So klar ist das gerade nicht. Siehe dazu § 176 Abs. 2 StGB:
Kurzum: Der Gesetzgeber erkennt in Ausnahmefällen durchaus an, dass ein 13-jähriger Mensch Sex einvernehmlich zustimmen kann. Ein vollständiges Sexverbot für unter-14-jährige wäre letztlich auch verfassungsrechtlich problematisch, da in dem Verbot für jedermann (also auch Gleichaltrigen!), mit der unter-14-jährigen Person einvernehmlich Sex zu haben, letztlich einem totalen Sex-Verbot für Unter-14-Jährige entsprechen würde (also der Unter-14-Jährige dürfte zwar theoretisch, aber jeder, der mit ihm/ihr will, würde sich strafbar machen…). Das ist offenkundig eine Situation, die eine komplexe Abwägung im Einzelfall erfordert.
Wie zuvor schon gesagt, sind insbesondere Fälle problematisch, bei denen eine der Personen plötzlich eine Altersgrenze überschreitet und ein am Tag zuvor noch erlaubtes Verhalten plötzlich verboten wird. Aber auch umgekehrt erscheint der Fall fragwürdig, in dem Sex an einem Tag noch eine schwere, schwere Straftat ist, am nächsten Tag aber plötzlich legal, weil der Partner die entsprechende Altersgrenze erreicht hat. Ein zu starres Festhalten an diesen Altersgrenzen, ohne Ausnahmen zuzulassen, führt zu lebensfernen Ergebnissen.
Fälle, in denen eine 13-Jährige sich in einen (vielleicht etwas entwicklungsverzögerten) 17-jährigen verliebt (Mädchen sind entwicklungspsychologisch eben im Schnitt 2 Jahre „schneller“ als Jungen) sind jetzt nicht ganz aus der Luft gegriffen und sollten nicht mit aller Gewalt kriminalisiert werden. Genau für solche Fälle haben wir den § 176 Abs. 2 StGB, der eben eingreift, wenn der 17-jährige plötzlich 18 wird, bevor die 13-jährige Geburtstag hat… in solchen Fällen kann doch wirklich niemand ein ernsthaftes Interesse an einer Strafverfolgung haben oder ernsthaft von „Kindesmissbrauch“ sprechen?!?
Da stimme ich jedoch zu. Das Beispiel von einvernehmlichen Sex zwischen einer 13- und einer 18-jährigen Person ist ein fringe case, der sofort das Bild von Kindesmissbrauch hervorruft, sodass es vermutlich bessere Beispiele gegeben hätte, die Problematik zu veranschaulichen.
Was ich hier sagen will, ist, dass beide Seiten bei dieser Diskussion vielleicht mehr Fingerspitzengefühl haben sollten. Das Beispiel ist nicht gut gewählt, aber man sollte es auch nicht mit aller Kraft kriminalisieren.