annahme richtig wäre, dass die Antworten der Befragten nicht zuverlässig wären, müsste dieses Phänomen auch bei eher rechts eingestellten Befragten auftreten. Das ist nicht der Fall.

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Diese Kritik erlauben erstmal beide Definitionen, IHRA und Jerusalem. Ich glaube auch nicht, dass konkrete Kritik an Israels Regierung unter den in der Studie definierten „antizionistischen Antisemitismus“ und die „extreme Israelkritik“ fallen.
Diese Kategorien beziehen sich eher auf Positionen, die Israel per se als koloniales und genozidales Projekt ohne Existenzrecht sehen, welches die Shoah und Antisemitismusdefinitionen nutzen würde um sich gegen Kritik zu immunisieren (sekundärer Antisemitismus) etc.

Was wäre denn die Alternative? Soziale Phänomene benötigen halt Deutungen und das führt zu einem (nicht nur akademischen) Ringen um Definitionen. Die akademischen (und öffentlichen und politischen und kulturellen) Debatten darüber sollten gerade nicht stillgestellt werden, sondern bestmöglich dem habermas’schen Ideal folgend geführt werden. Aber deshalb sollte man nicht naiv sein und annehmen, alle seien einfach völlig neutral und wohlmeinend. Gerade da, wo es um etwas geht (und hier geht es um viel), sind alle irgendwie verstrickt, haben Interessen usw.

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Da sieht man doch schon den ganzen Graubereich. Wenn ich den Vorwurf bzw. diese Vorwürfe (so oder in Abstufungen und in welcher genauen Kombination auch immer) nicht Israel per se, sondern nur der amtierenden Regierung, vielleicht sogar nicht mal in Gänze, sondern nur in Teilen und nicht auf die gesamte Politik, sondern nur auf einen bestimmten Bereich bezogen, etwa die Politik in Gaza oder im Westjordanland mache; falle ich dann noch da rein? Ich äußere Vorwürfe, die - unabhängig davon, wie berechtigt oder unberechtigt sie im Einzelfall sind - in deine Kategorie fallen würden. Ich mache diese Vorwürfe aber nicht Israel „per se“, vielleicht äußere ich ähnliche Vorwürfe auch gegenüber der russischen Regierung (Genozid, Besatzung etc.) oder gegenüber der ungarischen (Verstöße gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Rassismus etc.) oder gegenüber der US-Regierung (unverhältnismäßige Selbstverteidigung, Anschläge als Vorwand für andere politische Ziele etc.) In wie vielen Fällen muss ich mich dann ziemlich unabhängig davon, wie gut oder schlecht die inhaltliche Begründung ist, erstmal gegen den Verdacht (manchmal auch direkt gegen den Vorwurf) verteidigen, antisemitisch zu argumentieren, Antisemitismus zu fördern oder Antisemit zu sein? Mit Blick in Talkshows und Tageszeitungen würde ich sagen, ziemlich oft. Wenn ich nun Künstler oder Wissenschaftler bin, kann das in Deutschland mutmaßlich meinen Zugang zu Fördermitteln einschränken oder blockieren, was je nach Disziplin defacto ein Berufsverbot bedeuten kann. Dem gegenüber steht natürlich das Problem, dass man u.U. erdulden müsste, dass Antisemitismus in der Verkleidung der Israelkritik öffentlich geäußert werden darf. Aktuell entscheidet sich der Bundestag in der Abwägung nach meiner laienhaften Sicht relativ stark gegen den Schutz von Meinungsfreiheit und für den Schutz vor (möglicherweise verkleidetem) Antisemitismus. Ich frage mich, ob eine eher engere Definition, verbunden mit konsequenterer, vor allem schnellerer Verfolgung und Bestrafung der eindeutigen Fälle, und eine bessere Förderung antisemitischer Bildungsarbeit etc. nicht weniger kontrovers und mindestens genauso wirksam sein könnten. Und das war doch auch der Ansatz, den ich in der Lage-Folge rausgehört hab.

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Ernstgemeinte Frage: was sind „echte Antisemiten“ und wie erkennt man sie?

Deutet vielleicht die Unsicherheit, wie nicht-antisemitische Kritik an Handlungen Israels möglich ist, darauf hin, dass es auch hier zahlreiche „unbewusste Schemata“ gibt, die zu reflektieren wert sein könnte?
Für mich war bei alledem die Lektüre von David Baddiels „Jews don`t count“ sehr aufschlussreich.

