Und hier sogar Berichterstattung welch sich direkt auf Erkrath-Hochdahl bezieht!

Endlich tut sich was: die Verbraucherzentrale verklagt eon wegen Preiserhöhungen in der Fernwärme:

Zahlreiche Kunden*Innen aus unserem Gebiet hatten Beschwerde eingelegt schön zu sehen das es ernst genommen wird.

Der Anschlusszwang ist an sich nicht unbedingt das Problem. Ich finde, dass dieser es im Zweifel nur einfacher macht die Fernwärme populistisch zu diskreditieren. Frei nach dem Motto Zwang ist immer schlechter als Freiheit. Das lässt aber z.B. außer Acht, dass manche Projekte nur dann wirtschaftlich sind (und eben günstigere Preise für alle Kundinnen ergeben). Zudem ist bei einem Anschlusszwang auch klar, dass es sich um eine Monopolsituation handelt und eigentlich entsprechend regulierend eingegriffen werden müsste. Das ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem.

Bislang ist Fernwärme eine sehr lax regulierte Wirtschaftsaktivität. Das gilt gerade im Vergleich zu Strom und Gas. Das geht soweit, dass Unternehmen in der Vergangenheit schon versucht haben Anpassungen der Verträge per Anzeige in Zeitungen umzusetzen (teilweise in diesem Fall geschehen: Fernwärme: Kunden sind Versorgern ausgeliefert - DER SPIEGEL). Hier müsste eigentlich viel stärker eingegriffen werden.

Das wäre z.B. ein Punkt. Der Netzbetrieb als natürliches Monopol könnte vom Rest der Wertschöpfung getrennt werden. Hier ist es ggf. aber fraglich, ob das nicht mehr Aufwand mit sich bringt als es hilft. Einfach, weil die Netze oft vergleichsweise klein sind. Da hilft dann ggf. ein Netzzugang für unabhängige Anbietende auch nicht weiter. Was aber eine Option sein kann ist die Preise viel stärker zu regulieren. Da wäre es eine Option die Fernwärme als Gemeinwohl zu sehen, aus der kein Gewinn geschöpft werden darf. Die Unternehmen der Fernwärmeversorgung dürften dann keinen Gewinn mehr machen. Wenn über einen Zeittraum von X Jahren ein positives Ergebnis steht, dann müssten die Preise gesenkt werden (so ähnlich lauft es glaube ich in Dänemark zum Teil).

2 „Gefällt mir“

Fairerweise ist zu sagen, dass Die Stadtwerke mit Wärme insgesamt Umsatzerlöse i.H.v. 99 Mio. € in 2022 hatten. Das ist ein Bruchteil im Vergleich zu Strom 4,6 Mrd. oder Gas 3 Mrd. €. Der Wärmeteil besteht noch aus Fernwärme und Wärme-Contracting. Vermutlich hast du es nicht so gemeint, aber allein aus dem Gewinn insgesamt hier ein Problem der Fernwärme im konkreten Beispiel zu machen ist anhand derer Daten viel zu oberflächlich. https://www.enercity.de/assets/cms/enercity-de/Unternehmen/Wertpapiere-und-Finanzen/Veroeffentlichungspflichten/2022/Jahresabschluss-2022.pdf

danke für die Einordnung.

Hallo,
ich beschäftige mich seit einer Weile beruflich mit der Wärmewende und habe mich über das Lage-Kapitel gefreut, muss aber Aufklärung zum Thema Anschluss- und Benutzungszwang (ABZ) betreiben.

  1. Kommunen dürfen entscheiden per Fernwärmesatzung einen ABZ zu regeln, das ist Ausdruck des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und kann nicht ohne weiteres vom Bundesgesetzgeber geregelt - also weder eingeführt noch abgeschafft werden.

