LdN 327 Grundmandatsklausel abgeschafft - warum nicht?

Spannende Workaround-Idee. Es würde also Sinn ergeben am Tag vor jeder Wahl aus der Fraktion auszutreten und am Tag danach wieder einzutreten? Somit würde man als einer Partei zugehörig auf dem Wahlzettel stehen, im Falle eines Gewinns des Wahlkreises in den Bundestag unter Umgehung der Reform fraktionslos einziehen und dennoch die Vorteile einer Partei mitbekommen - die zu dem Zeitpunkt dann auch die Wahlkampfförderung schon bekommen haben sollte?

Klingt ein wenig nach Cum-Ex mit den doppelten Anrechnungen und Vorteilen - aber erstmal nicht unmöglich.

3 „Gefällt mir“

Hallo zusammen,

ich habe einige Anmerkungen bzgl. des aktuellen Themas (Wahlrechtsreform) im Podcast bzw. einen Vorschlag zum Wahlrecht anhand folgender Überlegung.

Ich habe dies einmal anhand des Wahlergebnis von 2021 durchgesponnen mit eigens definierten Parametern.

  • Normgröße des Bundestages auf 600

  • 5%-Hürde bleibt bestehen; ggf. auf 3% senken (analog zur Europawahl)

  • Direktwahlkreise auf 290 reduzieren (ggf. auf 285, um 30 Listenmandate mehr als Direktmandate zu haben; analog zum beschlossenen Wahlrecht)

  • 320 bzw. 330 garantierte Listenmandate, damit dem, im vergangenen Podcast angesprochenen Problemen für jüngere bzw. weibliche Abgeordnete, zu begegnen

  • Sitze werden zuerst mit den Direktmandaten aufgefüllt; die übrigen Sitze mit Listenmandaten

  • Überhangmandate können durch Verrechnung von Direkt - und Listenmandaten zwischen den einzelnen Landeslisten ausgeglichen werden (Vorschlag der GRÜNEN aus dem Jahr 1996)

  • Grundmandatsklausel fällt weg, jedoch ziehen die Direktkandidaten in jedem Fall in den Bundestag ein; Sitzanzahl wird entsprechend erhöht

Daraus ergibt sich folgendes Ergebnis (Direktmandate sind auf die Wahl 2021 bezogen; sprich 299 Direktmandate):

603 Sitze

  • SPD: 178 Mandate (57 Listenmandate)

  • UNION: 167 Mandate (24 Listenmandate)

  • GRÜNE: 103 Mandate (87 Listenmandate)

  • FDP: 80 Mandate (80 Listenmandate)

  • AfD: 72 Mandate (56 Listenmandate)

  • LINKE: 3 Mandate (0 Listenmandate)

Eine schöne Spielerei, welche allerdings einige praktische und rechtliche Probleme in sich birgt.

pro:

  • man hat eine Normgröße mit einem beherrschbaren Vergrößerungspotential

  • alle Direktkandidaten ziehen ein, wodurch das Risiko (angemerkt: von den Gegnern des Gesetzes) einer Unterrepräsentation von Regionen bzw. verwaisten Wahlkreisen abgewandt wird

  • die Diskussion um die Grundmandatsklauel würde umgangen werden

  • durch hinreichende Listenmandate kann einer Geschlechterungerechtigkeit bzw. weniger junge Abgeordnete abgeholfen werden

  • klar erkennbare Abbildung des Wählerwillens (Sitzverhältnis zu Stimmenverhältnis)

contra

  • Umsetzbarkeit der Verrechnung von Direkt- und Listenmandaten generell (wie und auf welcher Grundlage soll verrechnet werden) und gerade im Hinblick auf die CDU CSU als zwei getrennte Parteien bei der Wahl

  • Unterrepräsentation von Regionen aufgrund der Verrechnung mit Direktkandidaten bzw. Überrepräsentation von anderen Regionen

  • zu hohe Wertigkeit von Direktmandaten bzw. Verhältnismäßigkeit bei Direktmandaten, deren Partei die 5%-Hürde nicht erreicht und trotzdem einziehen; wobei doch Wahlkreisgewinnern keine höhere demokratische Legitimation zugestanden werden soll

