LdN 302: Verwaltungsaufgaben auch weiterhin analog anbieten

Hallo zusammen,
in der aktuellen Lage insbesondere bei dem Beispiel mit dem Bafög-Antrag hatte ich das Gefühl, ihr fordert, dass diese Verwaltungsdienstleistungen ausschließlich digital durchgeführt werden sollen. Das finde ich persönlich nicht gut. Laut Bitkom nutzt nur die Hälfte der Senioren ein Smartphone. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rentner noch Bafög beantragt sehr gering es gibt aber in allen Altersklassen Personen die eine Smartphone-Benutzung ablehnen oder aber ein Smartphone ohne iOS oder Android benutzt (z.B. Windows Phone oder Tizen).
Wenn man jetzt Verwaltungsdienstleistungen ausschließlich digital anbietet und die Benutzung einer iOS/Android-App verlangt, würde man damit Millionen von Bürgern ausschließen. Daher sollte es meiner Meinung nach immer noch die Möglichkeit geben, Anträge etc. analog durchzuführen, aber z.B. als Default die digitalen Prozesse zu bewerben.

Auch sollte die Situation von Personen ohne Perso nicht komplett ignoriert werden (z.B. andere EU-Bürger), sollte auf diesen aus Authentifizierung gesetzt werden.

Ja und nein.

Ich beziehe mich mal auf Schweden, weil ich es hier halt kenne.

Die Verwaltung als solches ist extrem digitalisiert.
Ich glaube analoge Prozesse gibt es eigentlich nicht mehr.

Jetzt ist es so, dass mich mein AG gezwungen hat mir ein digitales Postfach zuzulegen über das och meine Lohnbescheinigung bekomme.

Es gibt noch ein paar Ausnahmen im Betrieb, die die noch per Brief ausgedruckt bekommen, der Meldeprozess an das FA ist davon aber nicht betroffen.

Seit ich dieses digitale Postfach habe gehen meine gesamten Verwaltungsvorgänge darüber und ich wickele sie demzufolge auch digital ab.

Meine Frau hat kein solches digitales Postfach, demzufolge bekommt sie ihre Verwaltungsvorgänge noch per Post und kann wählen ob sie die analog bearbeitet oder per WebSeite die digitale Eingabe wählt.

Aber: das Aussehen der Formulare ist identisch egal ob analog oder digital und wer Papier nutzt ist gezwungen Maschinenleserlich zu schreiben.

Es gibt also noch die analoge Eingabemöglichkeit aber der Prozess ist trotzdem digital.

Und mal so als Schmankerl: wer die digitale Version wählt und keine Änderung am Steuerbescheid vorgenommen hat bekommt sein Rückzahlung innerhalb von 4 Wochen, Dank digitalem Prozess.

Man sollte in jedem Fall differenzieren. Stehen der Behörde „Profis“ gegenüber z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder auch Architekten bei Bauanträgen halte ich ein analoges anbieten für nicht sinnvoll. Diese arbeiten beruflich damit und sollten in der Lage sein, die Verwaltungsvorgänge auch digital abzuwickeln, so dass das Vorhalten einer analogen Bearbeitungstechnik und der damit verbundene Aufwand nicht gerechtfertigt ist.
Bei Verwaltungsaufgaben für Bürger halte ich es für sinnvoll, grundsätzlich die Möglichkeit der analogen Antragstellung beizubehalten und diese nach und nach auszuschleichen, wenn erkennbar kein Bedarf mehr besteht weil es nicht mehr nachgefragt wird. Alternativ könnte man z.B. auch in der Gemeinde eine Art betreutes Eingabeterminal oder so einrichten. Menschen, wie mein Schwiegervater als „Technikignorant“ wären sonst ohne Unterstützung aufgeschmissen.

3 „Gefällt mir“