LdN 311 Rettungsgasse; Ahndung bei Verstößen

Servus zusammen,

In der LdN 311 wird ja das Thema Rettungsgasse beleuchtet. Dabei werden die durchaus hohen Ahndungssätze genannt und der Vorschlag gemacht, dass die Polizei die Verstöße besser verfolgen sollte.

Dabei kann es ja wohl kaum Widerspruch geben, allerdings sieht es in der Realität leider oft aufgrund tatsächlicher Hürden recht schlecht mit der Verfolgung aus.

Das erste Problem wäre, dass es tatsächlich nicht möglich ist auf der Autobahn in der Rettungsgasse eine Kontrolle/Identitätsfeststellung durchzuführen. Dafür müsste das Polizeifahrzeug ja schließlich selbst in der Rettungsgasse halten, diese somit für andere Rettungsfahrzeuge blockieren und würde ja selbst nicht zum Einsatzort kommen.

Warum also nicht einfach die Kennzeichen aufschreiben und die Fahrerinnen im Nachgang anzeigen? Das geht aufgrund der fehlenden Halterhaftung nicht. In Deutschland gilt in der Regel, wie vielen die einmal einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindkeitsübertretung bekommen haben bekannt sein sollte, die Fahrerhaftung bei Verstößen die nicht im ruhenden Verkehr (parken) begangen werden. Daher ist es nicht einfach möglich Halter, mit deren Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOwi) begangen wird anzuzeigen. Dieses Problem ist übrigens eine riesige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Polizei, da bei VOwis ohne sofortige Anhaltung (z.B. beim „Blitzen“) im Nachgang oft die Fahrerin ermittelt werden muss.

Es gäbe aus meiner Sicht also zwei Möglichkeiten, die Verstöße beweissicher zu dokumentieren.

Entweder, indem man an Front und Heck eines jeden Streifenfahrzeugs Dashcams montiert. Das würde natürlich zu Grundrechtseinschränkungen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) der gefilmten Personen führen. Daher kann man diesen Ansatz wohl rechtlich schwer begründen.

Die andere Möglichkeit wäre es, die Halterhaftung generell für alle VOwis einzuführen. Dies ist aus meiner Sicht sowieso längst überfällig. Es sowohl Schlupflöcher in der Verfolgung bei VOwis schließen als auch zu einer nicht unerheblichen Verringerung des Arbeitsaufwands bei der Polizei führen. In unserem Nachbarland Österreich gibt es beispielsweise die Halterhaftung bei allen VOwis bereits.

Falls euch noch andere Möglichkeiten zur effektiven Ahndung von Verstößen bei der Rettungsgassenbildung einfallen, wäre ich gespannt diese zu hören.

Gruß Tobias

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So lange die Fahrer nicht befürchten müssen bestraft zu werden wird sich beim Thema Rettungsgasse nicht viel tun. Von daher wäre es nötig die Polizei öffentlichkeitswirksam z.B. mit Drohnen zu befähigen diese Kontrollen durchführen zu können. Es hat sich bei den Blitzern schon gezeigt dass viele Fahrer sich erst dann an Gesetze wie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wenn eine gewisse Kontrolle stattfindet.

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Da bin ich mir nicht so sicher. Vmtl. stimmt das, wenn die dashcam Tag und Nacht (Anlasslos) laufen würde. Aber was hier ja reichen würde ist zwei drei Fotos aus dem fahrenden Fahrzeug zu machen, wenn ein Verstoß bereits festgestellt wurde - mit dem Ziel Fahrer und Fahrzeug zu identifizieren.

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Wer sagt denn, dass Polizisten unbedingt mit dem Kfz bis vor das Problem fahren müssen? Das ist aus meiner Sicht auch ein Teil des Polizeiproblems, dass diese Autofahrer sind (eine Krähe usw. …) und es das Auto das Denken für mögliche Alternativen vernebelt.

Zwei Lösungsvorschläge für das Problem:

  1. Wahl eines Verkehrstauglichen Verkehrsmittels zur Mobilitätssicherung von Polizisten: Fahrrad, (S-)Pedelec, ggf. auch E-Motorrad
  2. Kfz an einer geeigneten Stelle parken + Nahmobilität zu Fuß / mit einem Roller/Faltrad sichern
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Gibt es das nicht schon?

Allerdings, warum nur die Polizei?