  • hat den leichten Charakter eines Grabenwahlsystems

Dadurch, das direkt gewählte Kandidaten definitiv in den Bundestag einziehen würde, wird der Personalwahl eine höhere Wertigkeit eingeräumt, als der Proporzwahl. Sicherlich gibt es kein Axiom, dass das Verhältniswahlsystem, dem Mehrheitswahlsystem vorrangig ist, jedoch zeigt das BVerfG in ständiger Rechtssprechung, dass es das Verhältniswahlsystem präferiert und den Wählerwillen am ehesten im Proporzsystem repräsentiert sieht.
Zusätzlich ergeben sich einige andere rechtliche und praktische Probleme bei der Umsetzung. Denn das Unions-Paradoxon lässt sich schwer auflösen, zumal die CDU nicht glücklich wäre, dass sie Mandate an die CSU abgeben müsste.

1 „Gefällt mir“

Geht mir ganz genau so. Wieso soll eine Regionalpartei, oder eine Partei die in Berlin beliebt ist (=Gewinn der drei Direktmandate), bundesweit vertreten sein? Es war imo längst überfällig, dass diese Klausel fällt. Der CSU steht es ja frei, in ganz Deutschland anzutreten. Und die LINKE könnte sich ggf. wieder auf das Land konzentrieren und weniger auf sich selbst. Dann braucht es auch keine drei Direktmandate. Ich halte diesen Punkt, den Ulf und Philipp hier kritisieren, für einen großen Wurf der Ampel!

5 „Gefällt mir“

Die 5% Hürde weiter abzusenken erscheint auch mir ein Vorschlag, mit dem in der aktuellen Situation die Wogen geglättet werden könnten. Mir gefällt obendrein deine Begründung, dass extrem viele Stimmen faktisch verloren gehen.

Ich verstehe die Kritik auch nicht.

Dass mit Linken und CSU zwei Parteien jetzt nicht mehr von der Grundmandatsklausel profitieren, sagt rein gar nichts darüber aus, wie sinnvoll sie ist. Niemand zwingt die CSU dazu, ausschließlich in Bayern anzutreten, und dass die Linke als „Ostpartei“ im Bundestag sein sollte, ist halt auch kein wahlrechtliches Argument.

Erstens: Warum sollten „Regional- und Schwerpunktparteien“ privilegierten Zugang zum Bundes(!)tag haben? Die regionale Ausgewogenheit wird schon durch die Landeslisten sichergestellt, warum sollte ein regionaler Erfolg eine Partei mehr legitimieren als andere? Dafür kann man sicher argumentieren, „wir machen’s halt schon immer so“ ist aber kein Argument.

Zweitens: Selbst wenn man die Prämisse annimmt, dass Regionalparteien privilegierten Zugang zum Bundestag haben sollten - wie kommt man auf die Grundmandatsklausel als Indiz dafür? Es reicht ja auch, in Schleswig-Holstein, Bayern und im Saarland jeweils ein Direktmandat zu holen. Was hat das noch mit Regionalität zu tun? Ich frage mich schon, warum die FDP 2013 weniger legitimiert gewesen sein soll als die Linke 2021 - machen zwei Berliner und ein Leipziger von 299 bundesweiten Wahlkreisen wirklich einen so großen legitimatorischen Unterschied? Abgesehen davon: Ist der Witz an der Erststimme nicht eigentlich, dass die Person im Vordergrund stehen soll und nicht die Partei? Man kann ja darüber streiten, wie das in der Realität wirklich ist - aber zumindest das bisherige Wahlrecht geht ja davon aus, dass das der personalisierende Teil ist. Warum dann ausgerechnet diese Personenwahl Ausdruck für das Gewicht einer Partei sein soll, konnte mir auch noch keiner erklären.

