LdN 348 - Heinzungsgesetz - Fehlerkorrektur

Hallo liebes Lage Team,

mir ist beim Hören ein wichtes Detail aufgefallen, welches ihr vergessen habt.

GERADE bei Gasheizungen gibt es die 20% Sprinterbonus in der Förderung erst, wenn diese auch dabei mindestens 20 ! Jahre alt ist. Unsere ist aktuell 5 Jahre und wir bekommen diese 20% auf alle Fälle nicht

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Dem Klima hilft man damit natürlich nicht, aber bei begrenzten Fördermittel würde ich sagen ist das schon okay. Denn auch vor 5 Jahren hätte man schließlich schon eine Wärmepumpe einbauen können. So exotisch war die Technik danach nicht mehr.
Dann lieber erstmal die alten und vermutlich auch ineffizienteren Heizungen tauschen.
Und vielleicht senkt man den Wert ja auch irgendwann auf 15 Jahre herab, wenn die Wärmewende schneller voranschreiten soll

Es ging mir nicht um eine Philosophie Diskussion, sondern eine Fehlerkorrektur.

Wer eine „mittelalte“ Heinzung hat und „zu viel“ verdient erhält nur die 30% Förderung. Bei den 30.000€ aus der Folge wären das dann 9.000 - statt 21.000, wie dort als maximum angeführt.

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