Zu dem, was da RA Tommeten erklärt:
Die Dublin-III-Verordnung ist eine innereuropäische „Vereinbarung zwischen EU-Staaten“ darüber, welcher Staat für einen Flüchtling zuständig ist: Derjenige, in den der Flüchtling als ersten EU-Staat eingereist ist - egal, ob er dort Asyl beantragt hat oder nicht.
Allerdings sind Zurückweisungen an der Grenze von Menschen, die Asyl suchen, erst zulässig, wenn geprüft wurde, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Oberflächlich mag man denken: Jeder, der von Österreich nach Deutschland kommt, kommt aus einem sicheren Staat. Was ist da zu prüfen? Nun, es muss eben nicht geprüft werden, ob er aus einem sicheren Staat kommt, sondern welcher EU-Staat für den Flüchtling zuständig ist.
Wenn also ein Mensch die Deutsch-Österreichische Grenze überquert, heißt das meistens nicht, dass Österreich für ihn zuständig ist. In aller Regel sind für die Asylverfahren nicht die deutschen Nachbarländer zuständig, sondern die Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen. Es könnte auch z.B. Ungarn sein. Nach diesem Tagesschau-Artikel muss das sogar ein Verwaltungsgericht prüfen. Dann muss sich Deutsch mit Ungarn in Verbindung setzen und die Zurückführung direkt nach Ungarn abstimmen. Ein Zurückweisen an Deutschen Grenzen ist also schon nach DublinIII nicht möglich.
Dazu kommt die Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951, die die die Dublin-Verordnung gar nicht kennen. Sie verbietet, Flüchtlinge in ein Land zurückzuweisen, in dem sie Verfolgung befürchten müssen. Im Ergebnis muss wohl Deutschland sicherstellen, dass durch die Zurückweisung keine Kettenabschiebungen erfolgen. Bei korrekter Anwendung von Dublin-III durch alle EU-Staaten sollte das gewährleistet sein. Aber Deutschland weiß ganz genau, dass Dublin-III von vielen EU-Staaten (v.a. solchen an der EU-Außengrenze) faktisch nicht mehr angewendet wird.
Politiker, die zurückweisen wollen, müssen sich daher aussprechen für
- Änderung oder Aussetzen von Dublin III
- Änderung oder Austritt aus den Genfer Flüchtlingskonventionen
(Transparenzhinweis: Ich bin kein Jurist, schon gar kein Fachanwalt für Flüchtlingsrecht. Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Hinweis durch Menschen mit entsprechendem Background).