Eigentlich alle Einsatzfahrzeuge die Sonderrechte nutzen dürfen.
Und da kann man auch ziemlich gut begründen dass die Cams angehen sobald besagte Sonderrechte genehmigt werden.

Das gibt dann auch direkt den entsprechenden Verfolgungsdruck dass die Leute von Anfang an dabei sind sich richtig zu verhalten.

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Ich finde die Argumentation falsch, dass die Demonstranten für alle Folgeschäden - hier der Tod der Radfahrerin, haftbar gemacht werden sollen, weil dadurch möglicherweise Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Unfallort kommen können, zumal die Demonstranten sehr wohl an Ihrer Stelle Platz für Rettungskräfte vorgesehen haben auch Platz machen konnten.
Wenn der dadurch ausgelöste Stau und die in der Realität selten ausreichend umgesetzte Rettungsgasse eine Schuldfrage darstellen sollte, müsste jeder Autofahrer, der zu Stoßzeiten zur Arbeit oder nach Hause fährt oder zu Hauptreisezeiten in den Urlaub fährt genauso bestraft werden. Denn nur, weil so viele Autos fahren gibt es zu diesen Zeiten Stau und deshalb können potentiell Rettungskräfte wegen nicht vorhandener Rettungsgassen nicht rechtzeitig zu Unfälen kommen.

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Bei der Bodycam begründet man das dauerhafte Laufen der Kamera im Prerecording in Bayern mit der abstrakten Gefährdung für die Beamten. Ich denke diese Begründung fällt beim Kfz weg, da von keiner latenten Gefährung auszugehen ist.

Das vorübergehende Einschalten/ Fotos machen sehe ich auch eher unproblematisch, da das ja vergleichbar mit dem „Blitzerfoto“ ist.

Das größte Problem liegt wohl eher in der tatsächlichen Umsetzung. Es würden viele Streifenfahrzeuge ausgestattet werden müssen. Außerdem müsste das sowieso schon überfrachtete Polizeifahrzeug mit einem Bediehnelement mehr ausgestattet werden.

Servus Bob,

Es gibt tatsächlich Polizeibeamt*innen die sich nicht als Autofahrer identifizieren. Es gibt durchaus Beamte die sich als Teil der Umstellung weg vom fossilen Idividualverkehr betrachten und gerne Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen die entsprechend dazu beitragen (z.B. Gehweg- und Radwegparker verwarnen/abschleppen).

Zu deinen Lösungsvorschlägen:

Das Problem der Rettungsgasse ist primär ein Problem der Autobahn. In der Stadt gibt es weniger Probleme, da man unter Umständen vorsichtig über die Gegenfahrspur ausweichen kann oder der Verkehr ja auch über eine rote Ampel rollen kann um Einsatzfahrzeugen frei Bahn zu machen.

Auf der Autobahn ist das Auto leider alternativlos und ein Abstellen des Fahrzeugs würde zu einem Zeitverzug und weiterer Blockade der Rettungsgasse führen.

Ehrlich gesagt halte ich es für einen Mythos, dass jemand absichtlich in der Rettungsgasse stehen bleibt. Das mag passieren, wenn keiner Platz macht. Dann hat es aber nix mit absichtlicher Verweigerung zu tun, sondern liegt vielleicht an zu wenig Training oder zu wenig positiver Aufforderung. Statt die Menschen mit Drohnen zu verfolgen könnte automatisch im Bedarfsfall eine Nachricht ins Auto gesendet werden.

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In Bayern gibt es das nicht. Nur Bodycams und vereinzelte ProViDa- und ViDistA-Fahrzeuge die Geschwindigkeitsverstöße durch Hinterherfahren und filmen ahnden können. Eine Flächendeckende Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit Dashcams wie es in den USA gehamdhabt wird gibt es meines wissens nach in Deutschland nicht.

Somderrechte werden nicht genehmigt. Die Entscheidung eine Anfahrt mit Sonder- und Wegerecht durchzuführen liegt beim einzelnen Beamten/Beamtin.

Eine generelle Aufzeichnung bei der Fahrt mit Sonderrechten wäre zwar oft wünschenswert, ist allerdings wohl rechtlich zumindest fraglich.

Was auch ohne Dashcam ginge, da Streifenwagen doch idR mit zwei Menschen besetzt sind.

