LdN 328 Klimaklagen und diesbzgl Ergebnis des Koalitionsausschusses

Ich habe mir Ulfs Interview im Spiegel zum Thema Klimaklagen angehört, auf das ihr im Podcast hingewiesen habt. Wenn ich Ulf richtig verstanden habe, sagt er, dass man aktuell nur schwer auf Verfassungsbruch klagen kann, weil das GG und auch das Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimaschutz von 2021 keine konkreten Ziele beinhalten. Wäre es dann aber nicht in der Schlussfolgerung so, dass Klagen auf Nichteinhaltung der Klimaschutzgesetzgebung der Bundesregierung insbesondere auf die spezifisch genannten Ziele erfolgversprechend sein müssten. Müsste hier nicht mehr zu gewinnen sein, als in den diskutierten Klagen gegen Unternehmen?

Der Koalitionsausschuss hat jetzt ja eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Aus dem Papier entnehme ich:

‚Zukünftig werden alle Sektoren aggregiert betrachtet. Wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung auf Basis der Vorschläge der maßgeblich für die Minderungsmengen der Sektoren
verantwortlichen Bundesministerien Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass das Minderungsziel bis 2030 dennoch erreicht wird. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen.‘

Aktuell haben sich dann aber wohl alle Klagen auf Einhaltung das Klimaschutzgesetz erst einmal erledigt?