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Ich habe mich bisher nicht mit dem Begriff des Antisemitismus beschäftigt aber kann ich etwas falsch machen, wenn ich den Begriff schlicht Wort für Wort übersetze und mich der politischen Aufladung enthalte? Anti semitismus, gegen Völker der semitischen Sprachfamilien

Ja. Dann machst du ne Menge falsch. Dann landet man bei „arabisch ist auch semitisch, wie antisemitisch kann denn jemand sein, der selbst arabisch spricht?“

Das ist in etwa auf dem Niveau von „Nazis sind links, sind ja schließlich Sozialisten, sagt ja schon der Begriff.“

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Soweit ich es überblicken kann, gab es weder bei der Annahme der (durch die Regierung erweiterten!) IHRA-Definition durch das Kabinett in 2017 (Quelle) noch bei der Annahme des BDS-Beschlusses von 2019 eine erkennbare Debatte über die IHRA-Definition seitens des Parlamentes oder der Regierung. Lediglich einige Grünen-Abgeordnete haben sich 2019 gegen den BDS-Beschluss gewandt (Quelle, Seite 12523, Anlage 4).

Ich finde es schon bedenklich, wie kommentarlos und undifferenziert unser Parlament, indem es an juristischer Kompetenz nicht mangeln dürfte, eine rechtsstaatlich so schwammige Definition wiederholt und ohne Diskussion herangezogen hat.

Danke erst einmal für die Quelle. Für eine sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung ist dieser Beitrag sicherlich wertvoll. Allerdings ging es in der Lage-Folge ja vor allem um die Frage, ob die IHRA-Definition als Grundlage für rechtliche Einordnungen geeignet ist. Denn solch eine Verwendung, z.B. in Begründungen von Gerichtsurteilen, ist ja nicht nur erwartbar sondern bereits erfolgt und wird vermutlich künftig sogar noch häufiger werden.

In den verlinkten Text von Prof. Rensmann heißt es z.B.

Die Frage nach den „wirklichen Intentionen“ [wie von der JD gefordert] ist schon deshalb problematisch, weil Menschen vielfach solche angeblich wahren Intentionen selbst nicht kennen. Auch ist diese Frage kaum operationalisierbar—selbst im Forschungskontext nicht. Nicht die vermeintlich mögliche […] „Intention“ hinter Äußerungen, sondern der objektive, d.h. intersubjektiv erzeugte und geteilte Sinngehalt von Aussagen lässt sich bestimmen. Und danach lässt sich auch beurteilen, ob eine Aussage als antisemitisch (oder rassistisch) zu bewerten und zu kritisieren ist oder nicht—unabhängig davon, was jemand ‘eigentlich‘ gemeint haben mag oder welche „Identität“ ein/e Sprecher/in hat.

Diese Einordnung (ohne Berücksichtigung der Absicht) mag in sozialwissenschaftlichen Kontext ausreichend sein, aber ich (als Jura-Laie) halte das nach juristischen Standards für nicht ausreichend ist. Den in §15 StGB heißt es ja beispielsweise:

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Das wirkt auf mich so, als wenn die Intention des „Täters“ im juristischen Kontext nicht einfach so außer acht gelassen werden. Genau diesen Aspekt hebt Rensmann oben aber gerade bei der IHRA-Definition hervor. Insofern liefert er, nach meinem Verständnis, eher ein Gegenargument für die Verwendung der IHRA im juristischen(!) Kontext.

Dazu als Gegenbeispiel mal eine Aussage von Michael Blume, dem Antisemitismus-Beauftragtem in BW (Quelle) :

„Rechtsextremisten aus Israel, den USA und Europa, aber auch die Regierung Netanjahu benutzen den Antisemitismus-Vorwurf inflationär und instrumentalisieren ihn - das hilft uns überhaupt nicht, wenn wir Antisemitismus ehrlich bekämpfen wollen“, meinte Blume. Blume verurteilte scharf, dass Netanjahu vor Kurzem den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, als einen „der großen Antisemiten der Moderne“ bezeichnete.

Dafür wurde Blume beschuldigt, antisemitische Äußerungen zu verbreiten und wurde von Haller aufgefordert zurückzutreten (Quelle):

Der Holocaust-Überlebende Roman Haller, Direktor der Jewish Claims Conference a.D., schrieb dazu an Blume: „Was Sie da von sich geben, ist Antisemitismus pur.”

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Bei mir definitiv nicht.

Wow. Es ist wirklich die Karikatur von Psychoanalyse: Entweder stimmst du mir zu, oder die Ablehnung ist der Beweis für Verdrängung. Kurz: Hab ich recht, oder habe ich recht? Ist unter der Annahme überhaupt noch Widerspruch, Abwägung, Unsicherheit möglich?

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Es ist schon interessant, wenn der Hinweis auf eine offensichtlich bestehende Unsicherheit und deren möglichen Zusammenhang mit unbewussten Schemata sowie der Vorschlag, dem mittels Reflexion nachzugehen, gleichgesetzt wird mit der Aufforderung zu einer unhinterfragbaren Zustimmung zu einer bestimmten Deutung. Als Küchenpsychologe würde ich dazu sagen: Man kann auch einfach negieren, dass die genannte Unsicherheit überhaupt besteht, indem man jegliche Sensibilität für mögliche und auch unbewusste Artikulationen antisemitischer Denkmuster pauschal als zweifelsfrei ungerechtfertigten, übertriebenen oder gar rein instrumentellen „Antisemitismusvorwurf“ abtut. Das hat nur halt mit einer Beschäftigung mit gegenwärtigen Ausprägungen von Antisemitsmus nichts zu tun, sondern ist eher die Verweigerung dessen.