Drittens: Ihr habt gleich zweimal argumentiert, dass die Grundmandatsklausel bisher ja auch noch kein Problem gewesen wäre. Dazu zwei Anmerkungen: Es ist einfach eine andere Lage, wenn die Bedeutung des „personalisierten“ Aspekts noch einmal reduziert wird, weil dann die oben erwähnten Rechtfertigungsschwierigkeiten für die Grundmandatsklausel natürlich verstärkt werden. Vor allem aber ist das Argument „Haben wir schon immer so gemacht“ im Wahlverfassungsrecht wirklich nicht das beste. Die Überhangsmandate waren auch 60 Jahre lang Wahlrechtsrealität, und als das in den 90ern wirklich relevant wurde, haben auch genug Leute dagegen veröffentlicht (übrigens teilweise die gleichen, die auch schon die Grundmandatsklausel für verfassungswidrig gehalten haben). Das BVerfG hat trotzdem nochmal zwanzig Jahre gebraucht, bis es das auch endlich mal erkannt hat. Das heißt nicht, dass die Grundmandatsklausel zwingend verfassungswidrig ist. Das bedeutet aber auch, dass man das Argument, man wolle verfassungsrechtlich weniger Angriffsfläche bieten, nicht einfach so beiseite wischen kann.

Insgesamt habe ich einfach die Tiefe vermisst, die Ihr sonst regelmäßig zeigt. Dass man sich jetzt Riesensorgen um die demokratische Kultur macht ist ja schön und gut (btw - die CSU hätte so oder so krakeelt, und dass man der Linken den Einzug möglichst leicht machen will, ist einfach kein Argument - man hätte sich ja nach der Wiedervereinigung überlegen können, ob 3 Direktmandate wirklich noch ausreichend sind, wenn man mal eben 16 Mio. mehr Bürger hat) - dass man aber eine willkürliche Privilegierung mit willkürlichen Anknüpfungspunkten nicht mal hinterfragt, ist nicht Euer normales Niveau.

6 „Gefällt mir“

Seh ich genauso, leider unter anderer Überschrift hier im forum, daher kurz verlinkt: LdN 327 - Streichung der Grundmandatsklausel und keiner will's gewesen sein - #2 von Stephan1

1 „Gefällt mir“

Wenn du schon die Wahlkreise verändert willst, solltest du deutlich weniger Wahlkreise anstreben als vorher, um diese im gesamten Bundesgebiet neu zuzuschneiden.

Mit 290 (oder 285) statt 298 Wahlkreisen hast du sonst das Problem, dass du im Wesentlichen ein paar Wahlkreise zusammenlegst (vermutlich in dünn besiedelten Gebieten), die damit ggü. den verbleibenden Wahlkreisen benachteiligt werden.

Ja, das weiß ich schon. Aber Sinn macht das ja nicht. Sie treten ja doch irgendwie als eine Partei auf.

Und das die Linke unbedingt in den Bundestag muss sehe ich auch nicht ein. Nur weil ein paar Menschen in der Berlin-Bubble die wählen?

Sie können ja mit der SPD zusammengehen, diese haben sie ja durch immer wiederkehrende Spaltungen genug geschwächt. Wissenschon, judäische Volksfront und so. :slight_smile:

Ist das nicht eine riesen Lücke im neuen Wahlrecht? Nehmen wir mal an, die CDU stellt einfach keine eigenen Direktkandidaten mehr auf sondern unterstützt nur noch konservative Einzelkandidaten, dann würde ihr das einen riesen Vorteil vor allen anderen Parteien geben. In der letzten Wahl hat die CDU 98 Direktmandate geholt, was bei 630 Sitzen 15% der Sitze bedeuten würde. Selbst wenn die Union durch die Aktion 2/3 aller ihrer Wahlkreise verlieren würden, hätten sie immer noch +5% an Sitzen und die anderen hätten keinen Vorteil dadurch, dass sie die Wahlkreise gewonnen haben. Jetzt könnten natürlich die anderen nachziehen, aber die einzigen, die davon profitieren, wären union und SPD. Das wäre doch sowas von undemokratisch. Ist dann der einzige Grund, warum das zukünftige Wahlsystem funktioniert, weil wir nicht in Amerika sind und hier die Parteien halbwegs „fair“ spielen?

2 „Gefällt mir“

Das ist doch aber ein sehr schwaches Argument. Es gehen immer Stimmen verloren, weil man keine Zustände wie in der Weimarer Republik haben möchte. Hätte zb die LINKE zwei Mandate und 4.9% geholt, wären ebenso Stimmen „verloren“ gewesen.