  2. Wenn Kommunen eine Fernwärmesatzung einführen, handelt es sich um einen grundrechtlichen Eingriff (Art. 12 und Art. 14 GG), die Fernwärmesatzung muss also Verhältnismäßig sein. Das hat diverse Folgen:

  • Es braucht einen legitimen Zweck, meistens die Luftreinhaltung oder des Klima- und Ressourcenschutzes (§ 109 GEG), das bedeutet aber auch, dass die Fernwärme einen gewissen „Standard“ erreichen muss, um zur Zweckerreichung geeignet zu sein. Ein Fernwärmenetz, das zu 100 % mit Wärme aus Kohlekesseln gespeist wird, würde wohl nicht darunter fallen.
  • Wenn jemand sich anderweitig mit erneuerbaren Energien versorgt, ist der ABZ nicht zur Zweckerreichung erforderlich. Das bedeutet, wenn jemand eine Wärmepumpe hat, besteht kein Zwang. Fernwärmesatzung sehen deswegen (zwingend) Ausnahme- oder Befreiungstatbestände vor. Meist darf man sich sogar aus dem Grund eine Wärmepumpe erst neu einbauen. Mit dem Argument der Luftreinhaltung kann man allenfalls den Einbau neuer brennstoffbasierter dezentrale Heizungen verhindern, je nachdem Schadstoffausstoß.
  • Der ABZ muss angemessen sein. Das heißt, er greift in der Regel erst wenn eine Heizung (ohnehin) ausgetauscht wird oder die Heizung ihre wirtschaftliche Lebensdauer erreicht hat.
  1. Es muss sich bei dem Fernwärmeversorger, zu dessen Gunsten (oder Lasten) der ABZ gilt, um eine öffentlche Einrichtung handeln. Dadurch besteht zumindest das theoretische Argument, dass die Kommunalverwaltung bzw. Kommunalpolitik auch in der Verantwortung steht, für verbraucherfreundlichen Umgang und Preise zu sorgen.

  2. Der Ausbau der Fernwärme und der Umbau zur klimaneutralen Fernwärmeversorgung wird ebenfalls (so wie Wärmepumpen) mit Mitteln aus dem KTF subventioniert. Die Fördergelder sind aus bekannten Gründen knapp. Wenn Fernwärme sich besser „rechnet“, je mehr Gebäude angeschlossen sind, kann man schon die Frage stellen, ob es ein effizienter Einsatz dieser Mittel ist, in einem Gebiet, in dem der Anschluss an ein (subventioniertes!) Wärmenetz möglich ist, zusätzlich Fördermittel für Wärmepumpen und Pelletheizungen auszugeben und damit zugleich die Subventionsbedürftigkeit der Wärmenetze mittelbar zu erhöhen. Die Fernwärmesatzung wäre hier der einzige vorhandene objektive Anknüpfungspunkt für eine differenzierte Förderung, insbesondere da ein Wärmeplan weder einen Anspruch noch eine Pflicht zum Wärmenetzanschluss begründet.

Kurz: ich finde der ABZ ist weder der große Hebel aus Sicht der Versorger, noch der große Fluch aus Sicht jener, die lieber eine Wärmepumpe wollen.

1 „Gefällt mir“

Sind ABZ mit dem überarbeiteten GEG dann nicht hinfällig, da neue Heizungen in Zukunft sowieso schon umweltfreundlich sind?

Ja, im Prinzip schon, insbesondere in Gebieten, wo sich die meisten für Wärmepumpen entscheiden. Kurz- und mittelfristig kann man mit ABZ jedenfalls den Einbau neuer Gasheizungen verbieten. Ob/inwieweit Hybridheizungen und erneuerbare „Verbrenner“ (insb. Biomasse) unter die Ausnahmetatbestände fallen, ist diskutabel und wird sich zeigen.

Ein Vorteil des ABZ ist noch, dass Wärmenutzer im Satzungsgebiet einen Anschlussanspruch haben.

Spannende neue Studie zu extremen Unterschieden in den Preisen der Fernwärme:

Das Hamburger Abendblatt berichtet über Fälle völlig überteuerter Jahresabrechnungen für Fernwärme.

Wenn das keine Kampagne ist, brauchen wir hier offenbar mehr Aufsicht und ggf. eine bessere Regulierung.

