Mal ein Blick von einem etwas erhöhten Standpunkt: Der Paragraph 129 hat eine Vorgeschichte, bis in die Gründungszeit des Kaiserreichs von 1871. Damit konnte man gegen jede revolutionäre Bewegung (auch SPD) vorgehen - und war im Recht. Man muss sich schon vor Augen halten, dass ein Rechtssystem eine Entwicklung durchläuft und von Menschen gemacht ist. Es wird wohl so sein, dass die jeweiligen Eliten einer Epoche ihre Vorstellung (mithin ihr Interesse) in einer Weise in die Weiterentwicklung des Rechts eingebracht haben, dass es für die jeweilige Zeit als fortschrittlich und gerecht angesehen wird (im Vergleich zum vorherigen Stand), und dennoch im Zweifel im Interesse der Eliten wirkt. Es kann sein, dass Teile der Elite das Ziel von grösstmöglicher Gerechtigkeit unabhängig vom Eigeninteresse verfolgen, aber dieser fortschrittliche Teil kann den alten elitären Geist nur verdünnen, aber nicht neutralisieren.
Der ehemals als politischer Paragraph eingeführte § 129 ist abgeschwächt, aber hat die alte DNA noch in sich, so schwammig wie er vermutlich bewusst gehalten wird - für alle Fälle. Wie jetzt eben mit der LG.
Jetzt schaut man mit dem „alten Mikroskop“ des § 129 auf die LG und kann damit tatsächlich feststellen, dass sie organisiert ist und in ihren Aktionen gegen Gesetze verstösst. Da scheinbar alle Aktionen gegen Gesetze verstossen, schliesst man kurzerhand daraus, dass das Ziel die Begehung von Straftaten wäre. Das Ziel der LG ist aber doch ehrenwert, beinhaltet Opferbereitschaft, Gemeinsinn und Weitsicht. Ihr Mittel ist Disruption, gäbe es etwas Wirksameres zum Wachrütteln der pennenden Gesellschaft, dann würde sie bestimmt gerne auf „Straftaten“ verzichten. Der Zweck einer Diebesbande ist dagegen ausschliesslich die Begehung von Diebstählen, da gibt es keine alternative Methode, um an das Gut anderer Menschen zu deren nachhaltigem Schaden zu kommen.
Na ja, die gute Absicht rechtfertigt keinen Rechtsbruch, stimmt, wenn man mit Scheuklappen darauf schaut. Wir könnten uns aber vorstellen, wie die Sache mit dem Abstand von sagen wir 20 Jahren aussehen könnte. Vielleicht ähnlich wie unsere jetzige Sicht auf die selbst von Konservativen gefeierte Sklavenbefreiung oder die Gleichberechtigung?
Und wenn man auf die beiden geschichtlichen Ereignisse schaut, ist die jetzige Aufregung über die Strassenblockaden absolut lächerlich.
Als ob jede Stadt jeden Tag betroffen wäre!
§ 129 müsste von den politisch repressiven Optionen befreit werden. Eine kriminelle Vereinigung sollte daher beschränkt sein auf die Begehung von Straftaten zur Bereicherung oder sonstiger unrechter Vorteilsnahme zum Schaden Dritter.