Hallo Ulf, hallo Philip: In Eurem Beitrag zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kritisiert Ihr, die fehlende Veröffentlichung von Synopsen im Rahmen dieses und bei Gesetzgebungsverfahren allgemein. Dabei vermutet Ihr, dass entsprechende Synopsen in den Behörden vorliegen würden. Nach meiner Wahrnehmung ist letzteres aber für den mir bekannten Bereich nicht zutreffend. Als Landesbeamter bin ich im Steuerrecht in verschiedene Gesetzesvorhaben auf Bund-Länder-Ebene eingebunden. Dabei ist es in der Regel so, dass die Entwürfe zu den zu ändernden Normen bereits im Stil der späteren zu veröffentlichenden Referenten- und Regierungsentwürfe geschrieben und nach der internen Abstimmung als solche veröffentlicht werden. Beste Grüße Felix (Haug)