Ich verfolge den Gesetzesentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeit schon seit Februar mit einer gewissen inneren Aufregung, weil mich das Thema persönlich berüht und ich habe mich sehr gefreut darüber in der Lage zu hören. Vielen, vielen Dank fürs Aufgreifen! Eine Frage die mich brennend interessiert: Kennt jemand einen Weg sich für diesen Gesetzesentwurf aktuell zu engagieren?
Verstehe ich das richtig, dass das Gesetz nach der Abstimmung im Bundestag auch durch den Bundesrat durchkommen muss und dass das die größere Hürde sein könnte? Ganz ähnlich wie der Prozess mit dem Bürgergeld im ursprünglichen Entwurf am Bundesrat zunächst gescheitert ist?
Leider gibt es da in der Demokratie nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Natürlich kannst du deinen Wahlkreis-Abgeordneten anschreiben, aber ob das hilft, kann bezweifelt werden.
Der Bund hat nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG die ausschließliche Gesetzgebung über die Staatsangehörigkeit. Nach Art. 73 Abs. 2 GG handelt es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz, daher ist es nur ein Einspruchsgesetz. Ein Einspruch mit 2/3-Mehrheit ist im Bundesrat nicht zu erwarten, ein Einspruch mit einfacher Mehrheit kann im Bundestag schlicht mit der Regierungsmehrheit überstimmt werden.
Der Unterschied zum Bürgergeld ist, dass dies ein Zustimmungsgesetz war, da das Bürgergeld die Finanzen der Länder berührt, daher konnte die Opposition dies hier effektiv lahmlegen. Leider. Beim Staatsangehörigkeitsrecht besteht diese Gefahr zum Glück nicht.
Kurzfassung:
Ja, es muss auch durch den Bundesrat, aber das wird wohl kein Problem werden, weil es nur ein Einspruchsgesetz ist.