An dem Argument ist was dran. Es zeigt mir aber eher, dass den Direktmandaten vom Wahlrecht eine Bedeutung zugemessen wird, dem sie in der Praxis nicht gerecht werden können. Defacto haben praktisch nur Vertreter der großen Parteien die Chance, als Direktkandidatin gewählt zu werden. Diese Direktkandidatinnen können dann aber nicht persönlich frei entscheiden, sondern sind vollständig in die Parteilinie eingebunden. Eine Personenwahl findet zwar statt, sie gaukelt dem Wähler eine Wirkung vor, die praktisch nicht eintritt.
Ich bin daher sowieso dafür, das Direktmandate und die damit die Erststimme abzuschaffen. Das würde sehr vieles vereinfachen und am politischen Mitbestimmungsprozess wenig ändern. Wir reden hier vom Bundestag, nicht von Landes-, Kreis- oder Kommunalparlamenten.
Falls man die Direktmandate nicht ganz abschaffen will, könnte man es so regeln, dass nur Kandidaten direkt in den Bundestag einziehen, die mehr als 50% der Stimmen in ihrem Wahlkreis erhalten haben - ganz analog zu anderen Personenwahl, allerdings ohne Stichwahl. Das würde das Problem auch massiv entschärfen.

4 „Gefällt mir“

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Niemand würde auf den Fraktionsstatus verzichten, wenn es sich irgendwie vermeiden ließe. Am Fraktionsstatus hängt die Möglichkeit, Mitglieder in Ausschüsse zu entsenden, Finanzmittel, Recht auf Sitzungsräume usw.

Mir erscheint es als Widerspruch, dass eine Partei gegenüber freien KandidatInnen im Nachteil sein kann. Tatsächlich hätte ich es besser gefunden, wenn die WahlkreisgewinnerInnen automatisch in den Bundestag einziehen, falls ihre Partei es nicht schafft, aber davon unabhängig ist es ausgeschlossen, dass die CDU-Kandidaten freiwillig unabhängig antreten würden. Die Nachteile überwiegen bei Weitem.

Der SSW ist eine Minderheitenpartei und KEINE Lobbypartei für EIN Bundesland wie die CSU! Der Vergleich hinkt!

1 „Gefällt mir“

Meiner Meinung nach hat die CSU durch die geschickte Kombination als Union überproportional viele Bundesminister:innen gestellt. Somit kann man davon ausgehen, dass damit das Bundesland Bayern profitiert hat. Auf der folgenden Seite habe ich 30 CSU-Leute als Führungspersonen von Bundesministerien seit 1949 gezählt:

Aber die Fraktion bildet sich doch erst im Bundestag oder liege ich da falsch? Das heißt die konservativen Einzelkandidaten könnten sich doch nach der Wahl alle der Unionsfraktion anschließen.

Ich meine für die Partei bringt es doch eig nichts wenn ihr Kandidat ein Direktmandat holt. Die einzigen, die was dagegen haben sollten, keine eigenen Kandidaten mehr aufzustellen, sind die, die aktuell ein Direktmandat haben. Aber das kann man ja langsam anpassen, indem man erst mal nur in den Wahlbezirken keinen eigenen Kandidaten mehr aufstellt, wo man gerade eh kein Direktmandat hat und dann in den Wahlkreisen wo die Abgeordneten nicht mehr zur Wiederwahl antreten.

Außerdem die parteilosen Direktkandidaten können ja froh sein, dass die CDU ihnen eine Chance gibt in den Bundestag zu kommen.

Ein weiterer Vorteil der sich für die CDU ergeben könnte, wäre, dass parteilose Direktkandidaten vermutlich einfacher zu kontrollieren sind, als CDU Direktkandidaten. Es ist vermutlich schwerer zu erklären, dass man einen CDU Abgeordneten mit Direktmadat nicht mehr zur Wiederwahl antreten lässt, als zu erklären, dass man einen parteilosen Direktkandidaten nicht mehr unterstützt.

Vor allem wenn die CDU sich mit dem ganzen halbwegs geschickt anstellt, würde das bedeuten, dass vermutlich über Jahre Hinweg keine Regierung mehr an der CDU vorbei entstehen könnte.