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Den Begriff ‚Nazi‘ hatte ich ja schon bereits als Beispiel für unklare Begriffsentwicklung angeführt. Links und rechts (politisch) sind aber ebenfalls heiße Kandidaten dafür irrelevant zu werden, weil keine klare Bedeutung mehr existiert

Super, dann fällt das erstmal nicht unter Antisemitismus, weder nach der IHRA-Definition, noch nach der Jerusalem-Definition.

Nein?! Niemand hat dir hier einen Vorwurf gemacht. Ich habe konkret gesagt, was ich als antizionistischen Antisemitismus interpretieren würde und da fällt das von dir genannte nicht rein. …

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(Der Kommentar bezieht sich nicht konkret auf dich als für mich fremde Person, sondern auf das allgemeine Phänomen, dass Menschen sich selbst als frei von Vorurteilen etc sehen)

Es ist immer gut, anzuerkennen, dass man selbst als Teil der Gesellschaft von ihr geprägt ist. Das gilt für in der Gesellschaft existierenden Rassismus, Sexismus und natürlich auch Antisemitismus - die existieren und beeinflussen einen selbstverständlich auch. Das heißt nicht, dass jeder hier Sexist und Antisemit ist. Es heißt aber, dass wahrscheinlich nahezu jeder unterbewusst bestimmte Vorurteile hat, die man reflexieren muss. Sich selbst pauschal davon freizusprechen hilft nicht.

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Aus dem Link von oben noch mal eine pro-israelische Forderung von Roman Haller, Direktor der Jewish Claims Conference a.D., die zeigt wie wichtig eine rechtsstaatlich saubere Anti-Semitismus-Definition ist:

Deutschland braucht dringend eine solche unabhängige pro-israelische Organisation, die von Deutschen gegründet und finanziert wird – ohne Kontrolle oder Einmischung durch die Regierung, die schnell Kampagnen betreiben könnte, um z. B. eine Abwahl antiisraelischer und antisemitischer Politiker und Beauftragter, wie Blume u.a., durchzusetzen.

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Wenn du meinst…
Da ich sehr viel reflektiere, bin ich sicher.
Aber wenn du meinst, magst du denken, was du willst.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, wie gut meine Einlassung hier noch zum Thema passt, aber in dieser Debatte - und in vielen anderen, die sich um Definitionen drehen - kommt mir doch ein Prinzip regelmäßig zu kurz, nämlich „in dubio pro reo“.
So, wie ich die Definitionen JD und IHRA (und die Kommentare dazu) lese, ist doch eine Willens-Komponente, also eine Absicht, unbedingt erforderlich, um einen kommunikativen Akt „antisemitisch“ zu machen. Das gilt - jedenfalls in der Definition, die ich noch gelernt habe - ohnehin für Kommunikation und diese Feststellung möchte ich an dieser Stelle verteidigen.
Wohlgemerkt: Natürlich kann ein Antisemit seine Absicht verschleiern, aber sie muss doch bestehen, um „antisemitisch“ genannt werden zu dürfen.
Bis wir eine antisemitische Absicht feststellen können, müssten wir uns zunächst einmal beim Sender erkundigen, wie er/ sie das Kommunizierte gemeint hat und ihm oder ihr ggfs. kommunizieren, wie es aufgefasst wurde. Vielleicht kann man sich dann verständigen. Ich weiß schon, das klingt utopisch angesichts der kakophonischen Lage in den „sozialen Medien“. Aber, um auf „in dubio pro reo“ zurückzukommen: Ich fände es heilsam, wenn man Menschen erst einmal keine „bösen“, in diesem Fall antisemitischen, Absichten unterstellte, solange sie nicht die Gelegenheit hatten, zu einem solchen Vorwurf in Ruhe Stellung zu beziehen.

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Das ist so richtig, dass ich doch unbedingt diesen Satz schreiben muss. Das Gefällt-Mir-Herz reicht ausnahmsweise nicht.
Danke für diesen Beitrag.

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Ja, leider ist das, wie ThomasAnderson bereits schrieb, komplett falsch. Das Wort führt hier in die Irre. Begriffshistorisch war von Beginn an allen klar, dass es dabei explizit gegen Jüdinnen_Juden ging. Und gegen dasjenige und diejenigen, die entsprechend assoziiert wurden (und das kann je nach Konjunktur sehr Verschiedenes sein). Anti-Judaismus wäre vermutlich noch immer der präzisere Begriff, nun hat sich aber Antisemitismus seit bald 200 Jahren fest etabliert.

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