Empfehlung aus dem Abendblatt: 4500 Euro Nachzahlung! Klage gegen großen Fernwärme-Anbieter

Leider hinter Paywall

Hab kein Abendblatt-Abo. Kannst du vielleicht etwas näher erläutern, wofür die Nachzahlungen sein sollen? Ich dachte eigentlich, dass die Rückabwicklung der Privatisierung der Fernwärme in Hamburg abgeschlossen ist, und Vattenfall alles an die Hamburger Energiewerke übertragen hat. Geht es da um Nachzahlungen aus der Zeit davor oder ist Vattenfall aus irgendwelchen Gründen immer noch im Geschäft?

Tausende Hamburgerinnen und Hamburger sehen sich aktuell mit horrenden Energiekosten-Nachforderungen für das Jahr 2022 konfrontiert. …

Doch auch viele Vermieter, die ihrerseits Verträge mit den Energielieferanten haben und diese Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben, sind mit den Abrechnungen der Konzerne nicht einverstanden. So hat die Baugenossenschaft freier Gewerkschafter (bgfg), mit rund 7700 Wohnungen in Hamburg einer der großen Vermieter, Klage gegen den Versorger Vattenfall Energy Solutions eingereicht, wie Vorstand Peter Kay dem Abendblatt bestätigte.

Dabei geht es um das noch recht neue Quartier „Tarpenbeker Ufer“ in Groß Borstel, das über ein eigenes Wärmenetz der Vattenfall-Tochter versorgt wird. Die Mieter der 138 Wohnungen, die die bgfg dort besitzt, müssten für das Jahr 2022 im Schnitt mehr als 1000 Euro nachzahlen, für eine größere Wohnung würden sogar 4500 Euro nachgefordert, berichtet Peter Kay.

Das sei erheblich mehr als bei anderen Versorgern. Seine Genossenschaft hat durchaus Vergleichsmöglichkeiten, denn etwa jede zweite bgfg-Wohnung wird mit Fernwärme beheizt. Beim größten Versorger, den städtischen Hamburger Energiewerken (HEnW), seien die Preise für seine Mieter von 2021 zu 2022 nur um durchschnittlich 60 Prozent gestiegen, sagt Peter Kay – was die HEnW auf Nachfrage bestätigten. Vattenfall rufe für die Wohnungen in Groß Borstel dagegen im Mittel eine Erhöhung von 202 Prozent auf.

Die ehemalige Altenpflegerin [Christine Müller] sollte für ihre 68-Quadratmeter-Wohnung in Mümmelmansberg mehr als 2800 Euro nachzahlen und künftig einen monatlichen Abschlag für die Fernwärme von 452 Euro – und das bei einer Kaltmiete von 420 Euro. … Das Unternehmen räumte ein, dass auf der Abrechnung eine längst beglichene alte Forderung enthalten war und wollte diese auf gut 2000 Euro reduzieren. Auch den neuen Abschlag werde man im Frühjahr „überprüfen“.

… In Hamburg gibt es nach Angaben der Behörde für Umwelt und Energie mindestens 87 Wärmenetze (plus weitere, privat betriebene), die von zwölf unterschiedlichen Versorgern betrieben werden. Da jedes Quartier nur ein Wärmenetz hat, ist der jeweilige Versorger dort Monopolist. …

Hinzu kommt, dass jeder Versorger anders kalkuliert und … dabei immer auch sogenannte Preisgleitklauseln eine Rolle spielen. Das bedeutet, dass die Preisbildung sich am Markt und gewissen Indizes orientiert. …

… spielt es eine entscheidende Rolle, wie die Versorger diese Faktoren gewichten, was sie in der Regel nicht offenlegen.

… Jedenfalls ermittelt das Bundeskartellamt bereits gegen sechs Versorger „wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhte Preissteigerungen“. Zudem hat der Bundesverband Verbraucherzentrale Klage gegen die Unternehmen E.on und HanseWerk Natur eingereicht … Auch in Hamburg haben die Verbraucherzentrale und die Mietervereine derzeit massenhaft ähnlicher Fälle auf dem Tisch und raten den Kunden, sich zu wehren.

