pbf85
65
Du möchtest also ausländische Staatsbürger bei ihrem Tod enteignen?
Ich frage mich wie du dir das politisch vorstellst.
Denn es gibt sowohl ausländische Eigentümer von Anteilen deutscher Unternehmen als auch deutsche die Anteile ausländischer Unternehmen haben.
Dass Mitarbeiter kleiner Unternehmen, gemeinnütziger Träger oder staatlicher Einrichtungen leer ausgehen bleibt zudem weiter ein Problem.
pintxo
66
Dem kann ich mich anschließen, auch wenn ich in meinem Beispiel 50% verwendet habe.
Ein Aspekt den ich hier noch einbringen möchte, ist die Tatsache, das, gäbe es keine Erbschaftsteuer (und auch nicht die dazugehörige Ausnahme von Erbschaften im EStG), die Einkommensteuer greifen würde, und dann würden wir bei Erbschaften >100k bereits vom Spitzensteuersatz reden. D.h. selbst ein Steuersatz von 30% bei der Erbschaftssteuer ist schon ein gewaltiger Rabatt auf den eigentlich anzuwendenden Einkommensteuersatz.
Nichtsdestotrotz nehme ich lieber die politisch schon schwer zu erreichenden 30%, denn alles darüber wird noch viel schwerer zu vermitteln sein.
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LagEr
68
Ich beantrage die Schließung des Threads. Die Grenze der konstruktiven Diskussion ist weit hinterm Horizont verschwunden.
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