Es ist die Lobbypartei für eine kleine Region innerhalb eines kleinen Bundeslandes. Und auch nur für einen Teil der Einwohner dort. Der Verfasser des Ausgangsposts hat seine Forderungen recht absolut formuliert und war sich offensichtlich nicht bewusst, dass das bisherige Wahlrecht einigen Parteien privilegierten Zugang zum Bundestag einräumt. Daher mein Einwurf.

Lass uns diesen Seitenstrang bitte mal beenden. Es funktioniert einfach nicht. Parteilose Abgeordnete können nur mit Zustimmung des Bundestags eine Fraktion bilden.

Und mal ganz pragmatisch, wenn es so geil wäre, haufenweise parteilose Kandidaten ins Rennen zu schicken, hätte die Union das ja auch schon seit Jahren tun können, um den anderen Parteien ihre Ausgleichsmandate „wegzunehmen“, es passiert aber einfach nicht, weil die Nachteile bei Weitem überwiegen.

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
§ 10 Bildung der Fraktionen

(1) Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von Satz 1 zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.

3 „Gefällt mir“

Ja, verfassungsmässige Not hat nicht bestanden, aber ein Wahlrecht mit einer schwer verständlichen Komponente, die es auch noch inkonsistent macht durch ein klares, verständliches zu ersetzen ist für mich ein guter Grund für die Änderung. Das Vorgehen (abrupt und ohne Diskussion) war natürlich ungut.

@Danton, dein Vorschlag wäre mir zu kompliziert, aber ich finde es klasse, wie du deinen Vorschlag vorbringst, und contra gleich mitlieferst!

2 „Gefällt mir“

Da hier öfter erwähnt wird, die CSU könne doch bundesweit antreten, will ich darauf aufmerksam machen, dass auch die CDU bundesweit antreten könnte. Gerade in den Merkeljahren gab es doch einige bayrische Wähler:innen, die gerne die Kanzlerinnenschaft Merkels direkt unterstützt hätten, indem sie Merkels Partei wählen. Zwei haben sogar geklagt: Link. Aber auch anekdotisch kenne ich Menschen, die gerne Merkel und nicht ihren Widersacher Seehofer unterstützt hätten. Die CSU profitiert, das darf man annehmen, stark davon, dass ihre aus Sicht der Wählenden größte Konkurrenz, einfach nicht antritt. Sprich: Die CDU schenkt durch ihren Nichtantritt der CSU Stimmen. „Natürlich“ gewinnt die CSU 45 Direktmandate, wenn ihre Hauptkonkurrentin verzichtet. Das ist einfach keine Leistung, die durch die GMK auch noch belohnt werden sollte.

Auch bei der Linken sehe ich den Punkt nicht: Ein schöner Effekt des strikten Proporz nach Hauptstimmen/Zweitstimmen (schade, dass die Umbenennung rückgängig gemacht wurde) ist, dass ich die Linken in Bayern wählen kann (wo sie weit unter 5% liegt und keine Chance auf Direktmandate hat) und meine Stimme genauso viel beiträgt wie eine Stimme in Leipzig II. Nach dem alten Wahlrecht könnte ich viel mehr zum Einzug der Linken in den Bundestag beitragen, wenn ich nach Leipzig II ziehen würde. Und zöge ich innerhalb Leipzigs wieder um, wäre der Beitrag wieder futsch.

2 „Gefällt mir“

Nein, ich argumentiere, dass die beiden Parteien auf Bundesebene eben die 5% Hürde nicht schaffen und es dafür auch nachvollziehbare, politische Gründe gibt.

Demgegenüber steht das Argument, dass durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel regional verwurzelte Parteien im Bundestag an Bedeutung vorlören (CSU), wozu ich sage: gut so!

Die CSU kann für Bayern weiter im Bundesrat sprechen und sich auf Bundesebene mit der CDU vereinen.

Dass sie jedoch aufgrund einer Sonderlocke trotz der 5% Hürde in den Bundestag kommt und dort dann hauptsächlich bayerische Interessen verfolgt ist bedenklich.

3 „Gefällt mir“