Beim Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), in dem vor allem Vermieter günstiger Wohnungen wie die Genossenschaften organisiert sind, wird diese Entwicklung schon länger genau beobachtet. …

Die in dem Verband organisierten Wohnungsunternehmen fordern zudem, „die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen“, sagte Breitner. „Wie in Dänemark sollte auch hierzulande der Preis für Fernwärme lediglich den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird.“ Die Gewinne sollten gedeckelt und ausschließlich in die Fernwärmeversorgung reinvestiert werden. „Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden.“

Na, sowas aber auch. Hat sich die SPD schon dazu geäußert? Die haben doch damals mit allen Mitteln gegen den Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze polemisiert.

Könnte eine spannende nächste Mitgliederversammlung bei der Genossenschaft werden, würde ich mal vermuten.

… und auch hier wird eine Monopolstellung nicht nur schamlos ausgenutzt, sondern es werden Kunden sogar erpresst.

Interessanterweise gehört der Anbieter einem Berufsstand an, der sich derzeit gesteigerter Sympathie und Solidarität erfreut.

1 „Gefällt mir“

Sympathie und Solidarität? Von wem denn, außer ein paar anderen Unsympathen?

Huch, dann habe ich das wohl verzerrt wahrgenommen. :hushed:
… und bin beruhigt.

Es sollte fairerweise gesagt werden, dass der hier genannte Konflikt schon länger existiert. Das soll keinesfalls die Abschaltung der Wärmeversorgung gut heißen. Die Problematik des Konflikts dürfte an anderer Stelle begründet sein und nicht nur darin, dass der Landwirt seine Monopolstellung zugunsten seiner Profitmaximierung ausnutzen will.

Ein Teil dieses Versorgungsmodells (gibt es so vermutlich mehrfach in Deutschland) ist, dass die Abwärme der Biogasanlage vom ursprünglichen Konzept eigentlich umsonst an die umliegenden Bewohner abgegeben wird. Diese tragen die kosten des lokalen Wärmenetzes. Das Problem ist dann schon, dass das schon damals steuerlich für den Landwirt nicht attraktiv war. Daher die Wärmekosten von meines Wissens hier 2 ct/kWh im alten Vertrag. Das liegt soweit ich weiß daran (ich bin kein Steuerexperte), dass auch unentgeltlich erbrachte Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen können. Da die Wärmekosten insgesamt in letzter Zeit gestiegen sind, dürfen Landwirte mit Verträgen ohne Anpassungsklauseln an dieser Stelle also vermutlich Verluste durch die Wärmelieferung einfahren. Wieso da am Ende nun 8 ct/kWh rauskommen, kann ich in dem Fall nicht nachvollziehen, aber ich will nur sagen, dass es auch auf den anderen Seite Gründe geben kann an einer Preiserhöhung interessiert zu sein, ohne nur den Profit maximieren zu wollen.

Wie das rechtlich mit der Vertragssituation und der Umstellung der Gesellschaftsform ist, kann ich leider auch nicht beantworten. Allerdings scheint mir zumindest aus Haftungsgründen die neue GmbH sinnvoller. Das hätte man aber sicherlich auch so machen können, dass der Vertrag einfach übernommen wird.

Mit dem Abschalten am Ende hat sich der Landwirt aber vermutlich ein sehr großes Eigentor geschossen. Da wäre es sinnvoller gewesen einfach eine ordentliche Gerichtsentscheidung abzuwarten.

1 „Gefällt mir“

Danke für die Einordnung.
Mich hat der Sachverhalt gestört, die Abschaltung mitten im Winter vor zu nehmen. Um ein Zeichen zu setzen hätte man das auch im Sommer machen können. Auf Brauchwarmwasser kann man notfalls verzichten, das ist auch unangenehm.
Es sieht halt danach aus, ob sich jetzt jemand da selbst beweisen muss. und solche Machtspielchen habe ich an anderen Stellen in diesem Berufsumfeld ebenfalls beobachtet.
So nach dem Motto ich werde von den Absatzmärkten und Regularien stark gegängelt, hier kann ich dann mal Dampf ablassen.
Das kann ich nachvollziehen, macht mir das ganze aber nicht sympathischer.
So aber das weicht jetzt zu sehr vom Ursprünglichen Thema ab.

Hier ein interessanter Beitrag zur Fernwärme vom mdr