Ist es dann auch so, dass ein Verurteilter trotz auftauchen entlastender Beweismittel nicht mehr freigesprochen werden kann oder ist das was ganz anderes?

Das wäre dann ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten, denke ich. Unter bestimmtenBedingungenmoglich.https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufnahme_des_Verfahrens?wprov=sfla1

Liegt bei all den hier aufgeführten Gegenbeispielen nicht der Denkfehler zugrunde, dass man davon ausgeht, dass der oder die Täterin offensichtlich ist? Ist dies der Fall, dann wird es auch zu einer Verurteilung kommen. Ähnlich bei diesem Fall.

Wenn der Staat seine Arbeit nicht ordentlich macht, also die anscheinend geniale Kamera übersieht aufgrund schlechter Tatortsicherung, dann sollte es mangels Beweisen erst nicht zum Prozess kommen. Wenn der Staat es dennoch tut, dann sind die Voraussetzungen klar. Er muss also von vornherein alles dafür tun, dass ausreichend Beweise da sind. Wenn er das nicht hat, dann muss er entsprechend weiter ermitteln.

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Das sehe ich ähnlich.
Auch sollte man bedenken, dass solche Situationen durchaus auch für den Täter belastend sind. Zum Einen denkt ein großer Teil seines Umfeldes trotz des Freispruchs, dass er dennoch der Täter ist - nun, nachdem die neuen Beweise durch die Medien gegangen sind, vermutlich sogar mehr als vorher. Die Person wird daher - Freispruch hin oder her - in ihrem Umfeld ihr Leben lang gebrandmarkt sein, von vielen Personen gemieden werden und vermutlich ein deutlich unbefriedigendes Sozialleben führen. Dazu kommt, dass - wenn es sich nicht um einen absoluten Psychopathen handelt - die Person sich durchaus vermutlich ihr Leben lang Vorwürfe machen wird, in jedem Fall ihr Leben lang davon belastet wird. Bei Tätern, die gar nicht erst angeklagt wurden, kommt die lebenslange Furcht von einer möglicherweise später stattfindenden Strafverfolgung hinzu - das Damoklesschwert, dass die Wahrheit doch noch ans Tageslicht kommen könnte, schwebt das ganze Leben über dem Täter.

Klar, wirklich „fair“ wäre eine Verurteilung wegen Mordes und entsprechend 15-20 Jahre Haft mit allen Konsequenzen, die darauf erwachsen (kaum jemand, der nach 15-20 Jahren aus der Haft entlassen wird, führt danach ein glückliches Leben…). Aber es ist eben nicht so, als sei der freigesprochene Täter durch die ganzen Folgen der Tat gar nicht „gestraft“.

In diesem Sinne kann man dem Vater nur raten, eine Trauer- und Trauma-Therapie zu machen und zu lernen, damit zu leben. Das klingt hart, aber 100%tige Fairness gibt es leider nicht, den Verlust des eigenen Kindes durch eine Straftat muss man letztlich ähnlich überwinden wie den Verlust des eigenen Kindes durch eine Naturkatastrophe oder einen unverschuldeten Unfall. Zu glauben, das fiele leichter, weil man im Fall des Verlusts durch eine Straftat jemanden hat, an dem man sich sinnvoll „rächen“ kann (was bei Naturkatastrophen oder unverschuldeten Unfällen nun einmal nicht geht…) ist grundsätzlich zwar nachvollziehbar, aber ein Trugschluss. Nebenbei ein Trugschluss, der zu unendlich viel Leid im Sinne von Blutfehden geführt hat.

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Diesen Punkt finde ich gut und wichtig. Die Staatsanwaltschaft soll einen Verdächtigen ja auch nicht einfach mal schnell auf gut Glück vor Gericht ziehen, so nach dem Motto, „Schaun mer mal, vielleicht reicht’s ja schon für eine Verurteilung, und sonst ermitteln wir halt noch mal richtig, wir haben ja beliebig viele Versuche…“

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Um dazu mal des Teufels Advokat zu spielen:

Zu lange Zeit kann sich die Staatsanwaltschaft auch nicht lassen. Wir reden hier ja über Fälle, in denen erst eine neue Technologie (DNA-Spuren) kommen musste, um die notwendigen Beweise zu haben. Die Staatsanwaltschaft steht daher i.d.R. irgendwann an dem Punkt, in dem sie sagt: „Wir haben jetzt alle Ermittlungswege erschöpft!“ und muss überlegen, ob sie aus dieser Position heraus Anklage erhebt. Sie kann halt nicht wissen, dass es ein paar Jahre oder gar Jahrzehnte später eine neue Technologie gibt, die gänzlich neue Beweiserhebungsmethoden ermöglicht und damit „den hieb- und stichfesten Beweis“ liefert, der vorher unmöglich war.

Also dass die Staatsanwaltschaft auf gar keinen Fall Anklage erheben darf, bevor vollständig ermittelt wurde, ist glaube ich unbestritten.

Das ist was anderes , dafür gibt es den § 359 StPO.