LdN 301 Halbdigital ist sehr beliebt

Ich betreibe beruflich eine Kaffeerösterei. Jeder, der kommerziell Rohkaffee zur Röstkaffee verarbeitet, muss monatlich die Erklärung zur Kaffeesteuer bei der zuständigen Zollbehörde einreichen. Darin werden neben den betrieblichen Adress- und Steuerdaten vor allem die Mengenangabe und die damit fällige Kaffeesteuer eingetragen. Bis vor kurzem ein völlig analoges Verfahren auf Papier. Formular 1807 und 1808 (insgesamt 3 DIN A4 Seiten) ausfüllen und postalisch an das zuständige Zollamt senden.

Vor kurzem wurde das Verfahren “digitalisiert” :slight_smile: Mit großer Vorfreude habe ich das neue Verfahren erwartet und wurde jäh enttäuscht. Man kann jetzt in der Tat das erforderliche Formular online auf der Webseite des Zoll (zoll.de) ausfüllen. Ja, man kann sogar mit einem XML-Template die Betriebsdaten automatisch eintragen. Und, ja, nach Eingabe der Röstmenge in Kilo berechnet das Formular automatisch die fällige Steuer. Und dann wird’s lustig. Es gibt keinen “SENDEN” Button, sondern man muss das Formular - jetzt 5 Seiten - ausdrucken und per Post an das zuständige Zollamt schicken. Warum um Himmels Willen kann man nicht das Formular automatisch als PDF Datei an die eMail Adresse z.B. kaffeesteuer@zuständiges-Zollamt.de schicken? Das wäre vom Programmieraufwand wenig mehr Aufwand. Es würde schneller gehen, der zuständige Sachbearbeiter hätte die Daten sofort und er müsste sie seinerseits nicht wieder umständlich in seine “EDV” einhacken.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder heulen soll :frowning:

Liebe Grüße
Stefan

Muss das Formular vielleicht zwischen dem Ausdrucken und Absenden noch unterschrieben werden?

Wieso ist hier überhaupt der Zoll zuständig, kann das Finanzamt das nicht machen? Oder der Zoll wenigstens auch Elster benutzen?

Warum das Hauptzollamt zuständig ist, weiß ich nicht. Die sind halt für die sogenannten Verbrauchssteuer (Kaffee-, Bier-, Sekt- Stromsteuer, etc.) zuständig. Und ja, es muss unterschrieben werden. Aber auch das könnte man digital realisieren. Im besten Fall, da hast du recht, mit Elster. Daran ist der Zoll offenbar nicht angebunden. Vom Grundsatz her könnte das genauso laufen wie die Umsatzsteuervoranmeldung. Die läuft vollkommen digital aus der Buchhaltung über Elster an die Finanzverwaltung. Schade, das ein bestehendes Verfahren offensichtlich nicht für andere Steuerzwecke verwendet werden kann.

Ich mache seit Jahren meine Steuererklärung mit steuerfuchs, dort wird die Steuererklärung „schon immer“ elektronisch vorab übermittelt. Da ich bei Elster noch kein Konto hatte, musste ich bisher dann immer noch eine Kopie ausdrucken und zusätzlich unterschrieben ans Finanzamt schicken.

Leider werden Dinge nur halbherzig eingeführt, sowas wie DeMail wurde standardisiert und dann einfach nicht konsequent durchgezogen (ich bin mir bewusst, dass DeMail Schwächen hat)

Eine Anfrage an das Finanzamt kann man als DeMail senden, die Antwort erfolgt dann aber auf dem Papierweg (oder auch gar nicht, ich habe keine Antwort erhalten)

Damit ist aber doch klar, warum man nicht

kann. Ein rechtsgültiges Verfahren für elektronische Signaturen ist noch nicht großflächig verfügbar. Deshalb hat man das so umgesetzt.

Dieses fehlende Verfahren ist das eigentliche Versagen in der Digitalisierung, das der Staat angehen müsste. Dann könnten nämlich die Prozesse nach und nach mitziehen, übrigens nicht nur in der öffentlichen Verwaltung sondern auch im Privatsektor.

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Das mit der Zuständigkeit des Zollamtes liegt daran, dass es eine Bundessteuer ist und daher die Bundesfinanzverwaltung zuständig ist. Die Finanzämter sind als Landesfinanzverwaltungen nur für Landes- und Gemeinschaftssteuern zuständig.
Aus diesem Grund funktioniert vermutlich auch Elster nicht für den Zoll, weil es eine Plattform der Landesfinanzverwaltungen ist.

Hier gibt es auch noch einiges an Koordinationsarbeit und Verbesserungspotential zu heben.

Gleiches gilt vermutlich auch für die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Diese werden auf der Grundlage von Messbetragsbescheiden der Finanzämter durch die kommunalen Steuerämter festgesetzt und eingezogen.

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