Das ist ein generelles Problem, ich war sehr verärgert nach dem ich einen Dooring Unfall hatte, hören zu müssen wie die Polizisten den Falschparker nicht auf sein Fehlverhalten hinwies, sondern sowas sagte wie: Ich weiß ja, dass man hier keinen Parkplatz findet, aber wenn Sie in zweiter Reihe parken, passen Sie doch etwas mehr auf.

Das wird nicht reichen. Eine Rettungsgasse zu bilden, wenn der Verkehr erst einmal steht, ist nahezu unmöglich. Ein System, das also bei Herannahmen eines Sonder- und Wegerechtsfahrzeuges gezielt eine Nachricht an im Stau Stehende sendet kommt zu spät an. Das Verhalten der Verkehrsteilenehmer muss sich grundsätzlich ändern - und zwar IMMER eine Rettungsgasse zu bilden, völlig egal, ob es tatsächlich ein Fahrzeug gibt, das diese nutzen möchte/muss. Ich sehe nicht, wie dieses Ziel durch Senden von Nachrichten erreicht werden kann - außer vielleicht man hat ein automatisches Verkehrsüberwachungssystem, dass einen drohenden Stau erkennt und dann immer präventiv Nachrichten verschickt. Das System scheint mir aber noch in sehr, sehr weiter Zukunft zu sein.

Nein, meist aus Gedankenlosigkeit. Eine Schlange, also stelle ich mich hinten an.
Meine Erfahrung ist, dass, wenn einer an den Rand fährt, der danach es auch tut. Wie stellt man sich das auch sonst vor? 5 Kilometer Stau und wenn nach zwanzig Minuten der Krankenwagen kommt, fangen von hinten nach vorne alle erst mal zum Rangieren an? Der bei Kilometer 2 ist leider gerade beim pinkeln, der vor ihm sucht etwas im Kofferraum, also bitte noch etwas Geduld.

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Auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall bei einer Anfahrt mit Sonder- und Wegerechten durch die Rettungsgasse wird es wohl ziemlich schwierig rechtzeitig ein Diensthandy/Videokamera griff- und einsatzbereit zu haben. Generell ist die derzeitige Ausstattung (zumindest in Bayern) nicht darauf ausgelegt möglichst schnell Fotos von möglichen Verstößen zu machen. Um ein Prerecording wird man da wohl nicht herum kommen um das praxistauglich zu machen.

Eben. Der Ansatz positives Verhalten mit drakonischen Strafen zu erzeugen ist eher aus dem 19. Jahrhundert. Das ist wie Prügelstrafe bei schlechten Noten

Was ist ihr Vorschlag in dem Fall positives Verhalten zu erzeugen?
Die bisher genutzten Mittel haben versagt.

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Da taucht dann das zweite Problem auf:
Motorradfahrer in jedem Fall, aber auch eilige Autofahrer nutzen gerne die Rettungsgasse und/oder Standstreifen.

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Das stimmt im Allgemeinen so zwar nicht, aber es dauert. Vor allem aber: Wenn man sich drauf verlassen kann, dass man sowieso eine Nachricht bekommt, wenn die Rettungsgasse tatsächlich gebraucht wird, dann wird man erstmal keine bilden. Und dann dauert es noch viel länger.

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Eher stellt sich die Frage, ob es zuzumuten ist, wenn Menschen, die sich mit dem 20fachen ihres Körpergewichts und mit dem 26fachen der üblichen Geschwindigkeit (innerorts immerhin dem 10fachen) bewegen gedankenlos sind. Eigentlich gehört denen der Schein genommen. Wer aus Gedankenlosigkeit in ein Stauende rast, riskiert trotzdem Menschenleben, inkl. dem eigenen. Wer aus Gedankenlosigkeit keine Rettungsgasse bildet, riskiert Leib und Leben der Verunfallten (oft auch durch Gedankenlosigkeit verursacht).

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Würde das mal als absolut unzulässigen Vergleich bezeichnen.
Mir geht es nicht darum falsches oder gefährliches Verhalten zu verharmlosen. Was mich stört ist diese Law und Order Mentalität.

Auch hab ich schon geschrieben, dass man mit positiven Mitteln viel mehr erreicht. Wenn es wirklich so schlecht funktioniert, warum stehen da nirgendwo Plakate? Warum steht nicht an jeder dynamischen Verkehrsanzeige ein Hinweis?
Andere Länder machen das vor.

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