Ich sehe hier noch riesengroße Baustellen. Staatliche Hilfen müssen nicht nur bei der Kindergrundsicherung aggregiert werden.
Habe das soooo oft erlebt - bei mir und bei anderen (engagiere mich im Bereich Neurodivergenz) - dass man auf einmal feststellt, dass einem über Jahre eigentlich irgendein Dingsbumms an staatlicher Hilfe zugestanden hätte… Hat man nur nicht gewusst. Und so sind einem massive Beträge entgangen.
Erster Schritt wäre eine zentrale Stelle, die erstmal berät, was es alles gibt.
Zweiter Schritt ist Vernetzung unter den verschiedenen Stellen: "Sie haben gerade einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, wußten Sie, dass ihnen auch noch Zuschüsse, X,Y und Z zustehen? Hier ist der Link zu den Anträgen! "
Final wäre natürlich eine zentrale Stelle für sowas optimal. Am besten in Form eines digitalen Portals, wo alle Behörden zusammenlaufen.
Das Thema, dass man da als neurodivergente Person fast keine Chance hat, so einen Antrag durch zu bekommen - weil kompliziert, langwierig und mit Fristen verbunden - Ist da noch garnicht mit berücksichtigt.
So eine zentrale Stelle soll es bald geben. Nennt sich Sozialplattform.
Das Problem mit deinem Vorschlag zum zweiten Schritt wäre, dass die verschiedenen Stellen vor Ort meist auch nicht wissen, was es alles für Zuschüsse gibt. Da kennt der einzelne Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch dann Zuschüsse X und Y aber der hat ggf. von Z noch gar nichts gehört, weil der nur in dem einen Bundesland oder der einen Kommune angeboten wird und weil er nicht korrekt geschult ist (Mal von „Link zu den Anträgen“ abgesehen ).
Bereits jetzt gibt es hierzu schon eine Vorschrift: § 25 VwVfG:
Unser örtliches Sozialamt stellt daher jedes Jahr einen Aufruf in das örtliche Amtsblatt, dass Anträge auf Bildung und Teilhabe Leistungen gestellt werden können. Ob das für die meisten Menschen, gerade bei eingeschränkten, der richtige Kanal ist kann sich jeder denken.
"Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
(2) Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben.
Dann muss das eben zur Job-Beschreibung gehören, dass die das Wissen. Im Grunde genommen müsste es aber möglich sein, mit relativ geringem technischen Aufwand einen Online-Fragebogen zu erstellen, der alle wichtigen Dinge abfragt. Und dann eine Liste ausspuckt.
Aber vielleicht ist so eine Zentrale Plattform tatsächlich einfacher… Bund, Länder und Gemeinden müssten ihre Leistungen dann auch darüber verpflichtend anbieten und sich da einklinken.Dann hätte man das zentral.