Das kommt darauf an, ob der Klimazoll nur in eine oder in beide Richtungen wirkt.
Ich habe heute endlich mal herausfinden wollen, ob der in der EU geplante Klima-Zoll nur auf Einfuhren erhoben wird oder auch eine Erstattung für inländische Unternehmen vorsieht, die exportieren.
Laut Chat GTP 4.0 mit Internetzugang:
Der von der EU geplante Klimazoll, der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), zielt darauf ab, einen fairen Preis für den Kohlenstoff festzulegen, der bei der Herstellung von kohlenstoffintensiven Gütern, die in die EU eingeführt werden, ausgestoßen wird. Dadurch soll eine sauberere industrielle Produktion in Nicht-EU-Ländern gefördert werden.
Der CBAM soll sicherstellen, dass der Kohlenstoffpreis von Importen dem Kohlenstoffpreis der inländischen Produktion entspricht, damit die Klimaziele der EU nicht untergraben werden. Es ist vorgesehen, dass der CBAM mit dem Auslaufen der Zuteilung kostenloser Zertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) abgestimmt wird, um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen1.
Die Einführung des CBAM wird schrittweise erfolgen und soll EU- und Nicht-EU-Unternehmen sowie den Behörden einen vorsichtigen, vorhersehbaren und verhältnismäßigen Übergang ermöglichen. Während der Übergangsphase müssen Importeure von Waren, die in den Geltungsbereich der neuen Regeln fallen, nur die in ihren Importen enthaltenen Treibhausgasemissionen (direkte und indirekte Emissionen) melden, ohne finanzielle Zahlungen oder Anpassungen vornehmen zu müssen1.
Ab dem 1. Januar 2026, wenn das dauerhafte System in Kraft tritt, müssen Importeure jedes Jahr die Menge der im vorangegangenen Jahr in die EU eingeführten Waren und deren eingebettete Treibhausgase deklarieren. Sie müssen dann die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten einreichen. Der Preis der Zertifikate wird auf der Grundlage des wöchentlichen Durchschnittspreises der EU ETS-Zertifikate in €/Tonne CO2 ausgestoßen berechnet. Die Abschaffung der kostenlosen Zuteilung im Rahmen des EU ETS wird parallel zur Einführung des CBAM im Zeitraum 2026-2034 stattfinden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es keine Exporterstattungen oder Rückerstattungen von Kohlenstoffzahlungen im Rahmen des CBAM geben wird.
Der letzte Satz (so ChatGPT recht hat) bedeutet, dass deutsche Exporteure auf den Weltmärkten, in denen kein CO₂-Preis erhoben wird, nicht konkurrenzfähig sind. Dies wird zwangsläufig zu einer Abwanderung der Produktion führen und damit von Carbon Leakage.
Oder übersehe ich da was?